Unternehmensdaten über eBundesanzeiger leicht zugänglich

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Der “elektronische Bundesanzeiger” ist ein amtliches Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz.

Gerichtliche Bekanntmachungen, Handelsregistereintragungen und weitere Unternehmensdaten sind im „eBundesanzeiger“ einsehbar.

eBundesanzeiger ersetzt Druckversion

Die Druckversion des Bundesanzeigers (BAnz) wurde bis zum 01.04.2012 4– 5-mal wöchentlich herausgegeben.

Die Papierausgabe publizierte amtliche Bekanntmachungen, gerichtliche und sonstige Veröffentlichungen, alle Eintragungen ins Handelsregister sowie gesetzlich verordnete Publikationen von Jahresabschlüssen und Hinterlegungsbekanntmachungen von Unternehmen.

Seit Einführung des eBundesanzeigers (eBAnz) im Jahr 2002 wurden die Aufgaben der Papierausgabe jedoch stetig auf den elektronischen Bundesanzeiger übertragen.

Zwischen der Papierausgabe des Bundesanzeigers und dem elektronischen Bundesanzeiger herrschte bis zum 01.04.2012 eine Zweiteilung.

Während in der elektronischen Version in der Regel gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen veröffentlicht wurden, waren der Druckausgabe weiterhin die amtlichen Verkündigungen vorbehalten.

Diese amtlichen Bekanntmachungen durften nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Änderungen ab 01.04.2012

Seit dem 01.04.2012 können nun auch die amtlichen Veröffentlichungen elektronisch eingesehen werden. Seit diesem Zeitpunkt wurde auch die Zweiteilung des Bundesanzeigers aufgehoben.

Die Zusammenlegung der Papierversion des Bundesanzeigers und der elektronischen Ausgabe führte auch zu der Umbenennung in den alleinigen Titel  Bundesanzeiger.

Eine gedruckte Ausgabe ist seit dieser Zeit nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.

Aufbau des Bundesanzeigers nach April 2012

Der Inhalt des Bundesanzeigers gliedert sich seit dem 01.04.2012 nach folgenden Gesichtspunkten:

–          Im amtlichen Teil werden Rechtsverordnungen und amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht.

–          Der gerichtliche Teil beinhaltet u.a. Klageregister, öffentliche Zustellungen und Strafsachen.

–          Informationen von Aktienunternehmen, Genossenschaften, ausländische Gesellschaften etc  finden sich in den Gesellschaftsbekanntmachungen.

–          In dem Teil des Bundesanzeigers über die Rechnungslegung werden Finanzberichte wie die Jahresabschlüsse der Unternehmen veröffentlicht.

–          Im Kapitalmarkt finden sich Fondsveröffentlichungen, Grundlagen zur Besteuerung, Stimmrechtsmitteilungen, Aktienkurse, diverse Wertpapiere und vieles mehr.

–          Im sechsten und letzten Teil des Bundesanzeigers, den verschiedenen Bekanntmachungen, werden Ausschreibungen, Berufsgenossenschaften, Krankenkassen, Vereine/Verbände etc. behandelt.

eBundesanzeiger: Immer mehr Unternehmensinformationen öffentlich zugänglich

Unternehmen werden immer stärker in die Pflicht genommen, ihre Unternehmensdaten öffentlich zu machen, andernfalls drohen Sanktionen. Diese Informationen werden größtenteils über das Internet publiziert.

Um zum Beispiel die Seriosität eines Unternehmens überprüfen zu können, kann das Handelsregister zu Rate gezogen.

Dieses ist wie der Bundesanzeiger mit dem Unternehmensregister vernetzt und seit 2007 auch vollständig elektronisch verfügbar.

Während im Handels- und Unternehmensregister jedoch vorrangig die Unternehmensdaten erfasst werden, offenbart der Bundesanzeiger neben gesetzlichen Bekanntmachungen auch Jahresabschlüsse der Unternehmen.

Für Anleger bedeutet dies eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis – innerhalb von Minuten sind die gewünschten Informationen über ein Unternehmen verfügbar.