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Abschreibung: Definition und Gründe

Inhaltsverzeichnis

Etwas abzuschreiben bedeutet den Wert eines Gegenstandes zu mindern. Autos, Elektrogeräte, Verträge und ganze Immobilien können im Wert gemindert werden. Dies passiert häufig in Betrieben und ist insbesondere für Selbstständige und Unternehmer von Bedeutung, da durch Abschreibungen an der jährlichen Einkommenssteuer gespart werden kann. Dies ist für viele Firmen reizvoll. Für Abschreibungen gibt es verschiedene Gründe. Je nach Situation können diese wirtschaftlicher, technischer oder rechtlicher Natur sein.

Abschreibung: Definition

Abschreibungen sollen die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die Jahre der Nutzung verteilen und mindern als Aufwand den Gewinn eines Unternehmens. Geregelt sind Abschreibungen im Deutschen Recht in §253 des Handelsgesetzbuches.  Abschreibung meint im betrieblichen Rechnungswesen die planmäßige oder außerplanmäßige Senkung eines Vermögenswertes beziehungsweise von Vermögensgegenständen.

Abschreibungen hängen dabei eng mit dem Wertverlust von Unternehmensvermögen zusammen und spiegeln sich in der Bilanz eines Unternehmens wider. Eine Abschreibung wird meistens unter betriebswirtschaftlichen Aspekten ermittelt. Das Gegenteil einer Abschreibung ist die Zuschreibung. Diese Veränderung von Vermögenswerten nutzen Unternehmen, wenn in den Vorjahren zu viele Abschreibungen getätigt wurden.

Gründe für eine Abschreibung

Die Gründe für eine Abschreibung können vielfältig sein. Es gibt drei Haupt-Ursachen, weshalb Vermögensgegenstände abgeschrieben werden. Diese sind Ursachen technischer Natur, wirtschaftliche Gründe oder rechtliche Gegebenheiten.

Die technischen Ursachen einer Abschreibung können ein normaler Verschleiß, durch einen regen Gebrauch, oder ein außergewöhnlicher Verschleiß, zum Beispiel bei Unfällen sein. So verschleißt beispielsweise ein Auto durch Gebrauch und kann durch Unfälle zu einem wirtschaftlichen Totalschaden werden.

Wirtschaftliche Gründe sind ein weiteres Kriterium für Abschreibungen, die infolge von Fehlinvestitionen oder Nachfrageverschiebungen passieren. Auch Ineffizienz, zum Beispiel bei technischem Fortschritt, kann ein Grund für eine Abschreibung sein. Dies kann schnell bei Elektronik-Geräten, wie Handys, Fernsehgeräten oder Laptops passieren, deren Technologie sich so rasant entwickelt, dass Modelle schon nach kurzer Zeit veralten können.

Rechtliche Ursachen sind die dritte Begründung für Abschreibungen. Dies kann zum Beispiel bei einem zeitlichen Ablauf von Schutzrechten, zum Beispiel bei Patenten oder Lizenzen oder beim Auslaufen von Verträgen passieren, wie bei Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen. Auch gesetzgeberische Maßnahmen können Schuld an einer Abschreibung sein.

Beispiel für eine Abschreibung

Ein Unternehmen erwirbt am 1. Januar 2013 zehn neue Computer für einen Nettobetrag von insgesamt 10.000 €. Dies sind die einmaligen Anschaffungskosten.

Die geschätzte Nutzungsdauer dieser PCs beträgt fünf Jahre. Ein sogenannter Abschreibungsplan verteilt nun den sinkenden Wert der Geräte, der durch Verschleiß und die tägliche Abnutzung entsteht, linear auf die fünf Geschäftsjahre der Nutzung.

Dies bedeutet, dass das Unternehmen in den Jahren 2013 bis 2017 jährlich gewinnmindernde Abschreibungen von 2.000€ verzeichnen kann. Dadurch, dass die Anschaffungskosten über die Jahre verteilt werden, schmälern sie den Gewinn, da sie als Aufwand verbucht werden. Dies mindert die zu zahlende Einkommenssteuer und ist für Selbstständige und Unternehmer somit ein reizvolles Vorgehen bei der Anschaffung von Geräten.