Welche Chancen bietet der Entry Standard?

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Für junge Firmen ist der Zugriff auf Kapital wichtig, um Wachstumsvorhaben zu finanzieren. Eine Möglichkeit ist dabei ein Börsengang. Die Frankfurter Börse bietet mit dem Entry Standard ein Marktsegment, das insbesondere auf kleine und mittelgroße Unternehmen zugeschnitten ist.

Der Entry Standard bietet aber nicht nur für Unternehmen Chancen, sondern auch für Anleger, die dadurch die Möglichkeit haben, in ein junges aufstrebendes Unternehmen zu investieren.

Oft sind es kleine Unternehmen, die gute Anlagechancen bieten. Ein Beispiel dafür ist die im Jahr 2007 in den Entry Standard gewechselte Biotechnik-Holding CytoTools AG, dessen Aktien sich seit 2012 vervielfacht haben.

CytoTools_3Jahreschart

Quelle: Börse Frankfurt

Entry Standard – Merkmale und Voraussetzungen

Der Entry Standard ist zunächst ein Teilbereich des Open Market (ehemals Freiverkehr) an der Frankfurter Börse. Die Anforderungen im Vergleich zum Prime Standard und General Standard sind geringer, wodurch vor allem kleinen und jungen Firmen der Sprung aufs Börsenparkett erleichtert werden soll.

Unternehmen im Entry Standard müssen mindestens 2 Jahre alt sein und über ein Mindestgrundkapital von 750.000 € verfügen. Mindestens 10% der Aktien müssen im Streubesitz sein, wobei der Nennwert der Aktie mindestens 1 € betragen muss.

Der Entry Standard besteht seit Oktober 2005, erstes gelistetes Unternehmen in diesem Marktsegment war die Design Bau AG. Inzwischen gehören auch verschiedene vielversprechende Technikunternehmen wie CytoTools AG (Biotechnik), Nanogate (Hochleistungsoberflächen) und Mensch & Maschine (Software) dem Entry Standard an, in die Anleger investieren können.

Transparenzanforderungen im Entry Standard

Die im Entry Standard gelisteten Unternehmen müssen einen Halbjahresbericht vorlegen, zudem ist ein testierter Jahresabschlussbericht samt Konzern-Lagebericht erforderlich, der 6 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres vorliegen muss.

Auch muss das Unternehmen Anleger auf seiner Webseite über wichtige Unternehmensnachrichten informieren, eine Pflicht auf Veröffentlichung von „Ad-hoc-Mitteilungen“ besteht allerdings nicht.

Das gelistete Unternehmen muss nach der Emission auch ein Kurzportrait über die Tätigkeitsschwerpunkte sowie einen Unternehmenskalender (Vorlage der Unternehmenskennzahlen) veröffentlichen.

Was Anleger beachten müssen

Der Entry Standard ist kein amtliches, sondern privatrechtliches Börsensegment nach § 48 Börsengesetz.

Die Transparenzanforderungen im Entry Standard sind niedriger als im General Standard oder im Prime Standard, was für Anleger ein höheres Risiko bedeutet, da insgesamt weniger Informationen zur Verfügung stehen.

Auch wenn die Aktien im Entry Standard von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt werden, sollten Anleger beachten, dass Firmen im Entry Standard keine internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS) erfüllen müssen.

Dies bedeutet für Anleger weniger Transparenz und Vergleichbarkeit der Geschäftszahlen.

Höhere Renditen stehen größeren Risiken gegenüber

Bei Unternehmen, die im Entry Standard gelistet sind, handelt es sich zum Großteil um junge und kleine Firmen mit einer vergleichsweise niedrigen Marktkapitalisierung.

Diese Unternehmen sind aufgrund der geringen Größe und niedriger Kapitalausstattung oft anfälliger bei wirtschaftlichen Krisen.

Aktien im Entry Standard eignen sich daher eher für erfahrene Anleger, welche das Branchenumfeld gut beurteilen können. Börsenneulinge sollten aufgrund der höheren Transparenzanforderungen und des damit verbundenen geringeren Risikos eher auf Papiere im Prime Standard setzen.