Bilanzkennzahlen: Anlagevermögen – die Summe aller Vermögenswerte

Inhaltsverzeichnis

Unter den Bilanzkennzahlen eines Unternehmens findet sich in der Regel ein Posten, der als Anlagevermögen bezeichnet wird.

Hierunter versteht man all jene Werte eines Unternehmens, die langfristig Teil des Betriebes und nicht zur Veräußerung bestimmt sind.

Anlagevermögen: Was dazu gehört und was nicht

Unter das Anlagevermögen im betriebswirtschaftlichen Sinn fallen all jene Vermögenswerte, die für die Produktion und Produktivität eines Unternehmens benötigt werden und dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen.

Die vom Anlagevermögen umfassten Werte teilen sich in 3 Gruppen auf:

Zu den Sachanlagen gehören Grundstücke oder Immobilien, technische Anlagen wie Produktionsmaschinen und sonstige Anlagen wie zum Beispiel Büroausstattungen.

Die Gruppe der sogenannten immateriellen Vermögensgegenstände umfasst Konzessionen und Rechte wie Patente und Lizenzen.

Finanzanlagen können finanzielle Forderungen sein, die langfristig angelegt wurden. Aber auch Wertpapiere und Beteiligungen an anderen Unternehmen zählen dazu.

Während kleinere Unternehmen ihr Anlagevermögen anhand dieser Dreiteilung aufstellen können, ist es Großunternehmen rechtlich geboten, es nach dem vollständigen Schema des Handelsgesetzbuches aufzustellen. Sie müssen beispielsweise Immobilien gesondert aufführen.

Bewertung und Abschreibung von Vermögenswerten

Zu unterscheiden ist zwischen nicht abnutzbaren und abnutzbaren Vermögensgegenständen.

Maschinen oder Immobilien gehen hierbei zunächst bei Erwerb mit ihren Anschaffungskosten und eventuellen Nebenkosten in das Anlagevermögen ein.

Nebenkosten können beispielsweise Zulassungsgebühren für die Kraftfahrzeuge des Fuhrparks einer Autovermietung sein.

Der anfänglich festgestellte Wert muss über die Zeit planmäßig abgeschrieben werden, um die über die Dauer einsetzende Wertminderung zu berücksichtigen.

Das Anlagegut kann auch wieder zugewinnen, etwa wenn an einem Gebäude Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dies nennt man dann Zuschreibung.

Nicht abnutzbare Vermögensgegenstände unterliegen keinen planmäßigen Abschreibungen, da sie über die Zeit nicht an Wert verlieren. Dies gilt beispielsweise für Grundstücke.

Es kann jedoch trotzdem zu außerplanmäßigen Abschreibungen kommen. So hätte beispielsweise die Erkenntnis, dass ein Grundstück mit Chemikalien belastet ist, eine dauerhafte Wertminderung zur Folge.

Bilanzkennzahlen: Das sagt das Anlagevermögen aus

Bilanzkennzahlen müssen den Grundsatz der Vollständigkeit erfüllen. Für Anlagevermögen bedeutet dies, dass beim Bilanzieren sämtliche Vermögenswerte berücksichtigt werden müssen.

Genau wie das Umlaufvermögen wird auch das Anlagevermögen auf der Aktiva-Seite bilanziert.

Das Anlagevermögen liefert einen absoluten Wert, der jedoch vor allem in Relation zu anderen Bilanzkennzahlen an Aussagekraft gewinnt.

Setzt man das Anlagevermögen in Zusammenhang zum Gesamtvermögen eines Unternehmens, so erhält man die Kennzahl der Anlagenintensität.

Eine besonders hohe Anlagenintensität kann ein Hinweis darauf sein, dass zu viel Betriebsvermögen in den Anlagen steckt. Bei finanziellen Engpässen kann das zu einem Liquiditäts-Problem führen.

Eine besonders niedrige Anlagenintensität kann jedoch auf eine veraltete Unternehmensstruktur hindeuten – mitunter verfügt es über veraltete Vermögenswerte, die über die Zeit durch Abschreibungen massiv an Wert verloren haben.