ESMA – Funktionen, Regelungen & Geschichte der Marktaufsichtsbehörde

ESMA – Funktionen, Regelungen & Geschichte der Marktaufsichtsbehörde
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Inhaltsverzeichnis

Steckbrief: ESMA

Abkürzung: ESMA steht für („European Securities and Markets Authority)

Auf Deutsch: Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Aufgabe: Verbesserung des Anlegerschutzes; fördert stabile, regulierte Finanzmärkte

Sitz: Paris

Gründung: 2011

Führungsgremium: Rat der Aufseher

Vorsitzender: Steven Maijoor

Geschäftsführende Direktorin: Verena Ross

Mitglieder: Für Wertpapiermärkte zuständige nationale Behörden der EU-Länder


Definition ESMA: Was ist die europäische Marktaufsichtsbehörde?

Der europäische Finanzmarkt ist, um wirtschaftliche Krisen einzudämmen, reguliert. Eines dieser Regulierungsapparate ist die ESMA, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority).

Die ESMA mit Sitz in Paris wurde gegründet, da man nach der Finanzkrise 2008 erkannte, dass eine europaweit einheitliche Regulierung von Wertpapieren unumgänglich ist. Offiziell soll die Behörde das Interesse der Bürger der Europäischen Union schützen. Und zwar indem sie zur Stabilität und Effektivität des gemeinsamen Finanzsystems beiträgt. Das Parlament der EU beschloss die Gründung der Institution im September 2010.

Zielsetzung der ESMA

Die ESMA kommuniziert seit Gründung ambitionierte Ziele, die möglichst viele unterschiedliche Marktakteure ansprechen sollen. Im Ergebnis arbeitet die Instanz als Teil der europäischen Finanzaufsicht und verfolgt dabei gesamteuropäische Ziele.

Die Ziele der ESMA:

  • AnlegerschutzDas primäre Ziel der European Securities and Markets Authority (ESMA) besteht im Anlegerschutz europäischer Marktteilnehmer. Anleger, insbesondere Privatanleger, sollen durch die Arbeit und Erlasse der Behörde vor riskanten Investitionen geschützt werden. Dabei muss die Institution die Balance zwischen Risiko und den Bedürfnissen der Verbraucher schaffen. Bekannt wurde die Behörde durch einen CFD-Erlass im Jahr 2018.
  • MarktstabilitätNeben dem Schutz von Anlegern sollen die Märkte geregelt werden. Die Behörde selbst spricht von verbesserter Integrität, Transparenz, Effizienz, einer stabilen Marktinfrastruktur sowie dem ordnungsgemäßen Ablauf im Finanzmarkt als Zielsetzung. Im Ergebnis werden Teilaspekte stärker reguliert und dadurch besser kontrollierbar.
  • FinanzstabilitätDurch zielgerichtete Aktionen der ESMA soll die Stabilität der Finanzmärkte gesichert werden. Schockmomente und abrupte Korrekturen in den Finanzmärkten sollen dadurch abgefedert werden.
  • Finanzkrisen abfedernBahnt sich eine Finanzkrise an, so obliegt es der Behörde Notfallmaßnahmen zu beschließen, um die Finanzstabilität wiederherzustellen. Dafür treffen sich Vertreter aller beteiligten EU-Länder.

Ziele der ESMA

Wer profitiert von den Aktionen der ESMA?

In den Finanzmärkten tummeln sich zahlreiche Marktakteure. Die Zielsetzung der ESMA hat zwar den Anlegerschutz als Prämisse, unternimmt aber auch Maßnahmen zur Stabilisierung des gesamten Finanzsystems. Hiervon profitieren alle Marktteilnehmer gleichermaßen. Aufgrund der zahlreichen Maßnahmen in Krisensituationen, aber auch der Finanzstabilisierung, dient die ESMA in erster Linie der Gesamtwirtschaft.

Vor allem in Sachen Verbraucherschutz ist die Behörde darüber hinaus aktiv. Da der Anlegerschutz großgeschrieben wird, profitieren auch die Bürger. Finanzprodukte sollen sicherer und transparenter werden. Risiken gehören klar kommuniziert und den Bürgern erklärt. Die Behörde setzt sich für diesen Standard ein und hat in der Vergangenheit verschiedene Regelungen erlassen, die diesem Anspruch genügen.

So funktioniert das europäische System der Finanzaufsicht

Die ESMA als Behörde ist eingegliedert in das Europäische Finanzaufsichtssystems ESFS (European System of Financial Supervision). Das Europäische Finanzaufsichtssystem entstand als Folge der Finanzkrise in 2008. Das Konstrukt besteht aber nicht nur aus der ESMA. Auch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPPA) sowie der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) gehören dazu.

Rechtlich betrachtet, gilt die ESMA als Agentur der Europäischen Union. Sie berichtet direkt an das EU-Parlament und erstellt darüber hinaus einen Jahresreport. Die EU-Kommission sowie der Europäische Rat haben darüber hinaus eine Kontrollfunktion. Die Behörde muss gegenüber diesen beiden Gremien Rechenschaft ablegen.

Teil des ESFS sind darüber hinaus noch die nationalen Aufsichtsbehörden. Das System unterteilt sich in die Mikro- und Makro-Ebene. Zur Mikro-Ebene zählt auch die ESMA. Die Aufgabe dieses Konstrukts ist die Überwachung der einzelnen Finanzinstitutionen. Auf Makro-Ebene werden hingegen allgemeine Risiken für das gesamte Finanzsystem betrachtet. Gemischte Ausschüsse der jeweiligen Ebenen sorgen für die gemeinschaftliche Zusammenarbeit des ESFS.

Europäisches System der Finanzaufsicht

Geschichte der ESMA – Entwicklung der Marktaufsichtsbehörde und Erlasse

Als Teil des Europäischen Finanzaufsichtssystems ESFS wurde die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA am 22. September 2010 inoffiziell gegründet. Den Grundstein legte das Europäische Parlament, welches die Gründung beschloss.

Es dauerte ein weiteres Jahr bis die Behörde in 2011 dann tatsächlich als solche stand und ihre Tätigkeiten aufnehmen konnte.

Im Jahre 2014 sorgte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde mit der Ausarbeitung neuer Regeln für den Handel mit Agrarrohstoffen erstmals für Kritik.

Breite Auswirkungen auf die Öffentlichkeit waren im Jahre 2018 zu spüren. Im Sinne des Privatanleger-Schutzes griff die Behörde stark in den Handel von Binären Optionen sowie CFDs ein.

Was ist die Aufgabe der ESMA?

Zweck der neugeschaffenen europäischen Behörde ist es, die Koordination zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden der Finanzmärkte zu stärken. Sie gewährleistet die allgemeingültige und übereinstimmende Anwendung der europäischen Finanzrechtsvorschriften in den einzelnen Ländern der Gemeinschaft.

Die wichtigsten Aufgaben:

  • RegelwerkDie einheitliche Anwendung des europäischen Regelwerks gilt als die primäre Funktion der ESMA. In diesem Sinne erarbeitet die Behörde Regulierungs- und technische Standards auf der Basis der Finanzrechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft. Darüber hinaus ist sie zur Herausgabe von Empfehlungen und Richtlinien zur Anwendung des geltenden Unionsrechts befugt.
  • VerbraucherschutzDer Verbraucherschutz und die Überwachung von Finanztätigkeiten sind eine weitere wichtige Aufgabe der ESMA. Um Anleger von Finanzprodukten zu schützen, fördert die Behörde die Transparenz, die Einfachheit und die Fairness an den Märkten. Im Einzelnen gehört zu ihren Aufgaben, die Finanztätigkeiten und die Analyse von Verbrauchertrends zu überwachen. Wenn die Stabilität der Märkte bedroht ist, kann sie im Extremfall Finanztätigkeiten vorübergehend beschränken oder verbieten.
  • UnionsrechtAuch eine etwaige Verletzung des Unionsrechts wird von der ESMA untersucht. Bei einer Verletzung des Rechts der Gemeinschaft kann die ESMA die Vorgänge durch nationale Behörden untersuchen lassen. Beispielsweise tritt ein solcher Fall ein, wenn es eine nationale Behörde versäumt hat, sicher zu stellen, dass ein Teilnehmer des Finanzmarkts das Unionsrecht befolgt.

Führungsrolle der ESMA bei der Förderung des Verbraucherschutzes

Aufgaben der ESMA beim Verbraucherschutz:

  • Die Mitwirkung an der Entwicklung allgemeiner Offenlegungsvorschriften
  • Die Entwicklung von Ausbildungsstandards für die Wirtschaft
  • Das Verbot oder die Einschränkung bestimmter Finanztätigkeiten, die das ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität sowie die Stabilität der Finanzmärkte in der Union gefährden

Darüber hinaus überwacht die Behörde neue und bereits bestehende Finanztätigkeiten und kann Leitlinien und Empfehlungen erlassen, um die Angleichung im Bereich der Regulierungspraxis sowie die Sicherheit und Solidität der Märkte zu fördern. Schließlich kann die ESMA auch Warnungen herausgeben, wenn eine bestimmte Finanztätigkeit eine ernsthafte Bedrohung für ihre definierten Ziele darstellt.

Tätigkeiten der ESMA

ESMA Regulierung für binäre Optionen und CFDs

Seit dem 1. August 2018 gelten für einige Finanzprodukte neue ESMA-Richtlinien, mit denen insbesondere die Interessen von Privatanlegern geschützt werden sollen. Ob diese Beschränkungen dem Anliegen gerecht werden, bleibt jedoch abzuwarten.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA nahm die erheblichen Bedenken in Bezug auf den Anlegerschutz gegenüber einigen Finanzinstrumenten zum Anlass, teilweise drastische Beschränkungen umzusetzen: Binäre Optionen wurden komplett verboten, der Handel mit Contracts for Difference (CFDs) beschränkt. Der Grund: Ein Großteil der Kleinanleger hatte in der Vergangenheit bei diesen Geschäften Geld verloren. In der Praxis wurde mit dieser Regulierung jedoch nur eine Verschiebung erreicht, der tatsächliche Schutz ist gesunken, denn Kleinanleger beenden ihre Aktivitäten nicht, sie wandern lediglich zu unseriösen Brokern ab.

Warum wurden ESMA-Richtlinien notwendig?

Contracts for Difference (CFD), also Differenzkontrakte, ermöglichen den Handel mit einem Vermögenswert, um sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Kursen an der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs zu partizipieren. In der Regel wird ein Vertrag mit einem Makler geschlossen, ohne eine entsprechende Position im betreffenden Markt zu eröffnen – die Marktkonditionen werden repliziert.

Damit unterscheidet sich das CFD-Trading erheblich vom direkten Investment, die Trader erhalten beispielsweise über einen Broker Zugang zu unterschiedlichsten Märkten und können in den Long- oder Short-Positionen Hebel einsetzen. So reicht die Stellung einer wenige Prozente umfassenden Margin-Leistung aus, um eine deutlich größere Summe im Handel zu bewegen.

Die ESMA-Beschlüsse im Überblick

Diese Hebelsätze standen unter anderem auf der Agenda der ESMA, die bereits im März 2018 für die gesamte EU angekündigt worden war und inzwischen in Kraft getreten ist. Unterschieden wird demnach künftig zwischen Profi- und Retail-Anlegern.

Insbesondere für Privatanleger gelten folgende Beschränkungen:

  1. Limitierung Die Hebelsätze werden limitiert auf:1:30 für Forex Majors – Margin 3,33 %1:20 für (Haupt-)Index-CFDs, Forex-Nebenwerte und Gold-CFDs – Margin 5 %1:10 für andere Rohstoffe (außer Gold) – Margin 10 %1:5 für Einzelwerte (Aktien-CFDs) und andere Basiswerte – Margin 20 %1:2 für CFDs auf Kryptowährungen – Margin 50 %Als Forex Majors werden alle Währungspaare bezeichnet, die folgende Währungen einschließen: USD (US Dollar), EUR (Euro), JPY (Japanische Yen), GBP (Britische Pfund Sterling), CAD (Kanadische Dollar) oder CHF (Schweizer Franken) – alle anderen Währungspaare sind Nebenwerte. Haupt-Indizes sind FTSE100, CAC40, DAX30, DJI30, SP500, NQ100, Nikkei225, ASX200 und STOXX50.
  2. NachschusspflichtDie Broker dürfen Kleinanlegern keine Nachschusspflicht auferlegen, es gilt also ein Negativsaldoschutz für die Handelskonten.
  3. Margin-GlattstellungsschutzDarüber hinaus haben die Broker einen Margin-Glattstellungsschutz in Höhe von 50 % zu gewähren. Offene Positionen sollen somit nicht mehr über 50 % des verbleibenden Kontostandes ins Minus gehen können. In diesem Fall muss der Broker wenigstens eine offene Position zu den jeweils für den Trader günstigsten Konditionen schließen, um den Schaden zu begrenzen.
  4. RisikohinweiseCFD-Broker müssen Risikohinweise veröffentlichen, die einen auf die letzten 12 Monate bezogenen Verlustsatz enthalten: Haben beispielsweise 90 % der bei diesem Broker aktiven Kleinanleger in diesem Zeitraum Geld verloren, muss dies auch kommuniziert werden.
  5. BonusprogrammeBonusprogramme sind ebenfalls verboten.

Reaktionen auf ESMA-Regulierungen

Grundsätzlich begrüßen die meisten CFD-Anbieter alle Regelungen, die dem Schutz von Kleinanlegern dienen und zu mehr Transparenz beitragen. Das betrifft beispielsweise die bessere Vergleichbarkeit der Anbieter, die durch eine Standardisierung der Angebote zu erreichen wäre. So könnten sich die seriösen CFD-Anbieter deutlicher abheben und ihre Expertise bei diesen besonderen Produkten aus der Familie der Derivate unter Beweis stellen.

Ob allerdings die Senkung des Hebels dazu angetan ist, wird unterschiedlich eingeschätzt. Kundenumfragen haben zum Beispiel ergeben, dass sich ein Großteil der teilnehmenden Trader gegen diese Beschränkung ausgesprochen hat.

Gerade die Hebel machten den besonderen Reiz der CFDs aus, eröffneten sie doch auch Kleinanlegern die Möglichkeit, mit relativ geringen Margin-Leistungen große Positionen zu traden. Demnach ließe sich auch nicht generell bestätigen, dass sich Privattrader mit der Wirkung der Hebel übernehmen würden.

Nicht nachzuvollziehen ist darüber hinaus, dass Zertifikate, die ebenfalls zu den Derivaten zählen, von den ESMA-Regulierungen komplett ausgeschlossen bleiben. Die Risiken sind ähnlich einzuschätzen, wobei generell gilt: Ohne sich intensiv mit diesen Finanzinstrumenten und deren Risiken zu befassen, sollte sich kein Trader auf das Parkett begeben.

Unter dem Strich bleiben den Interessierten nun zwei Wege offen: Entweder lassen sie sich als Profi-Trader registrieren, woran allerdings einige Bedingungen geknüpft sind, oder sie wandern zu Anbietern ab, die eben nicht von der EU reguliert sind. Das kann nicht die Intention dieser ESMA-Regulierung sein. Insofern gehen die ESMA-Beschlüsse in die falsche Richtung.

Kritik an der ESMA: Lobbyismus und Finanzierung

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA ist nicht frei von Kritik. Im Gegensatz z. B. zur EIOPA, die von der Versicherungsindustrie mitfinanziert wird, stammen die Mittel für die Institution direkt aus der Europäischen Union. Dies soll die Transparenz erhöhen und sicherstellen, dass die hochgesteckten Ziele erreicht werden können.

Doch bereits mit dem Erlass aus 2014 zur Regulierung des Handels mit Agrarrohstoffen wurde Kritik geübt. Hintergrund: Das Lobbyismus-Portal Lobbypedia machte darauf aufmerksam, dass in dem 21-köpfigen Beirat für Rohstoff-Derivate 17 Industrievertreter berufen wurden. Experten sehen dadurch die scheinbare Unabhängigkeit gefährdet und machen dies auch an dem Beschluss deutlich. Denn die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde hat hier den Weg für Marktmanipulationen geöffnet, da über Derivate bis zu 40 % des Marktvolumens eines Rohstoffs beeinflusst werden könnte.

Auch mit dem Beschluss zur Regulierung von Binären Optionen und CFDs wurde Kritik geäußert. Dieses Mal von den Privatanlegern, die durch die Erlasse eigentlich geschützt werden sollten. Privatanleger kritisierten scharf, dass Binäre Optionen verboten und die Hebel-Wirkung reduziert wurde, es ist von einer Bevormundung die Rede. Ganz klar kann festgehalten werden, dass die Behörde hier keine Balance zwischen den Bedürfnissen der Anleger und dem Anlegerschutz gefunden hat.

Zuletzt führt die Behörde auch selbst Kritik an. Im Jahresbericht 2016 ist z. B. zu lesen, dass Leistungen an Arbeitnehmer, die Darstellung der Kapitalflussrechnung sowie die Darstellung von Finanzinstrumenten verbessert werden könnten.