Rückstellungen in der Bilanz: Warum und wo sie dort geführt werden

Rückstellungen in der Bilanz by Rüdiger Dalchow
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Rückstellungen sind ein wichtiges, aber auch streitbares Thema. Dies ist bedingt in der Definition der Rückstellungen, nach welcher die Rückstellungen bezüglich Höhe und Erfüllungszeitpunkt unbekannt sind. Die Berechnung von Rückstellungen mit diesen unbekannten Größen ist nicht immer ganz einfach und kann auch von Dritten (zum Beispiel dem Finanzamt) unterschiedlich interpretiert werden. Darum ist eine Darstellung der Rücklagen in der Bilanz unabdingbar.

Rückstellungen in der Bilanz sind eine Pflichtangabe

Das Aufstellen einer Bilanz wird von Unternehmen nicht allein deswegen durchgeführt, um eine bessere Übersicht über die eigene Geschäftslage zu haben – es ist schlichtweg gesetzlich dazu verpflichtet. Diese Buchführungspflicht ist im Handelsgesetzbuch (HGB) in Paragraph 238 festgelegt.

Hier steht geschrieben: „Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.“

Rückstellungen stehen in der Bilanz auf der Passivseite.

Aktiva und Passiva – die zwei Seiten einer Bilanz

Eine Bilanz hat grundsätzlich zwei Seiten, genannt Aktiva und Passiva.

Auf der Seite der Aktiva werden alle Vermögensgegenstände aufgelistet, die im Unternehmen vorhanden sind. Die Seite der Aktiva wird daher auch als Verwendungsseite bezeichnet. Auf der Seite der Passiva werden alle Posten aufgelistet, die durch die Vermögenswerte der Aktivseite finanziert wurden. Die Seite der Passiva wird auch als Mittelherkunftsseite oder Finanzierungsseite bezeichnet.

Da Rückstellungen aus dem Geschäftsergebnis heraus gebildet werden, sind die Rückstellungen mit dem richtigen Buchungssatz auf der Seite der Passiva in der Bilanz zu führen.

Rückstellungen sind in der Bilanz als Fremdkapital zu führen

Rückstellungen unterscheiden sich von den Rücklagen darin, dass sie zwingend einem Zweck zugeordnet sind. Es handelt sich bei den Rückstellungen also um Verbindlichkeiten. Das HGB unterscheidet drei Arten von Rückstellungen: die Pensionsrückstellungen, die Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen.

Alle Postionen (auch sonstige Rückstellungen) sind als Verbindlichkeiten anzusehen und somit in der Bilanz als Fremdkapital auszuweisen. Da die Rückstellungen aber, per Definition, nach Höhe und Zeitpunkt noch unbekannt sind, werden sie in der Bilanz nicht mit den anderen Verbindlichkeiten zusammengefasst, sondern in einem eigenen Punkt aufgeführt.

Rückstellungen sind in Bilanz sehr präzise zu behandeln

Rückstellungen können in ihrer Restlaufzeit und dem zu bildenden Erfüllungsbetrag sehr unterschiedlich ausfallen. Bei der Führung der Rückstellungen in der Bilanz ist aber kein Unterschied zwischen „großen“ und „kleinen“ Rückstellungen zu machen.

Gerade weil Rückstellungen in Höhe und Zeitpunkt nicht genau bekannt sind, sollte man hier also mit größter Sorgfalt vorgehen, um mögliche Vorwürfe einer Bilanzverwässerung auszuschließen.