Stillhaltergeschäft – was man als Anleger wissen sollte

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Der Handel mit Optionen stellt für viele Anleger eine interessante Alternative zu Aktien dar, um eine aggressive Depotstrategie zu fahren.

Das Stillhaltergeschäft ist inzwischen ein Teil dieser Investitionsstrategie geworden.

Nicht nur institutionelle Anleger, sondern auch vermögende Privatkunden setzen immer öfter auf dieses Finanzinstrument, um ansehnliche Renditen zu erzielen.

Allerdings birgt ein Stillhaltergeschäft auch große Risiken. Der Anleger sollte sich daher im Vorfeld genau informieren, was ein Stillhaltergeschäft ist und welche Verpflichtungen damit verbunden sind.

Stillhaltergeschäft – eine Definition

Bei einem Stillhaltergeschäft, auch Covered Writing genannt, hat ein Anleger Optionen (Calls oder Puts) verkauft, ohne dass er diese vorher besessen hat.

Der Verkäufer der Verkaufsoption (Put) fungiert als Stillhalter, ebenso wie der Verkäufer einer Kaufoption (Call) auf eine bestehende Aktienposition.

Stillhalter heißt der Verkäufer deswegen, weil er bis zum Ende der Optionslaufzeit stillhält. Als Gegenleistung kassiert der Stillhalter den Preis der Option als Prämie.

Hält der Stillhalter die Aktien, die am Laufzeitende geliefert werden müssen, spricht man von einem gedeckten Stillhaltergeschäft. Die zu hinterlegende Margin fällt dann gering aus oder gänzlich weg.

Stillhalter sind oft Banken oder institutionelle Anleger, die den Basiswert der Option im eigenen Depot halten.

Wie ein Stillhalter sich verhält und welche Risiken gibt es

Der Stillhalter verpflichtet sich, dem Optionsinhaber bei Ausübung der Option den entsprechenden Basiswert zu einem bestimmten Preis zu liefern oder abzukaufen.

Mehr zum Thema: Checkliste für die richtige Stillhalter-Strategie

Ein Rechenbeispiel: Verkauft wird ein Call (Kontraktgröße 100) auf die SAP-Aktie mit einem Preis von 60 € mit Laufzeit bis 18. April 2013. Da die SAP-Aktie bei 59 € notiert, lässt sich der Call zu einem Preis von 1,80 € verkaufen.

Der Verkäufer des Calls streicht zunächst die Prämie in Höhe von 180 € (1,80 x 100) ein.

Fallbeispiel 1: Notiert der SAP-Aktienkurs zum Laufzeitende unter der Marke von 60 €, ist der Call wertlos geworden und der Stilhalter kann die Prämie als Gewinn einstreichen.

Fallbeispiel 2: Notiert der SAP-Aktienkurs zum Laufzeitende bei 62 €, ist der Stillhalter dazu verpflichtet, 100 SAP-Aktien zu 60 € pro Stück zu liefern. Das heißt, der Stilhalter fährt einen Verlust von 2 € x 100 = 200 € ein.

Diesem Betrag ist jedoch noch die erhaltene Optionsprämie von 180 € abzuziehen, so dass sich unter dem Strich ein Verlust von 20 € ergibt.

Fallbeispiel 3: Notiert die SAP-Aktie am Laufzeitende bei 72 €, entsteht für den Stillhalter ein noch größerer Verlust. Der Stillhalter muss die Papiere zu 60 € je Stück liefern und erleidet dadurch einen Verlust von 12 € x 100 = 1.200 €.

Abzüglich der Prämie ergibt sich damit insgesamt ein Verlust von 1.020 €.

Mehr zum Thema: Rechenbeispiel mit einer Put-Option

Stillhaltergeschäfte eignen sich nur für erfahrene Anleger

Der Stillhalter fährt also immer dann einen Verlust ein, wenn eine verkaufte Option ins Geld läuft, also über den Basispreis steigt (Call) oder unter dem Basispreis fällt (Put).

Beim Verkauf von Call-Optionen ist besondere Vorsicht geboten. Der Stillhalter hat damit theoretisch ein unbegrenztes Verlustrisiko.

Der Vorteil von Stillhaltergeschäften: Mit dem Verkauf von Call-Optionen können Stillhalter auch bei seitwärtstendierenden Märkten Geld verdienen. Studien belegen, dass derartige Geschäft oft zugunsten des Stillhalters getätigt werden.

Dennoch sind Stillhaltergeschäfte mit einem sehr großen Risiko behaftet und daher nur für Profis oder sehr erfahrene Anleger geeignet.