In diesen 10 Fällen greift die Reiserücktrittsversicherung

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Vorfreude ist die schönste Freude, besonders wenn es um Reisen geht. Kommt es jedoch vor dem geplanten Urlaub zu einem Zwischenfall, der den Antritt der Reise unmöglich macht, ist die Vorfreude dahin.

Um nicht auf den Stornierungskosten für eine Reise sitzen zu bleiben gibt es Reiserücktrittsversicherungen, die Urlauber bis zu 30 Tage vor Reiseantritt abschließen können.

Diese Reiserücktrittsversicherungen greifen jedoch nur unter bestimmten Umständen und übernehmen auch nur die Stornierungskosten. Ist also eine gebuchte Reise gar nicht erst stornierbar, ist auch der Abschluss einer Rücktrittsversicherung überflüssig.

Damit die Versicherung auch tatsächlich bezahlt, ist es wichtig, dass das auslösende Ereignis unerwartet eingetreten ist.

Unter diesen 10 Umständen greift eine Reiserücktrittsversicherung:

  1. Schwere Erkrankung
  2. Schwerer Unfall mit Verletzungsfolge
  3. Tod
  4. Eine zum Buchungszeitpunkt noch unbekannte Schwangerschaft
  5. Impfunverträglichkeit
  6. Jobwechsel oder die unerwartete Aufnahme einer neuen Beschäftigung, die mit einer Urlaubssperre einhergeht
  7. Plötzliche Arbeitslosigkeit, die durch eine unvorhergesehene betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber entsteht
  8. Schäden am Eigentum, die durch Naturgewalten wie Feuer, Hochwasser, Sturm, Erdbeben oder Blitzeinschlag entstanden sind
  9. Wiederholung einer Prüfung im Reisezeitraum, die in vorherigen Versuchen nicht bestanden wurde
  10. Eine gebrochene Prothese oder ein gelockertes Implantat

Das Schadensereignis, das den Reiseantritt verhindert, muss der Versicherung immer belegt werden.

Einmal-Police oder Jahresvertrag?

Versicherungstarife können entweder einmalig oder auf Jahresbasis abgeschlossen werden. Ab einem Reisepreis von rund 3.000€ lohnt es in der Regel selbst bei einer einmaligen Reise die Jahrespolice zu wählen, da der Preis für die Versicherung dann günstiger ist.

Versicherte müssen dann nach der Reise unbedingt dran denken, die Versicherung rechtzeitig zu kündigen, andernfalls verlängert sie sich um 1 Jahr.

Familien können Tarife direkt für alle Familienmitglieder abschließen und auch Paare können gleich mehrere Personen versichern. So gilt der Versicherungsschutz für alle mitreisenden Personen.

Ein Tarif ohne Selbstbeteiligung lohnt sich

Wird die Reise kurzfristig geplant, sodass der Zeitraum von 30 Tagen für den Versicherungsabschluss nicht mehr eingehalten werden kann, muss die Police spätestens drei Tage nach der Buchung unterschrieben sein.

Es empfiehlt sich, einen Tarif ohne Selbstbeteiligung zu wählen, die je nach Anbieter bis zu 20% betragen kann. Zwar sind die Tarife mit Selbstbeteiligung etwas günstiger, wenn allerdings im Ernstfall 20% der Stornierungskosten selber getragen werden müssen, ist das sehr ärgerlich.

Ein Tipp: Viele Reisebüros und Online-Buchungsportale bieten den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung direkt nach der Buchung an. Reisende sollten derartige Angebote gründlich abwägen, da diese auf schnelle Entscheidungen ausgelegt sind und dementsprechend oft teuer oder wenig kundenfreundlich sind.

Es lohnt sich in Ruhe verschiedene Angebote zu vergleichen und die Reiserücktrittsversicherung dann unabhängig vom Buchungsprozess abzuschließen.