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Börsengang: Psyche spielt immer mit

Inhaltsverzeichnis

Wer an einem Börsengang teilhaben möchte, muss ein paar grundlegende Dinge beachten.

Es bedarf einer genauen Analyse des Unternehmens, das an die Börse gehen möchte.

Neben Umsatzinformationen spielt hierbei unter anderem auch das Management des jeweiligen Unternehmens eine wichtige Rolle.

Börsengang: Red Herring als Hauptinformationsquelle

Es ist schon schwer genug, die Aktien eines bewährten Unternehmens zu analysieren. Ein IPO-Unternehmen zu analysieren ist noch schwieriger.

Die Hauptinformationsquelle ist der so genannte Red Herring –  dieses Dokument sollte also gründlich durchgearbeitet werden.

Neben den üblichen Informationen, die vor dem Börsengang über ein Unternehmen eingeholt werden, sollte besonderes Augenmerk auf das Management Team gelegt werden.

Welche Aufgabe übernehmen eigentlich die so genannten Underwriter?

Erfolgreiche IPOs werden für gewöhnlich von einem Konsortium unterstützt, das sich meistens aus einer oder aus mehreren Investmentbanken zusammensetzt. Dieses Konsortium kümmert sich um die erfolgreiche Abwicklung des Börsenganges.

Vorsicht ist vor kleineren Investmentbanken geboten, die bereit sein könnten, die Haftung für jedes Unternehmen zu übernehmen.

Haltefrist-Vereinbarung zwischen Underwritern und Firmenzugehörigen

Schaut man sich rückblickend unterschiedliche IPOs an, so erkennt man, dass die Aktie der Unternehmen nach ein paar Monaten oft einen steilen Abwärtstrend einschlägt. Dieser wird meistens durch die Haltfrist hervorgerufen.

Wenn ein Unternehmen an die Börse geht, lassen die jeweiligen Underwriter die Verantwortlichen des Unternehmens sowie dessen Mitarbeiter eine Haltefrist-Vereinbarung unterschreiben.

Haltefrist-Vereinbarungen sind bindende Verträge zwischen Underwritern und Firmenzugehörigen. So soll für eine festgelegte Zeit verhindert werden, dass Aktien verkauft werden. Dieser Zeitraum kann zwischen 3 und 24 Monaten betragen.

90 Tage ist der minimale Zeitraum, der als Regel Nummer 144 im SEC-Gesetz festgelegt ist. Die Haltefrist kann jedoch von den Underwritern verlängert werden.

Problematisch wird es am Ende der Haltefrist, wenn allen Firmenzugehörigen erlaubt wird, ihre Aktien zu verkaufen. Viele Aktieninhaber versuchen, ihre Anteile zum bestmöglichen Preis zu verkaufen.

Dieses Überangebot an Aktien kann zu einem massiven Abwertungsdruck des Aktienpreises führen.

Flipping für den schnellen Profit

Unter dem Begriff „Flipping“ wird der Verkauf heißer IPO-Aktien für den schnellen Gewinn bezeichnet. Das ist nicht nur schwierig, sondern wird auch von den Maklerfirmen nicht empfohlen.

Hintergrund: Unternehmen halten eher nach langfristigen Investoren Ausschau, die ihre Aktien halten, weniger nach (Wertpapier-)Händlern.

Es gibt keine Gesetze, die das Flipping verbieten.

Es besteht jedoch die Gefahr, von seinem Börsenmakler auf eine schwarze Liste für zukünftige Angebote gesetzt zu werden – vielleicht lächelt er beim nächsten Handschlag auch einfach nur ein bisschen weniger.

Institutionelle Investoren verkaufen Aktien natürlich rund um die Uhr und erzielen große Profite dabei.

Bedingt durch das Flipping kann man als Regel festhalten, keine Aktien eines IPO zu kaufen, wenn man nicht an der Erstemission beteiligt war.

Viele IPOs, die schon früh große Profite erzielen konnten, gelangen bald wieder auf den Boden der Tatsachen zurück.

Den Hype vermeiden – mit Bedacht investieren

Es ist wichtig, immer im Hinterkopf zu behalten, dass Underwriter Verkäufer sind.

Der gesamte Risikoübernahme-Ablauf wird absichtlich aufgebauscht, um so viel Aufmerksamkeit wie möglich zu erhalten.

Da IPOs für gewöhnlich nur einmal für ein Unternehmen geplant werden, wird der Börsengang als „einmalige Chance“ verkauft.

Natürlich gibt es erfolgreiche IPOs, die auch über einen längeren Zeitraum erfolgreich bleiben. Viele Aktien enden jedoch innerhalb eines Jahres mit einem Preis unterhalb ihres Ausgabepreises.

Man sollte nicht vorschnell Aktien eines IPOs erwerben, sondern sich überlegen, ob diese Aktien wirklich gute Investitionen sind.