Depotbank – Funktion & Abgrenzung

Depotbank – Funktion & Abgrenzung
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Inhaltsverzeichnis

Die Depotbank im Überblick

Bezeichnung: Verwahrstelle, früher Depotbank, engl. custodian bank oder custodian

Definition Depot: Ein Depot ist ein Konto, über das Wertpapierorders (Kauf, Verkauf, Übertragung) abgewickelt werden

Funktion: Sondervermögen von Investmentfonds werden in Wertpapierdepots hinterlegt und verwaltet

Hintergrund: Kapitalverwaltungsgesellschaft darf Fondsvermögen nicht selber verwahren

Anlegerschutz: Trennung von Gesellschaftsvermögen und Fondsvermögen


Definition Verwahrstelle: Was ist eine Depotbank?

Für viele Privatanleger ist es herausfordernd, Geld mit Aktien und anderen Anlagen selbst zu erwirtschaften. Deshalb suchen sie sich professionelle Unterstützung, und zwar bei sogenannten Fonds- oder Investmentgesellschaften. Seit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) 2013 wird eine Investmentgesellschaft mit dem Hauptverwaltungssitz in Deutschland als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bezeichnet. Dieser Begriff löst im deutschen Recht den älteren der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) ab. Investmentgesellschaften verwalten Investmentfonds und andere Finanzinstrumente, mit denen sie das Geld der Kunden anlegen. Zum Schutze des Anlegers darf die KVG das Vermögen der Kunden nicht selber verwahren. Hierzu muss sie eine Depotbank beauftragen.

Die Verwahrstelle oder Depotbank, wie der verbreitete, jedoch mitunter missverständliche Begriff lautet, ist ein Kreditinstitut, welches das Fondsvermögen der Anleger einer Investmentgesellschaft verwahrt. Hierzu gehören z. B. Investmentfonds. Die Verwahrstelle übernimmt diese Rolle im Auftrag der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Die Depotbank ist damit ein Finanzintermediär zwischen dem Anleger und der Investmentgesellschaft. Zum Schutz des Anlegers kann die Depotbank sein Vermögen dem direkten Zugriff der Gesellschaft entziehen. Zu den Kunden der Depotbanken zählen neben den KVG auch institutionelle Investoren und Asset Manager.

Neben der Verwahrung des Fondsvermögens hat die Depotbank folgende Aufgaben: die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen, die Berechnung der Anteilspreise sowie die Durchführung von Ertragsausschüttungen.

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Abgrenzung: Verwahrstelle, Depotbank und Direktbank

Der Begriff Depotbank kann für Verwirrung sorgen, da er im weiteren Sinne auch für jede Bank verwendet wird, die Depots führt. Bei einem Depot handelt es sich ganz allgemein um einen Aufbewahrungsort für Wertgegenstände, wobei sowohl Ort als auch Gegenstand real oder virtuell sein können. In diesem weiteren Sinne fällt unter den Begriff Depotbank auch die Direktbank. Bei einer Direktbank handelt es sich um ein Geldinstitut, das in der Regel ohne Filialnetz arbeitet. Aufgrund der gesparten administrativen Kosten können Direktbanken ihre Dienste günstiger anbieten. Zu den bekanntesten Namen gehören Comdirect, Cortal Consors, DAB-Bank, ING DiBa, Maxblue, S-Broker, Onvista-Bank und Flatex.

Direktbanken sind also Banken mit reduziertem Verwaltungsaufwand, bei denen, wie bei gewöhnlichen Filialbanken, auch Privatanleger ein Konto oder Wertpapierdepot eröffnen können. Sie sind nicht zu verwechseln mit den in diesem Artikel besprochenen Depotbanken im engeren Sinne – seit Inkrafttreten des KAGB in Deutschland genauer als Verwahrstelle bezeichnet – die ausschließlich für die Verwaltung von Fondsvermögen zuständig sind.

Kapitalverwaltungsgesellschaften: Funktion & Aufgabe

Die KVG betreut das Investmentvermögen ihrer Kunden. Eine KVG spielt die Hauptrolle bei der Verwaltung von Investmentvermögen, der Führung des Anlegerregisters und dem Risiko- und Portfoliomanagement. In der Regel verwaltet eine KVG mehrere Fonds.

Zu den Aufgaben gehören Investitionsentscheidungen und das Prüfen von Anlagevorschlägen der Initiatoren. Dabei haftet die Gesellschaft für alle Maßnahmen aus der Portfolioverwaltung und Risikoüberwachung. Daher sind neben den täglichen Transaktionen ein effektives Risikocontrolling und regelmäßige Stresstests an der Tagesordnung. Das Eingehen von Risiken ist nur im Rahmen der festgelegten Anlagestrategien erlaubt.

Die Gesellschaft muss Risikoungleichgewichte vorzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikoreduzierung treffen. Zu diesem Zweck wird ein maximaler Hebel für die Finanzierung des Fonds festgelegt und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitgeteilt.

Zur Verwahrung der Vermögensanlagen und Finanzinstrumente des Investmentvermögens ist die KVG gezwungen, eine unabhängige Verwahrstelle, nämlich die Depotbank, zu beauftragen.

Wieso werden Anlagevermögen & Anlegegesellschaft getrennt?

Im Wesentlichen hat der Gesetzgeber die Trennung zwischen KVG und dem ihnen anvertrauten Vermögen aus zwei Gründen eingeführt:

1.) Die Kundengelder können somit nicht veruntreut oder für andere Zwecke innerhalb der Gesellschaft zweckentfremdet verwendet werden.

2.) Die Trennung schützt das Anlagevermögen der Kunden vor einer Insolvenz der Investmentgesellschaft. Selbst wenn eine Kapitalverwahrungsgesellschaft in Schieflage gerät, bleiben die Einlagen der Investoren bei der Depotbank vor Gläubigern gefeilt.

Die Depotbank überwacht die KVG. Es ist jedoch nicht die Aufgabe der Bank zu entscheiden, ob die Verwaltungstätigkeit der Kapitalanlagegesellschaft für deren Anleger sinnvoll ist oder nicht. Die Verwahrstelle beurteilt also nicht die Portfolio- und Investmententscheidungen der KVG.

Zweifelt der Anleger die Zweckmäßigkeit der KVG an, dann kann die Depotbank nicht für ihn einstehen. Lediglich auf die Rechtmäßigkeit ihrer Tätigkeiten hin, kann die Depotbank die Kapitalverwaltungsgesellschaft überprüfen.

Das Depotstimmrecht: Die Bank vertritt den Anleger

Eine weitere wichtige Aufgabe der Depotbanken ist die Stimmrechtsausübung. Zum Beispiel kann der Anleger seiner Bank die Vollmacht erteilen, sein Stimmrecht bei der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft stellvertretend für ihn auszuüben.

Aus diesem Grund wird die Depotstimmrechtsausübung auch Vollmachts-, Auftrags-, Ermächtigungs-, Legitimations-, Depotaktien- oder Bankenstimmrecht genannt.

Aktionäre müssen also nicht selbst zur Hauptversammlung eines Unternehmens gehen, um von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Die Depotbank kann den jeweiligen Investor vertreten.

Was ist das Sondervermögen?

Als Sondervermögen gelten die Gelder der Kunden einer Depotbank, die in Fonds angelegt wurden. Dieses Sondervermögen kann weder von einer Insolvenz der Fondsgesellschaft, noch von der Zahlungsunfähigkeit der Depotbank gefährdet werden. Dies ist der Fall, da weder die Depotbank noch die Fondsgesellschaft Eigentümer der Fondsanteile sind, sie verwalten sie nur.

Der Anleger hat höchstens die Insolvenz eines oder mehrerer im Fonds vertretenen Unternehmen zu befürchten. Ein Totalverlust dieses Sondervermögens ist jedoch unwahrscheinlich. Dafür müssten alle zum Fonds gehörenden Unternehmen gleichzeitig zahlungsunfähig werden.

Fondsvermögen von Anlegern in der EU

Die rechtliche Grundlage der Depotbanken

Das Geschäft der Depotbanken unterliegt in Deutschland dem Kreditwesengesetz (KWG).

Nach § 1 Abs. 1 KWG dürfen Depotkonten nur von Kreditinstituten oder Finanzdienstleistungsinstituten geführt werden. Dabei gelten für die Depotkonten dieselben allgemeinen Bestimmungen bezüglich Eröffnung und Führung wie bei Bankkonten. Auch diese werden im Kontoabrufverfahren gemeldet. Wie ein Girokonto darf das Depotkonto als Einzelkonto oder als Gemeinschaftskonto geführt werden.

Beim Gemeinschaftskonto regelt § 430 BGB das Innenverhältnis von Gesamtgläubigern, d. h. es regelt die Rechte aus dem Depotvertrag. Für die Eigentumslage an den verwalteten Wertpapieren ist es nicht von Bedeutung. Denn die Inhaber eines Gemeinschaftskontos sind nur Gläubiger im Hinblick auf die Rechte aus dem Depotvertrag. Eine Gläubigerschaft über die gesamten Inhaberpapiere gibt es nicht.

Funktion der Verwahrstelle: Welche Aufgaben hat eine Depotbank?

Die angebotenen Dienstleistungen der Depotbank lassen sich grob in drei Sparten einteilen. Zum einen gibt es die Basisangebote (auch „Core Domestic Funtions“), welche von jeder Bank angeboten werden.

Hierzu gehört unter anderem das sogenannte „Settlement“, das im Allgemeinen für die Abwicklung und Erfüllung von Börsengeschäften verantwortlich ist. Eine weitere wichtige Aufgabe von Depotbanken sind die „Global Custodian Functions“. Diese befassen sich vorrangig mit Fragen der Steuerproblematik in den jeweiligen Staaten und den Währungsaktivitäten.

Schließlich versuchen sich die meisten Banken durch das Angebot zusätzlicher Dienstleistungen von der Konkurrenz abzuheben. Diese sogenannten „Value-Added Strengths” beinhalten verschiedene Möglichkeiten, unter denen der Kunde wählen kann.

Typische weitere Stärken einzelner Banken:

  • Performance Measurement
  • Risk Measurement (Risikomessung)
  • Compliance Monitoring
  • Securities Lending (Wertpapierleihe)

Die Rundum-Vermögensaufbau-Strategie für finanzielle Freiheit

Der Aufbau eines erfolgreichen Depots als Börseneinsteiger war noch nie so leicht wie mit „Morriens Depot Brief“: Der renommierte Börsenexperte Rolf Morrien erklärt Ihnen leicht verständlich, wie Sie mit Anlage-Strategien der Super-Investoren ein krisensicheres Vermögen aufbauen. Von den hochkarätigen Aktien-Tipps und treffsicheren Analysen profitieren aber auch Wiedereinsteiger und Anleger mit Vorerfahrung.

✓ Besonders für Börsen-Einsteiger geeignet

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Was ist die Marktgerechtigkeitsprüfung? Anlegerschutz durch Depotbank

Nach § 76 und 83 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) muss die Depotbank neben der Verwahrung des Fondsvermögens zusätzlich die Fondsgesellschaft kontrollieren. Diese Kontrolle umfasst beispielsweise die Berechnung des Anteilscheinpreises.

Ebenso gehört die Marktgerechtigkeitsprüfung zu ihren Aufgaben. Hierbei prüft die Depotbank, ob die vom Fonds durchgeführten Geschäfte zu marktüblichen Kursen erfolgen. So können beispielsweise die Aufnahme von Krediten seitens der Fondsgesellschaft nur durchgeführt werden, wenn die Depotbank vorher zugestimmt hat.

Neben der Verbuchung der Vermögenswerte zählt deren marktmäßige Bewertung, die Ermittlung der Anteilspreise von Fonds und die Überwachung der Anlagegrenzen und -vorschriften dazu.

Die Depotbank hat die Aufgabe, die Interessen des Anlegers zu schützen. Diese müssen gegenüber der Fondsgesellschaft geltend gemacht werden. Im Falle einer Nicht-Erfüllung dieser Pflichten, kann die BaFin der Fondsgesellschaft auferlegen, die Depotbank zu wechseln.

Fondsvermögen und Sondervermögen

Depotbank als Verwalter und Treuhänder

Die Fondsgesellschaft verspricht ihren Kunden nicht nur die Verwaltung ihres Vermögens, sondern auch, dass sie es mehren. Ein anspruchsvolles Unterfangen, wenn man bedenkt, dass auch die Fondsbetreiber selbst möglichst hohe Gewinne verbuchen wollen.

Per Gesetz sind die Gesellschaften verpflichtet, eigenes Vermögen und das ihrer Kunden (Fondsvermögen) zu trennen. Für alles, was den Fondskunden zuzurechnen ist, wird deshalb die Depotbank benannt. Sie ist der Lagerist dieses Sondervermögens. Sie verwahrt Wertpapiere (Aktien, Zertifikate etc.) und die liquiden Mittel eines Fonds.

Über die Depotbank werden auch die Käufe und Verkäufe abgewickelt, aus denen sich der Anlagemix eines Fondsinvestments ergibt. Außerdem fungieren Depotbanken als Treuhänder in den Diensten der Anleger.

Kontrolle im Wandel

Gerade die Kontrollpflichten haben im Laufe der Zeit zu erheblichen Veränderungen bei den Depotbanken geführt. Die Kunden der Depotbanken, die institutionellen Anleger, entdeckten neue Produkte wie Swaps, Credit Default Swaps oder Medium Term Notes als Geldquellen. Dies stellte die Treuhänder vor neue Bewertungsaufgaben.

Veränderungen bei den Produkten führen zu strukturellen Veränderungen bei den Teilnehmern, die mit diesen Instrumenten agieren. So hat sich der Markt der Depotbanken verändert. Ihre Zahl ist rückläufig. Branchenbeobachter führen das nicht nur auf die zunehmende Komplexität der zu verwaltenden Vermögensgegenstände zurück, sondern auch auf eine Ausweitung des Tätigkeitsfeldes und ständig steigende Transparenzanforderungen.

Die Rolle des Zentralverwahrers

Handeln zwei Kunden unterschiedlicher Depotbanken miteinander, kommt ein Zentralverwahrer ins Spiel, der die Geschäfte zentral abwickelt und an den alle Depotbanken angeschlossen sind. Sie übernehmen zusammengefasst neben der Verwaltung auch eine Treuhänderfunktion über das Fondsvermögen zum Schutz und im Sinne der Investoren.

Nicht selten allerdings besteht zwischen beiden eine Verbindung. Denn oft sind die Depotbanken die Muttergesellschaften der Fondsgesellschaft. Denn als Depotbank kann in Deutschland grundsätzlich jedes zugelassene Kreditinstitut fungieren.

Depotbanken in Deutschland: Zahlen & Fakten

Halbjährlich wird von dem Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) zusammen mit dem Praxisforum Depotbanken die sogenannte „Verwahrstellenstatistik” erstellt. Diese enthält Daten zu deutschen Wertpapier- und Immobilienfonds (offene und geschlossene).

Die 40 Verwahrstellen in Deutschland haben bis zur Jahresmitte 2018 ein Vermögen von 2,1 Billionen Euro betreut. Dabei existiert eine starke Konzentration in der Branche der Depotbanken. Denn die vier größten Institute sind verantwortlich für 55 % des gesamten Marktes.

Die Liste wird angeführt von BNP Paribas Securities Services in Frankfurt, welche ein Vermögen in Höhe von 448 Milliarden Euro betreut. In der Liste folgen die State Street Bank mit 285 Milliarden Euro und die DZ Bank mit 218 Milliarden Euro betreutem Vermögen. Die Bank of New York Mellon mit einem Fondsvermögen von 209 Milliarden Euro folgt an vierter Stelle.

Verwahrstellen für Fonds

Fazit: Fondsgesellschaften benötigen Depotbanken

Durch die Trennung des Investmentvermögens als Sondervermögen vom Vermögen des Fondsanbieters, wird der Anleger vom Totalausfall im Falle einer Insolvenz geschützt.

Die Verwahrung des Sondervermögens durch eine Depotbank ist ein weiterer Schutz für den Anleger. Dadurch wird das Geld des Anlegers vor unberechtigtem Zugriff durch die Investmentgesellschaft geschützt. Das Geld ist dann nicht nur rechtlich, sondern auch physisch segregiert. Durch die rechtliche, organisatorische und personelle Unabhängigkeit dieser Verwahrstelle sollen Interessenkonflikte vermieden werden.

Der Großteil des gesamten Fondsvermögens in Deutschland wird von international operierenden Spezialbanken und einigen Geschäftsbanken betreut. Diese Konsolidierung auf dem Markt für Depotbanken setzt sich weiter fort: Die zehn größten Depotbanken haben einen Marktanteil von 90 %. Der Trend zeigt, dass immer mehr Kapital dahin fließt, wo bereits große Vermögensmassen verwaltet werden.