Steuervorteil durch Heirat besteht nicht immer

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Viele Paare gehen von einem Steuervorteil bei einer Heirat aus. Doch dieser ergibt sich nicht automatisch für jedes Paar. In manchen Fällen kann eine Hochzeit sogar zu steuerlichen Nachteilen führen. Lesen Sie, wann sich das Heiraten steuerlich lohnt und wann nicht.

Der Steuervorteil ist nicht gerade der romantischste Grund, sich zum Heiraten zu entschließen. Trotzdem führt der Vorteil des Ehegattensplittings häufig dazu, dass die Ehe noch schnell bis zum Ende des Jahres unter Dach und Fach gebracht wird.

Doch auch das sollte gut durchdacht sein. Denn wer automatisch von Steuervorteilen ausgeht, liegt falsch. Verdienen Paare vor der Ehe etwa gleich, bringt der Trauschein keine großen Ersparnisse. Er kann die Steuerlast sogar erhöhen.

Faustregel: Je größer der Einkommensunterschied, desto größer der Steuervorteil

Was den Steuervorteil einer Heirat betrifft, lässt sich die Faustregel formulieren: Je größer der Einkommensunterschied der beiden Ehepartner, desto größer wird die Steuerersparnis nach dem Ja-Wort.

Die Steuerersparnis ist leicht gesichert: Wenn Sie nach der Hochzeit vom Splittingtarif profitieren wollen, müssen sie in der Steuererklärung für das Hochzeitsjahr nur die Zusammenveranlagung ankreuzen und Ihre gemeinsame Adresse angeben.

Einschub: Was ist Steuerklasse IV mit Faktor?

Die Steuerklasse IV mit Faktor gibt es seit 2010. Sie soll den Nachteil der Steuerklassen-Kombination III/V ausgleichen, weil diese häufig zu Steuernachzahlungen führen kann.

Die Steuerklasse IV mit Faktor ist ideal für Doppelverdiener, wenn die Lohnunterschiede gering sind. Der jeweilige Faktor wird für jedes Ehepaar individuell berechnet.

Dazu legt das  Finanzamt die voraussichtlichen Arbeitslöhne der Ehepartner zugrunde und setzt die Lohnsteuerbelastung in den Klassen IV/IV mit der voraussichtlichen Jahressteuer nach Splittingtarif ins Verhältnis.

Der errechnete Faktor wird in die Lohnsteuerkarten eingetragen. Die Lohnsteuer (Basis ist Steuerklasse IV) wird dann mit diesem multipliziert und vom Gehalt abgezogen.

Die Wahl der richtigen Steuerklassen

Wie viel von den beiden Gehältern, die in die Ehe eingebracht werden, abgezogen wird, hängt also von der richtigen Kombination der Steuerklassen ab.

Die Kombination aus Steuerklasse III und V bietet sich an, wenn die Gehälter unterschiedlich hoch ausfallen.  Liegen Sie mit Ihrem Ehepartner gehaltstechnisch nicht weit auseinander, sollten Sie beide in der Steuerklasse IV bleiben.

Tipp: Verdient einer von Ihnen 60 Prozent oder mehr des gemeinsamen Einkommens, ist es immer ratsam die Kombination aus III und V zu wählen. Die Steuerklassen können jährlich bis zum 30. November angepasst werden. Das lohnt sich, falls Sie diese nachteilig gewählt haben.

Hochzeit kann auch Nachteile bei der Steuer bringen

Allerdings bedeutet eine Hochzeit nicht automatisch einen Steuervorteil für Sie. Wenn Sie vorher zum Beispiel alleinerziehend waren, verlieren Sie mit der Heirat Ihren Entlastungsbetrag.

Und auch hier gilt wieder die gleiche Regel: Sind die Einkommen unterschiedlich hoch, wird dieser Verlust durch den Steuervorteil des Splittingtarifs ausgeglichen. In diesem Falle bringt die Hochzeit also doch einen Steuervorteil.

Liegen die Gehälter allerdings nicht weit auseinander, bedeutet die Hochzeit in aller Regel einen finanziellen Verlust. Durch den Verlust des Entlastungsbetrags könnten sogar insgesamt mehr Steuern für Sie als Paar anfallen. Eine getrennte Veranlagung wäre also in Erwägung zu ziehen.