Erklärung und Beispiel eines Letter of Intent

Inhaltsverzeichnis

Fakten zum Letter of Intent

Definition: Vertragliche Absichtserklärung

Vorteil: Transparenz, Protokoll von Verhandlungsgesprächen, Konkretisierung von Zeit und Ziele eines Projekts

Nachteil: Rentiert sich nur bei größeren Projekten, hoher zeitlicher und finanzieller Aufwand

WICHTIG: Der Letter of Intent stellt keine rechtliche Verpflichtung dar

Definition: Was ist ein Letter of Intent?

Bei schwierigen bzw. komplexen Geschäftsabschlüssen kommt er oft zum Einsatz: Der sogenannte „Letter of Intent” (LOI).

Der „Letter of Intent” ist eine vertragliche Absichtserklärung, die die potenziellen Vertragspartner ausstellen, um ihr Interesse am Abschluss des Vertrags zu bekunden. Der LoI ist vor allem dann nützlich, wenn sich Vertragsverhandlungen länger ziehen. Grund für längere Verhandlungen ist die oft sehr komplexe Vertragsmaterie.

Der LOI wird häufig im Zusammenhang mit dem Ver- und Ankauf von Unternehmen bzw. deren Assets oder auch bei Beteiligungsverhandlungen hinsichtlich der Aufnahme neuer Investoren genutzt. Daher sollten Privatanleger wissen, wie eine solche Absichtserklärung zustande kommt und welche Vorteile sie bietet. Denn ein „Letter of Intent” gibt wesentlich Aufschluss darüber, wie die Vertragsparteien die Verhandlungen in Zukunft gestalten.

Besonders für Investoren und Anleger kann sich der Letter of Intent als besonders wichtig erweisen, zum Beispiel wenn sie in ein erfolgversprechendes Startup-Unternehmen investieren wollen. Sie belegt, dass die Parteien der Absichtserklärung noch über einen Vertragsabschluss verhandeln.

Der Weg bis zur Absichtserklärung

Zunächst müssen sich die Vertragspartner über die „Eckpfeiler“ des Vertrags einig sein, also über Kaufgegenstand und Preis. Ist dies der Fall, formuliert der Käufer eine darauf basierende und unterzeichnete Absichtserklärung und legt sie dem Verkäufer vor. Dieser muss die Erklärung dann unterschreiben.

Allerdings begründet der „Letter of Intent“ (LOI) keine Rechtsansprüche, wenn der Vertrag doch nicht zustande kommt. In diesem Fall kann der Vertragspartner also nicht deshalb Schadensersatz verlangen. Dennoch gibt der LOI eine gewisse Sicherheit, mit den Vertragsverhandlungen fortzufahren und den Vertrag zum Abschluss zu bringen.

Teilweise bzw. hauptsächlich im englischsprachigen Raum gehen mit der Unterzeichnung der Absichtserklärung auch eine Anzahlung auf den Kaufpreis und eine Exklusivitäts- bzw. „No-Shop“-Vereinbarung einher. Letztere bedeutet, dass der Verkäufer ausschließlich mit dem Käufer Verhandlungen führen soll, ansonsten werden ihm die Kosten beim Scheitern der Verhandlungen auferlegt. Brechen die Vertragsparteien allerdings die Verhandlungen ab, wird dem Käufer diese Anzahlung zurückerstattet.

Welche Arten eines Letter of Intents gibt es?

Mit einer Absichterklärung werden grundsätzlich Verhandlungsziele und Pläne definiert und vertraglich dokumentiert. Das Ziel des LoI ist immer die Eingrenzung des Verhandlungsspielraums, um eine Fokusierung auf die wichtigsten Eckpfeiler zu ermöglichen. Dabei wird zwischen folgenden Arten eines Letter of Intents unterschieden:

  • Weicher LoI

Ein weicher LoI bestätigt lediglich das zwei Parteien momentan in Verhandlung stehen. Es soll die Ernsthaftigkeit des Interesses beider Parteien schriftlich bestätigen, gilt jedoch als unverbindlich. Demnach ist keine Partei zu einem Vertragsabschluss verpflichtet. Dennoch gelten vereinzelte Regelungen innerhalb des weichen LoI (Exklusivitätsklausel, Geheimhaltungsvereinbarung oder vereinbarte LoI-Dauer) sehr wohl als verbindlich.

  • Harter LoI

Ein harter LoI umfasst bereits rechtlich bindende Erklärungen, die sich bereits auf wesentliche Vertragspunkte (z. B. Kaufpreis) beziehen. Obwohl beide Parteien in einem harten LoI bereits bestimmte Pflichten (u. a. Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten) eingehen, darf dieser nicht einem offiziellen Vorvertrag verwechselt werden.

  • Memorandum of Understanding (MoU)

Der MoU ist ebenfalls eine Absichtserklärung zwischen mehreren Verhandlungspartnern. Es handelt sich um einen Begriff aus dem US-amerikanischen Recht und wird im deutschem fälschlicherweise oft synonymhaft mit dem Letter of Intent verwendet. Laut US-amerikanischem Recht liegt der Hauptunterschied jedoch darin, dass ein MoU, im Gegensatz zum LoI, durchaus bindend ist.

Unterschied zum Vorvertrag

Im Gegensatz zum Letter of Intent gilt ein Vorvertrag bereits als Verpflichtung zu einem späteren Vertragsabschluss. Die wesentlichen Vertragsbestandteile sind im Vorvertrag bereits enthalten und können bei einer möglichen Abschlussverweigerung eingeklagt werden. Dies ist bei einem Letter of Intent nicht möglich. Ein Vorvertrag ist dann notwendig, wenn noch rechtliche oder bürokratische Rahmenbedingungen für einen Hauptvertrag fehlen. Dies ist zum Beispiel beim Fehlen einer Baugenehmigung der Fall. Im Vorvertrag kann dann stehen, dass ein Vertragsabschluss nach Einlangen der Baugenehmigung als sicher gilt. Zudem können auch einseitige Verpflichtungen oder Entbindungen  in einem Vorvertrag festgehalten werden.

Wann ist eine Absichtserklärung notwendig?

Vor allem bei Unternehmensankäufen- oder verkäufen, aber auch bei Miet- oder Softwareverträgen kann das Erstellen einer Absichtserklärung von Vorteil sein.

Innerhalb der Absichtserklärung bringen die Vertragsparteien dann ihren Willen zum Vertragsabschluss zum Ausdruck und planen den weiteren Verlauf. Allerdings begründet diese Erklärung keine rechtlichen Verpflichtungen. Das heißt, dass der Hauptvertrag auch nicht zustande kommen kann.

Wenn Sie sich als Privatanleger überlegen, sich an einem Unternehmen zu beteiligen, sollten Sie wissen, woraus ein „Letter of Intent” genau besteht. Denn dieser wird möglicherweise auch bei Ihrer Aufnahme als Investor aufgesetzt. Die Absichtserklärung ist vor allem für Existenzgründer interessant, die für ihre Idee Investoren suchen.

LoI als einseitige Willenserklärung

Mit dem Letter of Intent kann auch eine einseitige Willenserklärung des Vertragsabschlusses unter den festgelegten Bedingungen gemeint sein. Meistens wird ein Letter of Intent für Verhandlungen bei Softwareverträgen, Unternehmenskäufen, Unternehmensteilung und Kooperationen verwendet.

Die Absichtserklärung soll die vorgenommenen Verhandlungen dokumentieren und beweisen, dass die Parteien tatsächlich einen Vertragsabschluss beabsichtigen. Allerdings sind Absichtserklärungen rechtlich gesehen nicht verbindlich.

Die Gegenpartei besitzt also keinen Anspruch auf Erfüllung des in Aussicht gestellten Vertrages. Einzelne Bestimmungen der Absichtserklärung wie zum Beispiel die Geheimhaltungsklauseln müssen jedoch eingehalten werden und können bei Missachtung Strafmaßnahmen nach sich ziehen.

Vorteile und Nachteile eines Letter of Intent

Vorteile des LOI sind folgende:

  • Absicherung von sensiblen Daten, Informationen und geistigem Eigentum dank Geheimhaltungsklauseln
  • Protokoll über Verhandlungs- und Vertragsgespräche (die wichtigsten Punkte sollten im LoI festgehalten werden)
  • Seriösität und Vertrauen gegenüber dem Verhandlungspartner ist ersichtlich
  • Konkretisierung von Timing und Preise. – Projektplanung bzw. Vertragsabschluss ist besser vorstellbar.

Nachteile des LOI:

  • Hoher zeitlicher Aufwand für Erstellung und laufende Aktualisierung
  • Hohe Kosten für rechtliche Sicherheit (im Zweifelsfall Rechtberatung notwendig)
  • erhöhter Erklärungsbedarf beim Verhandlungspartner über Sinnhaftigkeit von LoI (Unwissenheit über LoI im deutschsprachigen Raum)
  • erhöhter Schriftverkehr bis zur finalen Unterzeichnung
Vor- und Nachteile Letter of Intent

Tipp: werfen Sie einen Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Ein LoI lohnt sich, sollten Sie mit Ihrem Verhandlungspartner über ein Projekt mit einem für Sie großen, finanziellen Volumen sprechen.

Ist das Projekt eher klein, hat es wenig Sinn, Geld für einen Anwalt auszugeben und sich mit Ihren Partnern, Kunden oder Lieferanten auseinanderzusetzen. Versuchen Sie abzuwägen, mit wem Sie gerade verhandeln und welcher Weg Sinn macht.

Verschwiegenheit & Timing als Fundament des LoI

Neben der Bekundung, den Vertrag auch tatsächlich zum Abschluss bringen zu wollen, beinhaltet der LOI noch zwei weitere wichtige Vereinbarungen. Eine davon ist in der sogenannten Verschwiegenheitsklausel festgelegt, nämlich die Verschwiegenheit der Vertragsparteien über alle Informationen, die sie im Rahmen der Verhandlung und der Due Diligence austauschen.

Diese Vereinbarung soll den Verkäufer davor schützen, Opfer von Industriespionage zu werden. Schließlich ist innerhalb des LOI auch das Timing geregelt. Dazu einigen sich die Vertragspartner auf einen Zeitplan bis zum tatsächlichen Abschluss des Vertrags.

Insgesamt soll der „Letter of Intent” also einerseits den Käufer schützen, indem er ihm Exklusivität und gegebenenfalls den Ersatz der Due-Diligence-Kosten gewährleistet. Andererseits soll der Verkäufer vor einer möglichen Industriespionage bewahrt werden. Schließlich können sich beide auf das vereinbarte Timing berufen.

Inhalt des Letter of Intent

Um einen „Letter of Intent” (LOI) zu erstellen, muss der Kaufgegenstand und der Preis bereits von den Vertragsparteien festgelegt worden sein. Daraufhin formuliert der Käufer den „Letter of Intent” (LOI), der mit der Unterzeichnung des Verkäufers gültig wird. Der LOI besteht aus einer Aufzählung beider Vertragsparteien sowie einiger Unterpunkte bzw. Paragraphen.

Die Absichtserklärung sollte die Unverbindlichkeit der Erklärung, das geplante Vorhaben sowie die Inhalte der bisherigen Verhandlungen enthalten. Es wird außerdem ein unverbindlicher Zeitraum bestimmt, in dem die Vertragsverhandlungen zu einem Abschluss kommen sollen. Auch für die Exklusivität der Verhandlung miteinander wird üblicherweise eine Regelung geschaffen.

Zudem wird meist eine Geheimhaltungsklausel festgelegt, da bei Verhandlungen oft auch über inoffizielle Informationen der Unternehmen gesprochen wird. In der Regel ziehen diese Klauseln bei Missachtung auch eine Vertragsstrafe nach sich. Die Laufzeit der Absichtserklärung beziehungsweise des Letter of Intent endet sobald  der Vertrag abgeschlossen wurde oder der festgelegte Zeitraum abgelaufen ist.

Wenn vor Vertragsschluss Zahlungen vorgenommen wurden, sollten dafür Klauseln aufgesetzt werden, die den Käufer gegebenenfalls entschädigen. Es sollte außerdem auf die üblichen Regelungen wie Gerichtsstands- und Rechtswahlvereinbarung, Schriftformerfordernis und Salvatorische Klausel geachtet werden.

Daneben können noch weitere Klauseln aufgenommen werden, die beispielsweise Befristungen oder sonstige Bedingungen festlegen. Wie genau ein Letter of Intent aufgebaut ist und welche genauen Absprachen er enthält ist also von Fall zu Fall unterschiedlich.

Letter of Intent

Die wichtigsten Punkte eines Letter of Intent

Wesentliche Bestandteile des „Letters of Intent” sind:

  • die Vorbemerkungen
  • der wesentliche Inhalt des Hauptvertrags
  • Zeitplan / Timing
  • das Inkrafttreten
  • Laufzeit der Absichtserklärung
  • die Vereinbarungen zur Geheimhaltung der Informationen
  • Schlussbemerkungen

Insbesondere der Punkt „Geheimhaltung” ist wichtig, wenn während der Verhandlungen wichtige Informationen ausgetauscht werden. Kommt der Vertrag dann doch nicht zustande, kann der Käufer diese Informationen theoretisch gegen den Verkäufer verwenden. Durch den „Letter of Intent” soll also einer Industriespionage durch den vermeintlichen Käufer vorgebeugt werden.

Außerdem ist die Informationsbeschaffung durch den Käufer, die sogenannte Due Diligence, häufig sehr kostspielig, da Informationen bei Banken, Anwälten und Steuerberatern des Verkäufers eingeholt werden müssen.

Teilweise werden auch Wirtschaftsprüfer beauftragt. Insofern soll im Rahmen der Absichtserklärung auch das Risiko des Käufers, vergebliche Aufwendungen zu tätigen, verringert bzw. kalkulierbar werden.

Verpflichtende und fakultative Inhalte

Der Letter of Intent stellt keine rechtliche Grundlage für einen zwingenden Vertragsabschluss dar. Wohl eher ist dieser ein „Ergebnisprotokoll” von Vertragsgesprächen. Schwierigkeiten ergeben sich dennoch, wenn die Verhandlung grundlos abgebrochen wird. Eine juristische Absicherung ist daher immer empfehlenswert.

Insgesamt rechtlich unverbindlich unterstreicht die Absichtserklärung die moralische und psychologische Bedeutung der Transaktion.

Notwendige Inhalte:

  • Nennung der Vertragspartner
  • Interessenbekundung der Transaktion (Kauf/Verkauf)
  • Zusammenfassung stattgefundener Gespräche und Ergebnisse
  • Hinweis auf fehlende Bindungswirkung des Letter of Intent
  • Exklusivitätsklausel: Der Kauf/Verkauf/Handel oder die Partnerschaft soll ausschließlich zwischen den beiden genannten Parteien und unter den Modalitäten stattfinden.

Fakultative Inhalte:

  • Konkretisierung des Kaufvorhabens und der verbundenen Modalitäten
  • Fristen, Konditionen und Vorbehalte
  • Herausgabe- bzw. Vernichtungsanspruch von Dokumenten
  • Gründe für Beendigung von laufenden Verhandlungen
  • Geheimhaltungspflichten: Was passiert mit erhaltenen Informationen? Gibt es definierte Ausnahmen oder Sanktionen bei Verstoß?

Beispiel für einen Letter of Intent

Das folgende Muster zeigt, wie der „Letter of Intent” im Einzelnen aussieht. Wer eine Absichtserklärung aufsetzen möchte, sollte allerdings in jedem Fall eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen und alle Formulierungen genau abklären.

Eine Absichtserklärung beinhaltet also im Wesentlichen die Regelungen zum Zeitplan und zur Geheimhaltung wichtiger Informationen bzw. die Vertragsstrafe, die bei Offenlegung dieser Informationen droht.

Was ist eine Due Diligence?

Nachdem die Absichtserklärung unterzeichnet worden ist, beginnt der Käufer mit der sogenannten Due Diligence. Das bedeutet, dass er Informationen über den Kaufgegenstand einholt. Die Due Diligence umfasst verschiedene Teilbereiche, von rechtlichen und steuerlichen Aspekten bis hin zur Marktstellung und Zukunftsentwicklung des Unternehmens.

Insofern muss der Käufer in der Regel Kontakt mit den Banken, aber auch Wirtschaftsprüfern sowie den Anwälten und Steuerberatern des Verkäufers aufnehmen. Anschließend wird ein Bericht erarbeitet.

Da die Due Diligence teilweise mit hohen Kosten verbunden ist, greifen hier der „Letter of Intent” bzw. die „No-Shop”-Vereinbarung als Sicherheit für den Käufer.

Anzahlung bei Vertragsverhandlungen

Nachdem ein Käufer die Absichtserklärung / Letter of Intent unterschrieben hat, wird oft erwartet, dass er auch eine Anzahlung auf den Kaufpreis entrichtet. Damit soll sein tatsächliches Interesse an der Vertragsabschließung bewiesen werden.

Bei einer solchen Anzahlung ist es üblich, dass in der Absichtserklärung eine Strafe für den Verkäufer vereinbart wurde, falls die Vertragsverhandlungen eingestellt werden. Allerdings darf in diesem Fall nicht der Käufer die Schuld für den Abbruch der Verhandlungen haben. Der Verkäufer kann dadurch in der festgelegten Zeit nur mit dem Käufer verhandeln. Man spricht deshalb auch von der Exklusivität der Verhandlung.

Letter of Intent auf Englisch

Während die deutsche Absichtserklärung neutraler formuliert ist, wendet sich in der Regel im englischen Pendant der Käufer an den Verkäufer. Dabei werden normalerweise das Unternehmen und der Geschäftsführer sowie zuvor noch Datum und Referenznummer genannt. Nach der Ansprache („Dear Sir”) folgt der Betreff.

In der Einleitung bringt das Käuferunternehmen dann den Wunsch zum Ausdruck, das Produkt zu erwerben. Wichtig sind dabei die Rahmenbedingungen des Produkts, denn diese werden nach der Einleitung noch einmal ausführlich aufgelistet.

Zu den Bedingungen zählen neben Stückzahl und  Preis auch die Beschaffenheit und der Ursprung der Ware, die Laufzeit des Vertrags sowie Vereinbarungen zu Verpackung, Lieferung und Bezahlung. Außerdem werden die Abnahmeprüfung und die Leistungsgarantie sowie schließlich die Gültigkeit der Absichtserklärung festgelegt.

Daraufhin folgen die Adresse des Käufers sowie in der Regel die Bankdaten. Schließlich bittet das Käuferunternehmen normalerweise noch um schnelle Rückmeldung und der Geschäftsführer unterschreibt stellvertretend für das Unternehmen die Absichtserklärung.

Die wichtigsten Punkte einer Absichtserklärung für den englischsprachigen Raum

Eine Auflistung aller wichtigen Rahmenbedingungen und Informationen zeigt noch einmal, was der „Letter of Intent” unbedingt beinhalten sollte:

  • Anschrift inklusive Referenznummer, Datum, Empfänger und Absender
  • Betreff mit Produktname
  • Maße, Ursprung, Anzahl und Preis des Produkts
  • Laufzeit des Vertrags
  • Regelungen zu Verpackung, Lieferung und Bezahlung
  • Vereinbarungen zu Abnahmeprüfung und Leistungsgarantie
  • Gültigkeit der Absichtserklärung selbst
  • Adresse und Bankdaten des Käuferunternehmens