Abgrenzung von Rücklagen zu Rückstellungen durch Zweck und Zeitpunkt

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Rücklagen wie Rückstellungen werden in Unternehmen gebildet, damit Zahlungen, die noch in der Zukunft liegen, das finanzielle Gleichgewicht nicht gefährden. Durch die Ähnlichkeit der Worte und die ähnliche Zielsetzung (beide Male geht es um künftige Zahlungen) werden die beiden Begriffe oft verwechselt. Doch wodurch grenzen sich Rücklagen und Rückstellungen nun voneinander ab?

Die Zweckbindung bei Rücklagen und Rückstellungen

Rücklagen werden in Unternehmen gebildet, um in der Zukunft ein Finanzpolster für Anschaffung zu haben oder Geschäftsrisiken ausgleichen zu können. Intern werden hier oftmals Zuordnungen für bestimmte Zwecke angegeben, zum Beispiel die Erneuerung des Maschinenparks. Andererseits werden Rücklagen gebildet für Punkte wie „allgemeine Geschäftsrisiken“. Hier wird ersichtlich, dass den Rücklagen nicht zwingend ein bestimmter Zweck zugeordnet werden muss.

Rückstellungen hingegen sind zwingend einem Zweck zuzuordnen. Durch die Regelung zu Rücklagen im HGB (Handelsgesetzbuch) ist festgelegt, für welche Zwecke Rücklagen gebildet werden dürfen. Wichtig hierbei ist, dass der Zweck, für den die Rücklagen gebildet werden, schon bestehen muss und nicht erst in der Zukunft eintritt.

Die Verwendung von Rücklagen und Rückstellungen

Rücklagen können, auch wenn sie einem internen Zweck zugeordnet sind, frei verwendet werden, auch wenn der eigentliche Zweck, für den sie gebildet wurden, wegfällt. Sie können also einem anderen Zweck zugeordnet und für diesen dann verwendet werden.

Rückstellungen hingegen sind aufgrund ihrer zwingenden Zweckbindung beim Wegfall dieses Zweckes sofort aufzulösen. Eine Verwendung für einen anderen Zweck ist bei Rückstellungen ausgeschlossen. In diesem Fall müssen die vorhandenen Rückstellungen erst buchhalterisch aufgelöst und dann für den neuen Zweck erneut gebildet werden. Diese exakte Koppelung an den jeweiligen Zweck gestaltet die Berechnung der Rückstellungen auch aufwendiger als die der Rücklagen.

Der Zeitpunkt, in dem Rücklagen und Rückstellungen gebildet werden

Rücklagen sind eine Form der Gewinnverwendung. Zuerst muss also die Gewinnermittlung abgeschlossen sein, und erst dann kann entschieden werden, was mit dem Gewinn geschieht. Wird der Gewinn nicht an Anteilseigner ausgeschüttet, sondern zur Bildung von Rücklagen verwendet, spricht man von Gewinnthesaurierung.

Rückstellungen werden im Prozess des Rechungswesens weit früher gebildet. Ihnen steht ein Aufwand gegenüber, der sich in der Bilanz gewinnmindernd auswirkt. Zur Bildung und Auflösung der Rückstellungen sollte man jeweils den korrekten Buchungssatz anwenden.

Rücklagen und Rückstellungen: Abgrenzung in Eigen- und Fremdkapital

Die oben aufgeführte Abgrenzung zwischen Rücklagen und Rückstellungen führt zu dem wichtigsten Unterschied zwischen den beiden Vorgängen im Rechnungswesen. Es ist die Unterscheidung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital, welche in Paragraph 266 HGB festgelegt ist.

Weil Rücklagen in ihrem Zweck nicht gebunden sind und frei verwendet werden können, werden sie in der Bilanz dem Eigenkapital zugeordnet. Rückstellungen hingegen sind zwingend einem Zweck zugeordnet. Dieser Zweck muss schon bestehen, auch wenn Höhe und Zahlungsdatum des Erfüllungsbetrages noch unbekannt sind. Rückstellungen sind also Schulden gegenüber Dritten und damit dem Fremdkapital zuzuordnen.