Fremdkapital: Eine Definition

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Die Mittel, mit denen sich ein Unternehmen finanziert, lassen sich in Eigenkapital und Fremdkapital unterteilen.

Während das Eigenkapital von den Unternehmenseigentümern zur Verfügung gestellt wird, stammt das Fremdkapital laut Definition von Fremdkapitalgebern.

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Da es sich bei diesen Fremdkapitalgebern um Gläubiger handelt und demnach Schulden aufgenommen werden müssen, wird dieses Kapital auf der Passivseite der Bilanz verbucht.

Hauptzweck von Fremdkapital: Die Finanzierung

Hauptsächlich werden mithilfe des Fremdkapitals Anlage- und Umlaufvermögen finanziert.

Beim Anlagevermögen handelt es sich insofern um längerfristig eingesetzte Wirtschaftsgüter, die nicht zur Veräußerung bestimmt sind.

Dazu zählen zum Beispiel immaterielle Vermögensgegenstände wie der Firmenwert, oder auch Sachanlagen wie Grundstücke oder die technische Ausstattung des Unternehmens.

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Im Gegensatz dazu wird für die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens keine dauerhafte Verwertung innerhalb des Betriebs angestrebt.

So zählen beispielsweise die Guthaben bei Kreditinstituten ebenso wie Wertpapiere, die lediglich zur Veräußerung bestimmt sind, zum Umlaufvermögen.

Ist die Laufzeit der Wertpapiere allerdings für einen längeren Zeitraum bestimmt, so zählen sie doch zum Anlagevermögen.

Definition von Fremdkapital: Verschiedene Möglichkeiten

Laut Definition wird Fremdkapital dem Unternehmen oftmals in Form von Verbindlichkeiten, also Zahlungsverpflichtungen, zur Verfügung gestellt.

Allerdings können diese Verpflichtungen auch lediglich potentiell sein, wenn die Höhe und der Zeitpunkt der Zahlung noch nicht bekannt sind.

In diesem Fall handelt es sich um sogenannte Rückstellungen, es erfolgt folglich eine Rückstellungsfinanzierung des Unternehmens.

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Die Bereitstellung von Fremdkapital kann kurz-, mittel- oder auch langfristig erfolgen.

So gelten Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu 1 Jahr als kurzfristig und solche von 1 bis zu 4 Jahren als mittelfristig. Langfristige Verbindlichkeiten haben eine Dauer von mindestens 4 Jahren.

Allgemein umfasst das Fremdkapital laut Definition alle Formen von Krediten und insbesondere Darlehen, also beispielsweise Bankkredite und Schuldscheindarlehen.

Bei letzteren handelt es sich um Darlehen, bei denen im Gegenzug Schuldscheine ausgestellt werden.

Dabei werden kurzfristige Gelder, hauptsächlich von Kapitalsammelstellen, zusammengefasst und langfristig (circa 10 bis 30 Jahre) verliehen.

Die Merkmale des typischen Kredits

Indem der Fremdkapitalgeber sein Kapital zur Verfügung stellt, ist er im Normalfall nicht am Unternehmen beteiligt und somit auch von der Geschäftsführung ausgeschlossen.

Dementsprechend ist er allerdings auch von jeglichen Haftungsverpflichtungen ausgeschlossen.

Stattdessen erlangt er die Stellung und dementsprechend auch alle Rechte und Pflichten eines Gläubigers.

So besitzt der Fremdkapitalgeber einen verbrieften und vor allem erfolgsunabhängigen Anspruch auf Verzinsungs- und Tilgungszahlungen.

Das bedeutet, dass dieser Anspruch auch dann besteht, wenn zum Rückzahlungszeitpunkt nicht genügend Zahlungsmittel zur Verfügung stehen.

Im Falle einer Insolvenz wird der Fremdkapitalgeber jedoch vor anderen Gesellschaftern des Unternehmens bedient.