Einzelwertberichtigung und Pauschalwertberichtigung – ein Vergleich

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Für Angestellte im Controlling gehören Einzel- und Pauschalwertberichtigung zur täglichen Arbeit. Doch für Neueinsteiger im Bereich des Rechnungswesens stellen sich Bewertungen von Forderungen mitunter als unübersichtlich dar.

Grundsätzliches zur Bewertung von Forderungen

Es gilt der Grundsatz, dass nur solche Forderungen an Kunden bilanziert werden dürfen, bei denen auch von einer Rückzahlung ausgegangen werden kann. Es muss also möglich sein, eine Werthaltigkeit zu bemessen.

Bei anderen Forderungen müssen mögliche oder feststehende Ausfälle umgehend abgeschrieben werden, damit der realistische Wert dargestellt wird. Diese Buchungen in der Bilanz sind umgehend vorzunehmen.

Die Forderungen an Kunden werden in vier Kategorien unterteilt:

  • Uneinbringliche Forderungen (keine Werthaltigkeit) – hierbei handelt es sich um Totalverluste, diese müssen sofort nach Bekanntwerden in voller Höhe abgeschrieben werden (Beispiel: Ein Kunde gibt eine eidesstattliche Versicherung ab).
  • Zweifelhafte Forderungen (teilweise werthaltig) – die Ausfallwahrscheinlichkeit muss geschätzt und abgeschrieben werden (Beispiel: Ein Kunde stellt einen Insolvenzantrag und es wird lediglich eine Rückzahlung von 60% angenommen).
  • Anscheinend intakte Forderungen (scheinbar voll werthaltig) – dabei wird eine Rückzahlung als sicher angenommen, aber aufgrund von Erfahrungswerten wird pauschal eine gewisse Ausfallwahrscheinlichkeit (zum Beispiel 5%) unterstellt.
  • Sichere Forderungen (in voller Höhe werthaltig) – hierbei ist die Rückzahlung der Forderung garantiert, beispielsweise durch eine Kreditversicherung oder andere Sicherheiten.

Einzelwertberichtigung oder Pauschalwertberichtigung – wann werden sie gebucht?

Die Einzelwertberichtigung kommt dann zum Einsatz, wenn auf einen einzelnen potenziellen Kreditausfall reagiert werden muss.

Bei einer zweifelhaften Forderung, bei der die Werthaltigkeit nicht mehr zu 100% gegeben ist und ein Zahlungsausfall angenommen werden kann, wird dessen Anteil geschätzt. Hierbei kann auf historische Erfahrungswerte zurückgegriffen werden, um eine realistische Einschätzung abzugeben.

Dieser Einzelwertberichtigung gehen verschiedene Umstände voraus, die im Detail oft umfangreicher sind als hier dargestellt. In dem Fall kommt es dann bei dem bestimmten Kunden zu einer Abschreibung in geschätzter Höhe. Der Wert in der Bilanz für diese Kundenforderung wird allerdings nach außen nicht offengelegt.

Pauschalwertberichtigungen nicht auf Einzelfälle anwenden

Die intakten Forderungen sind scheinbar nicht mit einem Ausfallrisiko verbunden und theoretisch kann von einer sicheren Rückzahlung gesprochen werden.

Allerdings zeigt auch hier die Erfahrung, dass bei dieser Kategorie ebenfalls Zahlungen ausbleiben können. Diese historischen Ausfälle werden in einem Pauschalwert zusammengefasst. Hierzu sollte man sich vor einer Anwendung in der Praxis diverse Beispielrechnung anschauen, um exakt die Vorgehensweise nachvollziehen zu können.

Die Bildung einer Einzelwertberichtigung kommt nicht infrage, da es sich nicht um eine spezielle Forderung handelt. Durch die Annahme eines pauschalen Zahlungsausfalles wird auch hierbei der Buchwert der Forderungen an Kunden in der Bilanz realistisch ausgewiesen.