Rundfunkbeitrag (GEZ Gebühr) kündigen

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zum Rundfunkbeitrag

GEZ: GebühreneinzugszentraleHeute: RundfunkbeitragRundfunkbeitrag 2019: 17,50 € im MonatVerpflichtend seit: 2013Wer: Alle deutschen Haushalte und UnternehmenKündigungsfrist: jeweils zum MonatsendeKündigungsgründe: Todesfall, Haushaltsauflösung, Zusammenziehen, Auszug ins AuslandWas wird für Kündigung benötigt: Persönliche Daten und BeitragsnummerWo ist Beitragsnummer zu finden: Anmeldebestätigung, Zahlungsaufforderung, Kontoauszug und im Schreiben des Beitragsservices


Unterschied zwischen GEZ Gebühr und Rundfunkbeitrag

Alle deutschen Haushalte sind seit Januar 2013 dazu verpflichtet, viermal im Jahr einen Rundfunkbeitrag an den Beitragsservice zu zahlen. Unabhängig davon, ob man einen Fernseher oder PC besitzt und das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender nutzt oder nicht.

Im Jahr 2013 kam das neue Modell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Der Rundfunkbeitrag, der durch den ARD/ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice eingezogen wird, wurde zuvor „Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ (GEZ) genannt. Umgangssprachlich hat sich aber die Bezeichnung der Rundfunkgebühr als „GEZ Gebühr” gehalten.

Die Gebühr richtet sich jedoch nicht nach der Anzahl der Geräte, sondern wird pro Haushalt verrechnet.

Der Rundfunkbeitrag ersetzt somit die früheren Rundfunkgebühren. Im Gegensatz zu einer Gebühr ist ein Beitrag nicht an die tatsächliche Nutzung einer Leistung gebunden. Man zahlt also allein für die theoretische Möglichkeit der Inanspruchnahme.

Rundfunkbeitrag Deutschland

Wie kann die GEZ gekündigt werden?

Mit einem Beitragsaufkommen von rund 7,978 Milliarden Euro wurden im Jahr 2016 unter anderem 22 Fernseh-, 67 Radiosender, eine Vielzahl von Online-Plattformen und die Aufsichtsbehörden für den privaten Rundfunk in Deutschland finanziert.

Eine Abmeldung von den Rundfunkbeiträgen ist nur schriftlich möglich. Diese Formulare werden auf der offiziellen Seite des ARD/ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservices zur Verfügung gestellt.

Abmeldungen per Telefon und E-Mail werden nicht zur Kenntnis genommen.

So kann ein Kündigungsschreiben aussehen

Vor- und NachnameStraße und HausnummerPLZ Ort ARD ZDF DeutschlandradioBeitragsservice50656 KölnOrt, DatumBetreff: Abmeldung einer Wohnung/Kündigung des RundfunkbeitragsSehr geehrte Damen und Herren,hiermit möchte ich meinen Rundfunkbeitrag kündigen. Ich gebe meine Wohnung in _________ [Straße und Hausnummer], in _______ [PLZ und Ort] am __.__.20__ auf, da ich dauerhaft ins Ausland ziehe.Eine Kopie meiner Abmeldebescheinigung erhalten Sie mit diesem Schreiben.Bitte senden Sie mir die Abmeldebestätigung an meine oben genannte Adresse.Mit freundlichen Grüßen,____ [handschriftliche Unterschrift]

Kündigung der GEZ per Post

Die schriftliche Abmeldung auf dem Postwege erfolgt an nachstehende Adresse:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice50656 Köln

Es wird empfohlen, das Kündigungsschreiben als eingeschriebenen Brief zu versenden, um unter Umständen den Verbleib des Briefes ermitteln zu können. Trotz der geringen Mehrkosten können so im Ernstfall viel Ärger und auch Geld gespart werden.

Kündigung der GEZ per Fax

Eine Kündigung per Fax kann an diese Nummer gesendet werden: 01806 999 555 01

Auch hier wird empfohlen, direkt nach dem Versenden einen Sendebericht auszudrucken. Dieser gilt im Zweifelsfalle als Nachweis für den tatsächlichen Zugang der Kündigung.

Kündigung per Telefon

Da eine Kündigung stets schriftlich zu erfolgen hat, ist die Abmeldung per Telefon nicht möglich. Trotzdem bietet der Beitragsservice für etwaige Fragen eine Service-Nummer zur Verfügung: 01806 999 555 10

Aufgrund der hohen Anzahl an täglichen Anrufen, ist allerdings mit einer längeren Wartezeit zu rechnen.

Kündigung per E-Mail

Auch Kündigungsschreiben, die elektronisch per Mail versendet werden, sind ungern gesehen. Diese werden in der Regel vom Beitragsservice nicht zur Kenntnis genommen.

Kündigung mittels Online-Formular

Als einfachste und zuverlässigste Kündigungs-Methode gilt das Online-Formular auf der offiziellen Website des Beitragsservice. Das Formular kann online ausgefüllt und zusätzliche Nachweisunterlagen können ebenfalls direkt online hochgeladen werden. Ein weiterer Vorteil der Online-Abmeldung ist ihre schnelle Bearbeitung. In der Regel kann man hier bereits nach wenigen Tagen mit einer Bestätigung rechnen.

Was benötigt man für die Kündigung des Rundfunkbeitrags?

Für die Kündigung und Ummeldung benötigt man in erster Linie die neunstellige Beitragsnummer.Diese findet sich in der Regel auf

  • der Anmeldebestätigung
  • der Zahlungsaufforderung
  • dem Kontoauszug
  • oder einem Schreiben des Beitragsservices 

Wenn ein neuer Mieter in die Wohnung einzieht, muss dieser sich auch neu bei dem Beitragsservice anmelden.

GEZ abmelden oder kündigen: Wann und wie möglich?

Zurzeit beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 17,50 €. Befreien lassen kann man sich von der Gebühr per Antrag nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dies ist sogar noch bis zu drei Jahre rückwirkend möglich. Einen Anspruch auf Befreiung haben:

  • Taubblinde Empfänger von Blindenhilfe
  • Sonderfürsorgeberechtigte
  • Pflegebedürftige
  • Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben
  • Hartz IV-Empfänger
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter
  • Studenten mit Bafög-Förderung, die nicht bei den Eltern wohnen
  • Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe Empfänger von Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern wohnen
  • Ehepartner oder eingetragene Lebensgefährten sowie Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie zusammen beziehungsweise bei den Eltern wohnen

Menschen, die eine Schwerbehinderung haben und in ihrem Ausweis das Merkzeichen RF tragen, müssen lediglich einen reduzierten Beitrag im Monat zahlen.

Es gibt jedoch weitere Ausnahmen bei denen man die Rundfunkgebühr ab- oder ummelden und sie sogar legal kündigen darf. Wichtig ist dabei, dass man sich umfassend darüber informiert. In diesen drei Fällen ist eine Kündigung möglich:

  • Aufgrund eines Todesfalls
  • Wegen des Zusammenziehens in eine gemeinsame Wohnung
  • Wegen eines Umzugs ins Ausland

GEZ kündigen: Todesfall

Wenn jemand stirbt, bedeutet es nicht, dass die Zahlungspflicht der Rundfunkbeiträge automatisch mit dem Tod endet. Ein Angehöriger muss den Verstorbenen von der Beitragspflicht abmelden. Erfolgt diese Abmeldung nicht, werden die Gebühren weiterhin eingezogen. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene alleine gelebt hat und dessen Haushalt nach seinem Tod aufgelöst wird. Für die Abmeldung muss online ein Formular ausfüllt und per Post an den Beitragsservice versendet werden. Wichtig ist auch, dass die Sterbeurkunde als Nachweis mit dem Antragsformular übermittelt wird.

Haben auch weitere Personen im Haushalt gelebt (beispielsweise der Ehepartner) und wohnt dieser weiterhin dort, muss der Rundfunkbeitrag auf dessen Namen umgemeldet werden. Das kann einfach mit diesem Online-Ummeldeformular erledigt werden.

GEZ kündigen: Zusammenziehen

Ein weiterer Grund für eine Kündigung der Rundfunkgebühr stellt das Zusammenziehen in eine gemeinsame Wohnung dar. Denn der Beitrag ist nicht pro Kopf, sondern pro Haushalt verpflichtend und somit kann man sich in der neuen Wohnung den Beitrag mit den Mitbewohnern teilen. Dabei sollte nicht vergessen werden, die Rundfunkgebühr für den alten Wohnsitz abzumelden. Zu beachten gilt hierbei, dass der Beitragsservice über den Umzug in Kenntnis gesetzt werden muss. Dazu wird ein Formular bereitgestellt bei dem unbedingt auszufüllen ist, zu welchem Zeitpunkt der Zusammenzug erfolgte bzw. ab wann man keinen eigenen Rundfunkbeitrag mehr zahlen wird.

GEZ kündigen: Umzug ins Ausland

Steht ein Umzug aus privaten oder beruflichen Gründen ins Ausland an, darf man nicht vergessen, sich von dem Rundfunkservice abzumelden. Denn auch wenn man den deutschen Wohnsitz abmeldet, heißt es nicht, dass die Kündigung der Gebühren automatisch erfolgt. Für die Abmeldung wird wiederum ein Formular auf der Webseite des Beitragsservice zur Verfügung gestellt. Diesem muss außerdem eine Kopie der Meldebescheinigung zur Begründung beigelegt werden. Vergisst man auf die Abmeldung, können auch in der neuen Heimat Mahngebühren auf einen zukommen.

GEZ Gebühr im europäischen Vergleich

Kündigungsfrist der Rundfunkgebühren

Wenn man sich von den Rundfunkgebühren abmeldet, gilt zu beachten, dass die Beitragspflicht mit dem Ablauf des Monats, in welchem man sich schriftlich vom Beitragsservice abgemeldet hat, endet. Der Zeitpunkt, wann die Rundfunkanstalt von der Abmeldung in Kenntnis gesetzt wird, ist daher entscheidend. Für die Zustellung der Kündigung zum Beitragsservice sollten immer 2 bis 3 Werktage eingeplant werden, da man den Postweg beachten muss. Eine Abmeldung ist immer nur für zukünftig zu bezahlende Beiträge möglich. Es sei denn, man ist von den Gebühren aufgrund einer bereits oben genannten Voraussetzung (Sonderfürsorgeberechtigte, Pflegebedürftige etc.) befreit.

Rundfunkbeitrag bei einer Zweitwohnung

Bis zum Jahr 2018 musste man für einen Zweitwohnsitz innerhalb von Deutschland auch Rundfunkgebühren zahlen. Das Bundesverfassungsgericht entlastet jedoch Wohnungseigentümer mit ihrem Urteil im Juli desselben Jahres. Künftig müssen Beiträge nur mehr für einen Haushalt bezahlt werden, d. h. für einen weiteren Wohnsitz entfällt diese. Die Befreiung des Nebenwohnsitzes von den Gebühren kann auf der offiziellen Seite des Beitragsservice über Formular beantragt werden.

Das sind keine Gründe für eine Abmeldung

  • Es ist kein Abmeldegrund, wenn man in eine bisher unbewohnte oder neue Wohnung zieht und niemand anderes angemeldet werden soll. Dort bezahlt bis jetzt noch keiner für die Wohnung, daher muss dem Beitragsservice nur die neue Adresse mitgeteilt werden.
  • Kein Abmeldegrund ist es auch, wenn man grundsätzlich gegen Rundfunkgebühren in Deutschland ist.
  • Es stellt auch keinen Abmeldegrund dar, wenn man nur private Sender schaut oder Radio hört. Auf die wirkliche Nutzung im Haushalt kommt es nicht an, bezahlt werden muss trotzdem.

Gründe für Gez Gebühr Abschaffung

Rundfunkbeitrag verweigern – Was passiert bei Nichtzahlung?

Der Beitragsservice erhält vom Einwohnermeldeamt die Anschriften aller Deutschen, weshalb man früher oder später mit Gewissheit ein Zahlungsaufforderungsschreiben zugeschickt bekommt. In der Regel folgen dann ein bis zwei weitere Schreiben, bevor der offizielle Gebührenbescheid kommt. Dieser fordert dann nicht nur zur künftigen sondern auch zur rückwirkenden Zahlung des Rundfunkbeitrags auf. Nach einem Monat wird der Gebührenbescheid schließlich bestandkräftig.

Wird noch immer nicht gezahlt, folgen Mahnungen. Da der Beitragsservice nicht rechtsfähig ist, können sie vom Finanzamt, der Stadtkasse oder einem Gerichtsvollzieher Amtshilfe beantragen. Diese fordern den Schuldner ein weiteres Mal zur Beitragszahlung auf. Verweigert man weiterhin die Zahlung, drohen einem eine Kontopfändung oder ein Bußgeld. Im schlimmsten Fall kann aber auch eine Gefängnisstrafe erfolgen.

Fallbeispiele: Kündigung des Rundfunkbeitrags

Fall 1: NDR vs. Herr G.

Im 1. Fall geht es um den Selbstständigen Herrn G., der sowohl für seine privaten Rundfunkgeräte als auch zusätzlich für seine nicht ausschließlich privat benutzten Geräte Rundfunkgebühren bezahlt. Trotzdem wurden er und seine Frau wiederholt von einem Rundfunkgebührenbeauftragten aufgesucht und nach seinen Angaben schwer belästigt. Es entwickelte sich daraufhin ein emotionsgeladener Schriftwechsel zwischen Herrn G. und der Gebühreneinzugszentrale. Insgesamt zieht sich der Streit nun schon über 10 Jahre hin.

Aufgrund der im Schriftwechsel von Herrn G. gemachten Äußerungen erstattete der NDR mit Datum vom 12. Januar 2009 Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft. Was praktisch nie vorkommt, wenn ein Bürger Strafantrag gegen GEZ-Mitarbeiter oder Gebührenbeauftragte erstattet, hier klappte es wie geschmiert: Die Staatsanwaltschaft reagierte tatsächlich und nahm sich dieses schaurigen Verbrechens an. Wegen „Beleidigung bekam Herr G. vom Amtsgericht einen Strafbefehl über 60 Tagessätze von je 30 €, ersatzweise 60 Tage Haft. Da Herr G. nur über ein sehr geringes Einkommen verfügt, hätte er tatsächlich auf Antrag des Norddeutschen Rundfunks ins Gefängnis müssen! Man darf dabei nicht vergessen, dass solche Anträge immer vom Behördenchef zu stellen sind.

Es ist also kein Ausrutscher eines kleinen Mitarbeiters, sondern ein Vorgehen, das, wie gesetzlich vorgeschrieben, von ganz oben initiiert worden sein muss: vom Intendanten Lutz Marmor. Herr G. nahm sich eine Anwältin und legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Es kam zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung, die 2 Stunden gedauert haben soll. Sie endete ohne Ergebnis.

Mittlerweile wurde das Verfahren ohne weiteren Gerichtstermin eingestellt. Über die Kosten ist noch nicht entschieden worden.

Fall 2: SWR vs. Herr Schmidt

Im 2. Fall ist ein Herr Schmidt aus Baden Württemberg betroffen, und die Rundfunkanstalt ist diesmal eine andere, nämlich der SWR. Auch in diesem Fall geht es um einen lang andauernden Streit mit der Landesrundfunkanstalt und der GEZ. Hintergrund ist, dass Herr Schmidt wegen einer genetisch bedingten Krankheit dauerhaft arbeitsunfähig ist und über kein eigenes Einkommen verfügt. So musste er immer wieder Befreiungsanträge stellen, die mal genehmigt wurden und mal auch nicht.

Einmal hatte er weder Hartz IV noch Sozialhilfe, weil die Behörden sich nicht einig waren. Höhepunkt des Streites war dann die Ablehnung seines Antrages mit der Begründung, dass ein geringes Einkommen nach der Neufassung des RfGebStV kein Befreiungsgrund mehr darstelle. D.h., selbst wenn jemand überhaupt kein Einkommen hat, müsse er Rundfunkgebühren zahlen. Da Herr Schmidt zwischenzeitlich kostenpflichtige anwaltliche Beratung in Anspruch genommen hatte, stellte er dem zuständigen Mitarbeiter der GEZ per gerichtlichem Mahnbescheid eine entsprechende Rechnung über 45 €. Er forderte ihn auf, diese innerhalb von 4 Wochen zu begleichen.

Den Mahnbescheid schickte Herr Schmidt an die Privatadresse des GEZ-Mitarbeiters. Insgesamt lässt sich nach Durchsicht der Akte sagen, dass auch dieser Schriftwechsel nicht immer kühl und sachlich verlief. Die Rundfunkanstalt stellte auch in diesem Fall Strafanzeige und Strafantrag, und zwar wegen Beleidigung und versuchter Nötigung, weil er den GEZ-Mitarbeiter mit der Anwaltskostenforderung konfrontiert hat. Der GEZ-Beleidiger Schmidt muss nun tatsächlich ins Gefängnis, und zwar für 50 Tage.

Der Generalstaatsanwalt hält das Vorgehen der Mitarbeiter nach wie vor für rechtens, ohne auch nur mit einem Wort auf den versuchten „Deal einer Rücknahme der Strafanzeige und der Eliminierung der Veröffentlichung gegen den großzügigen Erlass von über 2.000 € angeblich zu zahlender Rundfunkgebühren einzugehen. Herrn Schmidt sind bisher 800 € Anwaltskosten entstanden, dazu kommen noch die Gerichtskosten für Amtsgericht und Landgericht. Hierfür wird er in Kürze noch die Rechnung bekommen. Da Herr Schmidt kein Geld hat, auch noch die Strafe zu bezahlen, wird er diese absitzen müssen.