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Freihandelsabkommen – Definition, Inhalt, Vor- & Nachteile

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zu Freihandelsabkommen

Vertragspartner: Zwei oder mehrere Länder, die ihre wirtschaftliche Zusammenarbeit vertiefen wollen

Umfang/Inhalt: Regeln zur Erleichterung des Warenaustausches

Vorteile: Steigendes Wirtschaftswachstum, geringere staatliche Ausgaben, Technologietransfer

Nachteile: Bedrohte Arbeitsplätze in wirtschaftlich höher entwickelten Staaten, steigendes Job Outsourcing, Abnutzung natürlicher Ressourcen, zum Teil schlechte Arbeitsbedingungen

Risiken: Mögliche Abhängigkeit von wirtschaftlich stärkeren Vertragspartnern


Der Handel zwischen den einzelnen Ländern untereinander unterliegt den Regularien der Welthandelsorganisation – World Trade Organisation – kurz WTO. Von den 194 Staaten sind aktuell 164 Mitglieder in der WTO. Zu deren Mitgliedern zählen unter anderem die wirtschaftlich relevantesten Staaten die USA, China, Indien, Russland und Japan.

Die Mitgliedsstaaten der WTO decken etwa 90% des Welthandels ab. Die Welthandelsorganisation ist die Nachfolgeorganisation der General Agreement on Tariffs and Trade (GATT). Sie wurde 1994 gegründet und nahm am 1. Januar 1995 ihre Arbeit auf. Der Sitz der WTO ist Genf. Wollen einige Länder beziehungsweise Staaten näher zusammenarbeiten, so schließen diese Handelsabkommen miteinander ab, sogenannte Freihandelsabkommen und werden Handelspartner.

Was ist ein Freihandelsabkommen?

Ein Freihandelsabkommen ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag zwischen zwei oder mehreren Staaten. Er hat das Ziel, den freien Handel von Waren, Produkten und Dienstleistungen im Ganzen oder in Teilbereichen zu gewährleisten.

Der Begriff Freihandelsabkommen ist ein Oberbegriff. Er umfasst mehrere Stufen des gemeinsamen Handelns und Wirtschaftens der beteiligten Staaten. Er definiert mehrere Stufen der Zusammenarbeit durch die Handelspartner.

Das reine Freihandelsabkommen

Das reine Freihandelsabkommen eliminiert Handelsbarrieren zwischen den beteiligten Staaten. Jedes Land bleibt jedoch eigenständig und kann eigene Zölle für den Handel mit Staaten außerhalb des Bündnisses erheben.

Zollunion

Auch die Zollunion fällt unter den Begriff Freihandelsabkommen. Vereinbaren einige Länder eine Zollunion, so wenden sie die gleichen Zölle auch bei Staaten außerhalb des Bündnisses an.

Binnenmarkt

Beim Binnenmarkt, einer weiteren Stufe des Freihandelsabkommens, wird die Zusammenarbeit auf alle Produktionsfaktoren ausgeweitet. Neben dem Handel mit Gütern und Waren umfasst ein Binnenmarkt auch den Handel beziehungsweise den Austausch von Dienstleistungen, Arbeitskräften und Kapital.

Wirtschaftsunion

Als Wirtschaftsunion wird der Zusammenschluss einzelner Staaten mit ähnlichen wirtschaftlichen Verhältnissen bezeichnet, die zudem eine gemeinsame Wirtschaftspolitik betreiben.

Währungsunion

Die Währungsunion kann als höchste Form der Zusammenarbeit unterschiedlicher Staaten angesehen werden. Bei diesem Zusammenschluss wird die Wirtschaftsunion um eine Währungsunion erweitert. Alle Teilnehmerstaaten führen in ihren Ländern die gleiche Währung ein. Dies schließt ein, dass neben der gemeinsamen Wirtschaftspolitik auch eine gemeinsame Währungs- und Geldpolitik betrieben wird.

Freihandel an einem Beispiel erklärt

Angenommen in Irland kostet die Produktion von einem Kilo Schafwolle 100 $ und die Produktion eines Kilos Orangen 4 §. In Spanien schlägt dagegen die Herstellung eines Kilos Schafwolle mit 200 $ zu Buche, dagegen kostet das Kilo Orangen nur 2 $. In diesem Fall ist es logisch und sinnvoll, dass die Länder sich spezialisieren und kooperieren. Im genannten Beispiel konzentriert sich Spanien auf die Produktion von Orangen, Irland auf die Herstellung von Schafwolle.

Werden durch den Wegfall der Zölle die Waren, die importiert werden sollen, günstiger, hat dies Vorteile für beide Länder. In Spanien wird dadurch die Schafwolle billiger, in Irland können die Orangen preiswerter angeboten werden. Ist dadurch der Vorteil für das jeweilige Land größer als der Nachteil der eigenen wegbrechenden Produktion des dann unwirtschaftlichen Produktes haben beide Länder etwas davon.

In diesem Fall handelt es sich dann um eine klassische Win-Win-Situation. Vor allem wenn man berücksichtigt, dass durch die Erhöhung der Produktionsmenge in der Regel außerdem noch Einsparungen bei der Herstellung möglich sind.

Gegenstand von Freihandelsabkommen

Der Gegenstand des jeweiligen Freihandelsabkommen richtet sich nach den Interessen der Länder, die das Freihandelsabkommen abschließen möchten. Dies kann beispielsweise der freie Handel, also der zollfreie Austausch einer bestimmten Warenkategorie (z. B. landwirtschaftliche Produkte) sein, kann aber auch bis hin zum freien Handel aller in dem jeweiligen Land produzierten Güter und Produkte gehen.

Des Weiteren kann ein Freihandelsabkommen zusätzlich die Bereiche Dienstleistung, Kapitalverkehr und sogar den Arbeitsmarkt umfassen. Alle Facetten der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sind hier möglich. Die Staaten, die ein solches Bündnis schließen möchten, verhandeln miteinander, wobei natürlich jedes Land seine Interessen verstärkt einbringen wird.

Mögliche Zusatzabsprachen bei Freihandelsabkommen

In einem Freihandelsabkommen findet man zumeist eine Vielzahl an Zusatzabsprachen. Diese richten sich danach, was die betreffenden Länder erreichen und was sie ausschließen möchten. Insbesondere müssen in den Freihandelsabkommen bestimmte Punkte geklärt bzw. festgelegt werden, wenn in den bündnisbereiten Ländern unterschiedliche Rechtsgrundlagen vorzufinden sind, z. B. wenn die Handelspartner Unterschiede in der jeweils eigenen Handelspolitik aufweisen.

In jedem Freihandelsabkommen ist die Definition der Güter enthalten, die unter das Handelsabkommen fallen und solche, die davon ausgeschlossen sind. Auch geklärt ist, ab wann Güter und Waren als eigen produziert gelten und ab wann es sich um Importware handelt. Nach dieser Beschreibung richtet sich, ob das entsprechende Gut unter die Vorteile des Freihandelsabkommen fällt oder nicht.

Bei unterschiedlichen Rechtslagen werden auch Regularien wie die Verwendung von Chemikalien, Pestiziden, Hormonen und genveränderten Pflanzen zwischen den Staaten besprochen und verhandelt. Das betrifft hauptsächlich landwirtschaftliche Produkte. Bei anderen Waren verständigt man sich beispielsweise auf die Verwendung bestimmter Metalle oder Chemikalien. Auch die Produktsicherheit – zum Beispiel die vorgeschriebenen Tests bei Kinderspielzeug oder Elektrogeräten – sind Gegenstand bei den Verhandlungen.

Häufig gibt es erhebliche Unterschiede in den Rechtsgrundlagen der einzelnen Staaten. Das Land, in das Produkte importiert werden, ist natürlich daran interessiert, dass die importierten Waren und Artikel dem Standard der im eigenen Land produzierten Güter entsprechen.

Aber auch Faktoren wie zu tätigende Investitionen im kooperierendem Land, Schutz des geistigen Eigentums und Beachtung des Urheberrechtes sind oft Gegenstand eines solchen Vertrages.

Da ein Freihandelsabkommen ein Vertrag ist, der ohne Vorgaben, rein nach den Bedürfnissen der beteiligten Staaten geschlossen wird, können in ihm auch Punkte enthalten sein, die das Verhältnis beziehungsweise das Verhalten zu Staaten außerhalb des Abkommens regeln. In einem Handelsabkommen wird außerdem definiert, wie bei Streitigkeiten oder unterschiedlichen Auslegungen vorzugehen ist bzw. wer diese klären kann. Meist handelt es sich um ein Schiedsgericht, dessen Befugnisse und Besetzung ebenfalls verhandelt und in das Abkommen aufgenommen wurden.

Ein Freihandelsabkommen ist ein offenes Vertragswerk, in dem alles, was die Handelspartner erreichen wollen, verhandelt, abgesprochen und festgeschrieben werden kann.

Ziele von Freihandelsabkommen

Die Hintergründe und Ziele, die die Staaten mit dem Abschluss eines Freihandelsabkommens verbinden, sind vielfältig und je nach den beteiligten Partnern unterschiedlich. Einige der wichtigsten Gründe dürften in der Regel sein:

  • Der Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung, der durch ein solches Abkommen für Freihandel entsteht, ist meist positiv.
  • Der Markt für die eigen produzierten Produkte wird größer. Wenn das dadurch entstehende zusätzliche Wachstum höher ist als der Schrumpfeffekt der nicht im Wettbewerb bestehenden Produkte, dann hat das Freihandelsabkommen sein Ziel erreicht.
  • Die zusätzlichen Märkte sowie der damit verbundene erhöhte Absatz in den Freihandelszonen stärkt im Normalfall die Wirtschaft der beteiligten Länder.
  • Durch den Wegfall von Zöllen und der deutlichen Reduzierung der Bürokratie beim Warenhandel, wird die Wirtschaft immer weiter verzahnt. Bei der richtigen Steuerung beschert das den beteiligten Staaten viele wirtschaftliche Vorteile.

Erhöhung des Wohlstands der Bevölkerung

Durch die Erstarkung der Wirtschaft, den Wegfall der Zölle und die reduzierten Handelshemmnisse beim Export und Import wird der Handel der Staaten untereinander gestärkt. In der Regel wirkt sich das positiv auf den Wohlstand der Bevölkerung aus. Dass dieser Trumpf auch in den Geldbeuteln der Bevölkerung ankommt, ist dann Aufgabe der Regierung des an dem Abkommen beteiligten Staates. Die Instrumente könnten Preissenkungen sein, die durch den Wegfall von Zöllen billigere Produkte schaffen. Aber auch neu entstehende Arbeitsplätze führen zu einer verbesserten wirtschaftlichen Situation in der Bevölkerung.

Friedenssicherung

Durch die enge Vernetzung und Zusammenarbeit mit einem anderen Staat wird auch die Gefahr einer kriegerischen Auseinandersetzung deutlich reduziert.  Primäres Ziel ist die Friedenssicherung meist nicht, allerdings ist dieser Effekt deutlich sichtbar. Insofern lässt sich feststellen, dass ein Freihandelsabkommen immer auch einen Beitrag zur Friedenssicherung darstellt.

Abschottung gegenüber Drittländern

Manchmal können Freihandelsabkommen auch dazu dienen, sich gemeinsam gegen Drittländer, die nicht Mitglieder des Bündnisses sind, abzuschotten. Denn der Warenverkehr der Staaten untereinander wird bevorzugt und damit ist automatisch auch der Austausch mit Drittländern erschwert.

Vertiefung der Handelsbeziehung

Wurde ein Freihandelsabkommen zum Beispiel zunächst ausschließlich für den Freihandel von landwirtschaftlichen Produkte abgeschlossen, wird es nicht lange dauern, sofern dieser Teil des Abkommens beiden Vorteile bringt, bis das Freihandelsabkommen auf andere Felder der Wirtschaft ausdehnt wird. Die Staaten haben sich in der Vergangenheit kennengelernt und kennen die Stärken, die Schwächen und die Animositäten des anderen. Ist der erste Schritt erst einmal getan, folgen im Normalfall relativ schnell die nächsten Handelsabkommen.

Vor- & Nachteile von Freihandelsabkommen

Pro und Contra von Freihandelsabkommen

Vorteile

  • Für die eigenen Produkte findet das Land, das einem Handelsabkommen beitritt, meist einen größeren Absatzmarkt vor, beziehungsweise können neue Märkte in den Bündnissstaaten erschlossen und so mehr Freihandelszonen gebildet werden.
  • Durch die ansteigenden Produktionszahlen lassen sich Vorteile und Rationalisierungen in der Produktion generieren, die zu einem weiteren Wettbewerbsvorteil führen können.
  • Durch den Wegfall der Zölle werden die importierten Waren preiswerter. Die exportierten Waren haben auf den neuen Märkten bzw. in den Freihandelszonen mehr Durchsetzungschancen nicht zuletzt aufgrund der reduzierten Preise.
  • Es tritt zusätzlich der Effekt der Friedenssicherung ein, weil die Handelspartner durch die engere Form der Zusammenarbeit intensiver kommunizieren und wirtschaftlich abhängiger voneinander sind.
  • Durch die sich ergebenden Vorteile in der Produktion können verschiedene Waren und Güter so vorteilhaft hergestellt werden, dass sie auf dem Weltmarkt, also auch bei Ländern, die nicht zu dem Freihandelsabkommen zählen, eine starke Nachfrage finden und dadurch gegebenenfalls zusätzliche Märkte erschlossen werden können.
  • Beim Abschluss eines Freihandelsabkommens ist, wenn er die richtigen Bereiche der Wirtschaft umfasst, fast immer eine positive Entwicklung der beteiligten Länder zu erwarten.

Nachteile

  • Der Verzicht auf Produktionsteile, die nicht mehr rentabel sind, kann dazu führen, das die Fertigungskompetenz für einige Bereiche fast unwiederbringlich verloren geht. Beispiel: Bildschirmfertigung oder Textilfertigung in den USA oder Deutschland.
  • Sollen aus Gründen der nationalen Sicherheit trotzdem unrentable Teilbereiche, wie zum Beispiel der Agrarsektor am Leben erhalten werden, ist dies oft nur mit Subventionen zu erreichen. Durch Subventionen können die Kosten in diesen Bereich gestützt werden, so dass zu Preisen auf Marktniveau gehandelt werden kann. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn es im Freihandelsabkommen auch zugelassen ist.
  • Man ist stärker von den Partnern abhängig, verliert auch etwas von seiner eigenen Souveränität.
  • Ein weiterer, großer Nachteil kann entstehen, wenn die Partner nicht gleichberechtigt sind und einer von ihnen die Muskeln spielen lässt. Dies zeigte sich beispielsweise beim Freihandelsabkommen NAFTA. Die USA diktierte den kleineren Partnern Mexiko und Kanada einseitig neue Bedingungen.
  • Weiterhin besteht die Gefahr, dass sich zunehmend Industrien in wirtschaftlich schwächeren Staaten ansiedeln, die in der Freihandelszone liegen. Das hat einerseits zur Folge, dass durch den Druck, möglichst günstig Güter für den Export herstellen zu müssen, diese unter schlechten Arbeitsbedingungen leiden. Andererseits werden durch diese Verlagerung der Arbeit die Arbeitsplätze in den wirtschaftlich stärker entwickelten Staaten bedroht, da die Lohnkosten in wirtschaftlich schwächer entwickelten Ländern deutlich geringer sind.

Welche Reichweite können Freihandelsabkommen haben?

Da ein Freihandelsabkommen ein frei zwischen den Partnern ausgehandeltes Vertragswerk ist, umspannt die Palette dieser Abkommen fast alle Variationen. Vom Abkommen über einzelne Bereiche der landwirtschaftlichen Produktion bis hin zum kompletten Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit sind alle Stufen der Zusammenarbeit möglich und werden in den unterschiedlichen Handelsabkommen praktiziert. Oftmals sind die nur über Teilbereiche abgeschlossenen Abkommen nur der Einstieg zu einer weiteren, engeren Zusammenarbeit der beteiligten Länder.

Die wichtigsten Freihandelsabkommen im Überblick

Unter dem Dach der World Trade Organisation (WTO) haben WTO-Mitglieder vielfältige Freihandelsabkommen geschlossen. Etwa 300 Handelsabkommen sind abgeschlossen, weitere in der Verhandlung. Die Welt wird immer stärker vernetzt, die Globalisierung schreitet voran.

WTO

Die WTO ist die wohl größte Freihandelszone überhaupt. Die WTO stellt eine Handelspolitik mit Regularien und Grundsätze für den Welthandel auf, die die Mitglieder beachten müssen. Darüber hinaus hat die WTO auch eine eigene Gerichtsbarkeit, die von den Mitgliedsstaaten anerkannt wird. Hier können zum Beispiel Fälle unerlaubter Subventionen mit definierten Sonderzöllen bestraft werden. Diese Sonderzölle sollen den Vorteil, der durch die Hilfsgelder quasi erschlichen wurde, ausmerzen. Aktuell besteht die WTO aus 164 Mietgliedsstaaten und weist somit eine breite Palette an Freihandelszonen auf.

Freihandelsabkommen in Europa 

Europäische Union (EU)

Die Europäische Union wurde 1992 gegründet und umfasst derzeit 28 Staaten, die gemeinsam eine Bevölkerungszahl von 510 Millionen Einwohnern aufweisen.

Dieses Freihandelsabkommen ist eines der am weitreichendsten. Neben dem freien Handel von Gütern und Dienstleistungen umfasst es auch eine Zollunion und es wurde ein gemeinsamer Wirtschaftsraum definiert. Die Staaten innerhalb der EU mit gleicher Währung, dem Euro, bilden die sogenannte Eurogruppe bzw. Eurozone.

Europäischer Wirtschaftsraum, EWR

In diesem Freihandelsabkommen sind neben den 28 Staaten der EU zusätzlich Island, Liechtenstein und Norwegen vertreten.

Weitere Freihandelsabkommen in Europa sind:

Freihandelsabkommen: EU – Südkorea

Freihandelsabkommen: Zollunion EU  Türkei

Freihandelsabkommen: Mitteleuropäisches Freihandelsabkommen, Central European Free Trade Agreement, CEFTA Mitgliedsstaaten: 28 EU-Staaten, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Serbien

Freihandelsabkommen: EU – Botswana, Lesotho, Namibia, Südafrika, Swasiland

Freihandelsabkommen: EU – Kanada, Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETAEinige Bestandteile von CETA traten bereits im Jahre 2017 vorläufig in Kraft, z. B. die Zölle. Einige EU-Mitgliedsstaaten haben CETA noch nicht zugestimmt, sodass es bisher nicht vollständig in Kraft treten konnte. CETA muss noch den Prozess der Ratifizierung durchlaufen, wobei noch einmal alle EU-Mitgliedsstaaten das zuvor gemeinsam beschlossene Abkommen für den Freihandel bestätigen müssen.

Freihandelsabkommen EU – USA (geplant seit 2013, noch nicht rechtswirksam)

Freihandelabkommen Deutschland und USA Kritik

Freihandelsabkommen in Nordamerika

USMCA (ehemals NAFTA) United States – Mexico – Canada Agreement (USMCA), als Nachfolger der NAFTA (noch nicht rechtskräftig)

Freihandelsabkommen: Nordamerikanisches Freihandelsabkommen, North American Free Trade Agreement, NAFTA  Mitgliedsstaaten: Kanada, Mexiko, USA

Freihandelsabkommen in Südamerika

Mercosur Freihandelsabkommen: Gemeinsamer Markt des Südens, Mercado Común del Sur,

Mercosur Mitgliedsstaaten: Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay, Venezuela (derzeit suspendiert). Assoziierte Mitgliedsstaaten: Chile, Bolivien, Peru, Kolumbien, Ecuador, Guyana, Suriname

Freihandelsabkommen in Asien

ASEAN Freihandelsabkommen: Association of Southeast Asian Nations – ASEAN – eigentliche Freihandelszone ist die ASEAN Economic Community – AEC Mitgliedsstaaten: Burnei, Kambodscha, Indonesien, Malaysia, Laos, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam

Freihandelsabkommen: ASEAN – China Mitgliedsstaaten: 10 ASEAN-Staaten, Volksrepublik China

Freihandelsabkommen: ASEAN – Indien Mitgliedsstaaten: 10 ASEAN-Staaten, Indien

Freihandelsabkommen in Afrika

COMESAFreihandelsabkommen: Gemeinsamer Markt für das Östliche und Südliche Afrika (COMESA)Mitgliedsstaaten: Ägypten, Äthiopien, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Kenia, Komoren, Demokratische Republik Kongo, Libyen, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Ruanda, Sambia, Seychellen, Simbabwe, Sudan, Swasiland, Uganda

SADCFreihandelsabkommen: Südafrikanische Entwicklungsgemeinschaft (SADC)Mitgliedsstaaten: Angola, Botswana, Lesotho, Demokratische Republik Kongo, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Namibia, Sambia, Seychellen, Simbabwe, Südafrika, Swasiland, Tansania, Uganda

EACFreihandelsabkommen: Ostafrikanische Entwicklungsgemeinschaft (EAC)Mitgliedsstaaten: Burundi, Kenia, Ruanda, Südsudan, Tansania, Uganda

TFTAFreihandelsabkommen: Tripartite Free Trade Area (TFTA)Mitgliedsstaaten: Alle Länder der Handelszonen EAC, SDAC und COMESA 

Freihandelsabkommen zwischen USA und EU

Was versteht man unter TTIP?

Transatlantic Trade and Investment Partnership, kurz TTIP genannt, sollte das bisher größte Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union werden. Mit ca. 800 Millionen Einwohnern und der wirtschaftlichen Bedeutung der Mitgliedstaaten wäre es eines der bedeutensten Handelsbündnisse.

Seit 2013 wird über das Abkommen für den Freihandel verhandelt. Im Moment ruhen die Verhandlungen, da die USA unter ihrem Präsidenten Donald Trump kein allzu großes Interesse mehr an diesem Abkommen bekunden. TTIP hat der breiten Bevölkerung aufgezeigt, welche Probleme und Handelshemmnisse mit einem solchen Freihandelsabkommen verbunden sind. Sei es die Produktionsart in den USA, die ihre Hähnchen mit Chlor desinfizieren, die Aufzucht von Nutztieren mit Hormonen, die unterschiedlichen Ansichten über Fracking (spezielle Form der Gasförderung, die als umweltschädlich gilt), die Art der Schlichtungsverhandlungen bei Streitereien.

Große Probleme bei den Verhandlungen des Abkommens gab es auch, weil in den USA der Anbau genmanipulierter Pflanzen anders als in der EU gehandhabt wird. Trotz vieler Proteste in der Bevölkerung stand das Abkommen kurz vor dem Abschluss, kam dann aber nicht zustande. TTIP ist nicht zu Ende verhandelt, nicht ratifiziert, sondern liegt derzeit auf Eis.

Fazit

Freihandelsabkommen können den Welthandel vereinfachen und beflügeln. Deren positive Eigenschaften waren in den Jahren vor US-Präsident Donald Trump gut und eindrucksvoll zu beobachten. Mit der Regierung Trump zeigte sich allerdings auch, wie die Vorteile von Freihandelsabkommen durch Wirtschaftskriege, Protektionismus und Erpressung (NAFTA) ausgehebelt oder zumindest reduziert werden können.

Solch eine Zwischenperiode wird den weiteren Ausbau von Handelsbeziehungen und Freihandelsabkommen allerdings langfristig nicht im Wege stehen. Denn dem freien Handel und den damit verbundenen Freihandelsabkommen gehört die Zukunft. In unserer vernetzten, globalisierten Welt führt kein Weg an einer Zusammenarbeit verschiedener Staaten vorbei. Dies zeigen auch neben der großen Menge an bereits bestehenden Freihandelsabkommen, die vielen Abkommen, die gerade in der Verhandlungs- oder Ratifizierungsphase sind.