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Eigenleistung am Bau im Visier des Finanzamts

Inhaltsverzeichnis

Eine neue Gangart legt das Finanzamt bei denen ein, die in Eigenleistung bauen. Davon sind primär nicht die Eigenheime betroffen, sondern größere Bauvorhaben. Mit einem ausgeklügelten PC-Programm will das Finanzamt bei den eingereichten Baubelege prüfen, ob alles plausibel ist. Manchmal kann man durchaus den Eindruck haben, dass „Schwarzarbeit“ auf hochdeutsch im Baugewerbe „Eigenleistungen“ heißt.

Eins steht fest: Wer ein Einfamilienhaus in Eigenleistung errichtet, wird häufig auch einem Nachbarn unentgeltlich helfen, der sein Haus ebenfalls in Eigenleistung baut. Der Grund ist einleuchtend und einfach: Beim Bauen in eigener Regie kommt man einfach nicht immer ohne fremde Hilfe aus. Am Ende der Bauzeit wird es häufig knapp. Daneben wird aber auch den meisten Bauherren während der Bauphase ungebetenerweise unmittelbar auf der Baustelle Hilfe angeboten. Dabei handelt es sich oft nicht um Fachfirmen, sondern um schlichte Schwarzarbeiter. Nicht nur der Finanzverwaltung sind diese ein Dorn im Auge. Mit viel Aufwand versucht der Staat deshalb, Schwarzarbeit zu bekämpfen – mit unterschiedlichem Erfolg. Im Visier des Finanzamts sind künftig größere Bauvorhaben, bei denen die Relationen nicht stimmen.

Günstige Preise als Stolperfalle

Vereinfacht: Das Finanzamt prüft, ob die tatsächlichen Baukosten mit den theoretischen Baukosten übereinstimmen. Schwachstelle bei der Verprobung: Wer günstig kauft, unterbietet die theoretischen Preise ganz erheblich – und bekommt unter Umständen ein Problem mit dem Finanzamt. Beispiel: Sie sind rhetorisch geschickt und handeln bei Ihrem örtlichen Bauunternehmer für eine bestimmte Bauleistung einen außerordentlich günstigen Preis aus. Während der Bauphase gelingt es Ihnen mehrfach, die normalen örtlichen Baupreise durch geschickte Verhandlungen und Kombinationen mit anderen Geschäften zu unterwandern.

Für solche Verhandlungen brauchen Sie oft noch nicht einmal besonderes rhetorisches Geschick. Denn teilweise enorme Preisnachlässe sind im Baugewerbe nichts Außergewöhnliches. Nur wer nicht nach einem Preisnachlass fragt, bekommt auch keinen. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens fragt sich das Finanzamt, warum bei Ihrem Bau die tatsächlichen Baukosten von den theoretischen Baukosten erheblich abweichen. Dabei unterstellt das Finanzamt häufig, dass in Ihrem Bauvorhaben die Lohnkosten zu niedrig sind. Weitere Vermutung: Sie müssen Schwarzarbeiter beschäftigt haben, um Ihren Bau fertig stellen zu können.

Unterstellungen sofort widerlegen!

Diese Unterstellung müssen Sie massiv widerlegen. Denn wenn Sie sich auf diese Vermutung festnageln lassen, haben Sie erheblichen Stress mit dem Finanzamt. Verstärkt wird die Vermutung des Finanzamts, wenn Sie bei einem größeren Bauvorhaben tatsächlich erhebliche Eigenleistungen eingebracht haben. Zu leicht geraten Sie dann in die Mühlen den Theorie.

Denn wenn ein Facharbeiter für eine bestimmte Arbeit eine Stunde braucht, muss der baufachliche Laie nach der Regeln der Theorie wesentlich mehr Zeit investieren. Die Gründe dafür sind vielfältig: Einerseits fehlt die Routine. Andererseits haben Sie im Allgemeinen nicht das professionelle Werkzeug. Und insbesondere fehlt es Ihnen nach den theoretischen Unterstellungen am fachlichen Geschick.

Die Lösung: Eigenleistungen anerkennen lassen

Nun weiß aber jeder handwerklich versierte Mensch, dass es nicht nur gute Facharbeiter gibt. Handwerklich orientierte Personen können auf dem Bau durch Eigenleistungen erhebliche Beträge sparen. Dabei ist es teilweise durchaus möglich, genauso schnell zu sein wie ein Facharbeiter. Wichtig: Fragt Sie das Finanzamt nach der Anzahl der geleisteten Stunden für Ihre Eigenleistungen, müssen Sie zunächst darauf achten, dass das Finanzamt Sie mit dem professionellen Facharbeiter vergleichen will. Lassen Sie sich auf keinen Fall auf die Schiene des Bastlers mit zwei linken Händen schieben, der für alles doppelt so viel Zeit braucht.

Achten Sie ferner darauf, dass das Finanzamt beabsichtigt, die von Ihnen angegebene Stundenzahl für die Eigenleistungen mit der Stundenzahl zu vergleichen, die Sie gegenüber anderen Stellen angegeben haben. Dabei spielt insbesondere die Bauberufsgenossenschaft eine Rolle. Damit Sie auf dem Bau privaten Unfallversicherungsschutz genießen, verlangen die Bauberufsgenossenschaften von Ihnen eine genaue Angabe derjenigen Personen, die auf dem Bau für Sie unentgeltlich tätig werden. Ferner müssen Sie dort angeben, wie viele Stunden die Personen geholfen haben. Sofern diese Zahlen nicht übereinstimmen, könnten Ihnen Nachteile entstehen.

Praxis-Tipp zum Schluss

Es ist nicht völlig klar, ob das Finanzamt tatsächlich der Bauberufsgenossenschaft eine Mitteilung über die von Ihnen geleisteten Arbeitsstunden auf der Baustelle machen darf. Es könnte dabei das Steuergeheimnis verletzt werden. Allerdings ist die Pflicht des Finanzamts zur Wahrung des Steuergeheimnisses immer dann besonders aufgeweicht, wenn es um die Bekämpfung der Schwarzarbeit geht. Im Zweifelsfall haben Sie also die schlechteren Karten.

Vergessen Sie insbesondere nicht, dass die Finanzverwaltung immer wieder neue Prüfungsschwerpunkte bildet. Dabei prüft das Finanzamt für eine bestimmte Zeit spezielle Steuerfälle intensiv. Dazu gehören insbesondere Immobilien, die neu errichtet worden sind. Bei einer Verprobung mittels Computerprogramm müssen die von Ihnen angegebenen Werte grundsätzlich plausibel sein. Ergeben sich im Einzelfall Abweichungen, müssen Sie dafür sorgen, diese plausibel aufzuklären.