Bei Auszug muss Mieter leeren Öltank auffüllen

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Ob ein Mieter anlässlich seines Auszuges dazu verpflichtet ist einen geleerten Öltank aufzufüllen, beschäftigte das Landgericht Aachen in einem kürzlich veröffentlichten Urteil.

Bei Einzug der Mieter hatte der Vermieter den Öltank der Heizung aufgefüllt. Aus diesem Grunde verlangte er von den Mietern, dass diese den bei deren Auszug geleerten Tank wieder auffüllen.

Dass die Mieter sich weigerten empfand der Vermieter als ungerecht und reichte Klage ein.

Mit Erfolg!

Das Aachener Gericht entschied, dass es sich beim Heizölvorrat eines Hauses um Zubehör im Sinne des Zivilrechts handelt. Die Nutzung der Mieträume durch die Mieter während der Mietzeit beinhaltet nicht, dass die Mieter das Heizöl ersatzlos verbrauchen dürfen.

Sie müssen bei Auszug den Zustand herstellen, den Sie bei Beginn des Mietverhältnisses vorgefunden haben. War ein Öltank also bei Einzug gefüllt, muss er auch wieder in diesem Zustand zurückversetzt werden (LG Aachen, Urteil v. 11.07.2008, Az. 6 S 47/08).

Mein Tipp: Beachten Sie aber, dass ein solcher Ersatzanspruch innerhalb von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache verjährt.