Kapitaldeckungsverfahren: Gegensatz zum Umlageverfahren

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Das Kapitaldeckungsverfahren wird seit vielen Jahren heiß diskutiert – als Alternative zum Umlageverfahren, insbesondere in der Altersvorsorge (Rente). Es wird aber auch in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung angewandt.

Die Vor- und Nachteile werden bewertet, wobei es Befürworter wie auch scharfe Gegner des Kapitaldeckungsverfahrens bei der Rente gibt.

Kapitaldeckungsverfahren: Langfristige Kapitalbildung

Zunächst einmal ist das Kapitaldeckungsverfahren ganz allgemein eine Methode, um Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen zu finanzieren.

Es basiert auf dem Ansparen von eingezahltem Kapital, um zu einem späteren Zeitpunkt Leistungen (oder Auszahlungen) zu erhalten.

Anders ausgedrückt: Zukünftige Leistungen werden durch planmäßiges Sparen „vorfinanziert“, und zwar von jedem einzelnen (im Gegensatz zum Umlageverfahren, bei dem „alle für alle“ einzahlen und keine langfristige Ansparung stattfindet).

Sparbeiträge als Deckungskapital

Gute Beispiele für das Kapitaldeckungsverfahren sind die betriebliche Altersvorsorge (Pensionskassen), die private Rentenversicherung und die klassische Kapitallebensversicherung.

Hierbei zahlt eine Person für sich selbst in eine vertraglich abgeschlossene Versicherung bzw. Altersversorgung ein, meist regelmäßig (z. B. monatlich) einen bestimmten Betrag, um später eine bestimmte Summe zur Verfügung zu haben.

Die Versicherung bzw. Pensionskasse legt die eingezahlten Beiträge an – dies ist dann das Deckungskapital, durch das die späteren Auszahlungen gedeckt sind. Man sagt auch Kapitalstock bzw. Kapitalstockverfahren.

Kapitaldeckungsverfahren: Erträge schwanken

Der Versicherte erhält am Ende die angesparte bzw. vereinbarte Summe (inklusive Zinsen und anderen Erträgen) ausbezahlt – entweder auf einmal oder in Teilen als regelmäßige Rentenzahlung.

Wie viel der Einzelne am Ende erhält, hängt nicht allein von seinen Beiträgen ab, sondern auch von ihrer Verzinsung. Diese Kapitalerträge schwanken im Zeitablauf – je risikoreicher die Gelder angelegt werden, umso mehr.

Deshalb sind Anlagepolitik und Risikostreuung der Versicherung ganz wichtig; sie sind meist „konservativ“, d. h. auf wenig Risiko bedacht, was zum Teil auch durch gesetzliche Vorschriften vorgegeben ist.

Riesterrente mit Kapitaldeckung

Entscheidende Merkmale des Kapitaldeckungsverfahrens in der Altersvorsorge sind also: es wird Kapital angespart, um es später (verzinst) auszuzahlen; das Kapital wird dem einzelnen Beitragszahler zugeordnet; die Auszahlung hängt von der Höhe der Beiträge und vom Zinsniveau bzw. der Anlagepolitik während der Laufzeit ab.

In Deutschland wurde die kapitalgedeckte Altersvorsorge in den vergangenen zehn Jahren ausgebaut; beispielsweise basiert die Riester-Rente auf diesem Prinzip.

Dennoch basiert der  größte Teil der Altersvorsorge auf der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach dem Umlageverfahren funktioniert.

Umlageverfahren: Kein Kapitalstock

Bei diesem Umlageverfahren wird kein Kapitalstock gebildet: Die eingezahlten Beiträge fließen in einen großen Topf (die gesetzliche Rentenkasse) und praktisch sofort wieder an die Versicherten zurück, d. h. die jeweils aktuell Einzahlenden finanzieren die Rente der aktuellen Ruheständler.

Man spricht deshalb bei der gesetzlichen Rente vom Generationenvertrag. Der Nachteil: Durch die Alterung der Gesellschaft müssen künftig immer mehr Alte durch immer weniger Jüngere finanziert werden.

Der Nachteil des Kapitaldeckungsverfahrens: Es ist nicht „solidarisch“ und die späteren Leistungen hängen von der Zins- und Kapitalmarktentwicklung ab.