Optionsschein: Amerikanisches Wertpapier unter der Lupe

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Optionsscheine sind börsennotierte Wertpapiere, welche ein bestimmtes Recht, nicht jedoch eine Pflicht verbriefen.

Ein solches Recht besteht im Allgemeinen darin, ein bestimmtes Basisinstrument zu einem bestimmten Preis (in einem festgelegtem Verhältnis) innerhalb oder am Ende einer festgelegten Frist (Laufzeit) kaufen (Kaufoptionsschein, Call) oder verkaufen (Verkaufsoptionsschein, Put) zu können.

Im englischen werden Optionsscheine auch als Warrants bezeichnet.

Dabei setzt weder der Besitz eines Calls noch der eines Puts den physischen Besitz des jeweiligen Basisobjektes wie beispielsweise einer Aktie voraus.

Im Gegensatz zu anderen Termingeschäften hat der Käufer des Optionsscheins außerdem die Wahl, ob er sein Recht ausüben möchte oder nicht.

Optionsscheine werden nicht wie Optionen oder Futures an einer Terminbörse gehandelt und sind deswegen auch nicht standardisiert.

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Wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist ferner, dass Optionsscheine ein Recht und keine Pflicht (wie zum Beispiel Futures) beinhalten.

Der Käufer des Optionsscheins entscheidet, wann er sein Recht ausübt.

Unterschied zwischen amerikanischen und europäischen Optionsscheinen

Der Unterschied zwischen einem amerikanischen und einem europäischen Optionsschein besteht nicht in der Herkunft des jeweiligen Optionsscheintypen, sondern bezieht sich vielmehr auf den möglichen Ausübungszeitpunkt des Optionsscheins.

Bei identischer Ausstattung zweier Optionsscheine, die sich nur hinsichtlich des Optionsrechts (das heißt amerikanisch oder europäisch) unterscheiden, liegt der Preis für den amerikanischen Optionsschein bei einem effizienten Markt immer geringfügig über dem des europäischen Optionsscheins.

Dies ist damit zu erklären, dass das Recht auf vorzeitige Ausübung einen zusätzlichen Gegenwert darstellt, welcher entsprechend bewertet wird.

Laufzeit eines Optionsscheins

Unter der Laufzeit eines Optionsscheines versteht man den Zeitraum vom Tag seiner Begebung bis zu dem Tag, an dem das Optionsrecht erlischt.

Es wird innerhalb der Lebensdauer eines Optionsscheines, betreffend dem Optionsrecht, zwischen amerikanischer und europäischer Optionsfrist unterschieden.

Ein amerikanischer Optionsschein oder anders ausgedrückt ein Optionsschein mit “american style” berechtigt zur Ausübung eines Optionsrechtes während der gesamten Laufzeit (jeder Bankarbeitstag). In diesem Zusammenhang spricht man von einer Ausübungsfrist.

Darf der Optionsschein dagegen nur an einem einzigen Tag, genau genommen am Fälligkeitstag, ausgeübt werden, hat der Schein ein europäisches Ausübungsrecht. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Ausübungstag.

Somit nimmt der Anleger bei dieser Variante eine Einschränkung in Kauf, da seine Gewinnchance auf den Kurs des Basisinstrumentes auf einen bestimmten Börsentag beschränkt ist.

Wenn es dazu kommt, dass Optionen mit gleichem Basispreis und identischer Laufzeit im Kurs stark voneinander abweichen, kann die Ursache im Ausübungsrecht liegen.

In der Regel ist der Käufer eines Optionsscheines nicht an der Ausübung eines Optionsrechtes interessiert, sondern er wird versuchen, den Optionsschein vor Fälligkeit mit Gewinn zu veräußern.