Basel II: 3 Säulen zur Erhöhung der Solvenz von Banken

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Das Vertrauen in die Stabilität des Bankensektors ist für unsere Wirtschaft von großer Bedeutung.

Da bei der vorher gültigen Richtlinie Basel I alle Kreditrisiken der Banken über einen Kamm geschert wurden, wurde diese zum 1.1.2007 durch die neue Eigenkapitalvereinbarung Basel II ersetzt. Danach müssen Banken für unterschiedlich hohe Kreditrisiken jeweils eine unterschiedlich hohe Eigenkapitalquote vorhalten.

Deshalb wird auch die Bonität der kreditsuchenden Unternehmen genauer geprüft. Dadurch wird es jedoch für junge Unternehmen und Freiberufler auch schwieriger, einen fairen Kredit zu bekommen, weil sie häufig nicht ausreichende Sicherheiten stellen können.

Von Basel I zu Basel II

Die bis Ende 2006 gültige Eigenkapitalvereinbarung für Kreditinstitute von 1988 (Basel I) zielte allein auf das Mindestkapital für Banken als die entscheidende Größe für die Begrenzung der Risiken und damit der Verluste im Falle einer Insolvenz einer Bank. Dabei wurden bei der Berechnung der Kapitalanforderungen für Kreditrisiken wenig differenzierte Berechnungsmethoden zu Grunde gelegt.

Deshalb zielte die neue Baseler Rahmenvereinbarung über die Eigenkapitalempfehlung für Kreditinstitute, Basel II, auf eine Stärkung der Sicherheit und Solidität des Finanzsystems ab.

Ziel der neuen Eigenkapitalregelung ist es, die Eigenkapitalanforderungen an Banken stärker als bisher an das eingegangene Risiko zu knüpfen sowie neuere Entwicklungen an den Finanzmärkten und im Risikomanagement der Banken einzubeziehen.  Weitere Ziele sind Vorgaben für die Bankenaufsicht und neue Offenlegungspflichten zur Stärkung der Marktdisziplin.

Um diese Ziele zu erreichen, gliedert sich die Rahmenvereinbarung Basel II in 3 Säulen, wobei die Säulen 2 und 3 im Vergleich zu Basel I neu hinzugekommen sind.

Säule 1: Mindestkapitalanforderungen

Die erste Säule beinhaltet Vorgaben zur Eigenmittelunterlegung unter anderem von Kreditausfallrisiken. Die neue Vereinbarung berücksichtigt zudem die zentrale Kritik an Basel I, indem das Bonitätsrisiko von Kreditnehmern ab jetzt differenziert betrachtet wird.

Um dies zu ermöglichen, werden sogenannte Ratings bei den Kredit suchenden Unternehmen durchgeführt. Anhand dieser wird die Ausfallwahrscheinlichkeit der Kreditrückzahlung gemessen. Je nach Ausfallwahrscheinlichkeit kann dann die Höhe des erforderlichen Eigenkapitals für einen Kredit zwischen 1,6% und 12% schwanken.

Für ein Unternehmen mit besserer Bonität ist bei der Aufnahme eines Kredites also weniger Eigenkapital vorzuhalten als für ein Unternehmen mit schlechterer Bonität bei gleicher Kredithöhe.

Säule 2: Ausführliche Überprüfungsverfahren

Die 2. Säule gibt eine regelmäßige Überprüfung der Kreditinstitute durch die Bankenaufsicht vor. Hier können folgende Bereiche unterschieden werden:

  • Interne Aufsicht: Diese zielt auf eine laufende Verbesserung der internen Verfahren der Risikoanalyse ab. Interne Kontrollmechanismen und das Risikomanagement der Banken werden ausgebaut.
  • Externe Aufsicht: Die Bankenaufsicht hat die Möglichkeit, bei Bedarf  korrigierende Maßnahmen zu ergreifen.
  • Dialog zwischen Banken und Aufsichtsbehörden: Hier ist ein Ausbau notwendig, da die Kreditinstitute mehr Verantwortung bei der Bewertung und Überwachung von Risiken übernehmen.

Säule 3: Marktdisziplin und Offenlegung

Die Stärkung der Marktdisziplin ist das Ziel der 3. Säule durch die Offenlegung von Informationen der Banken beispielsweise im Jahresabschluss, in Quartals- oder Lageberichten.

So werden gut informierte Marktteilnehmer ein funktionierendes Risikomanagement von Banken in ihren Anlage- und Kreditentscheidungen honorieren, aber ein risikoreicheres Verhalten entsprechend sanktionieren. Für die Kreditinstitute entsteht daraus ein zusätzlicher Anreiz, ihre Risiken wirksam zu kontrollieren und zu steuern.

Auswirkungen auf Unternehmen

Basel II hat dazu geführt, dass Unternehmen umfangreicher Auskunft geben müssen über geschäftliche Aktivitäten und aktuelle Zahlen, als dies bislang erforderlich war. Außerdem werden die Unternehmen durch die Neuerungen gezwungen, sich mehr mit den eigenen Risiken zu befassen.

Durch die Installation interner Kontroll- und Risikofrüherkennungssysteme können sie ihre Rating-Voraussetzungen verbessern, was zu einer Senkung der Finanzierungs-kosten führen kann.

Da die Kreditbeschaffung aufgrund der Neuerungen durch Basel II zum Teil zeit- und kostenintensiver wird als bisher, gewinnen alternative Finanzierungsmethoden an Bedeutung.

Auch für Selbständige und Freiberufler wird es schwieriger, einen fairen Kredit zu bekommen. Das Kreditrisiko von jungen Unternehmen ist in der Regel höher, als bei langjährig bestehenden. Zudem können junge Unternehmen häufig  weniger Sicherheiten stellen. Insgesamt schränkt Basel II daher die Kreditmöglichkeiten für Selbständige nicht unwesentlich ein.