Insiderinformationen bei Aktien: Verbot des Insiderhandels beachten

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste im Überblick

  • Insiderhandel an der Börse ist in Deutschland verboten und wird strafrechtlich verfolgt
  • Als Insiderinformationen gelten noch nicht veröffentlichte Infos, die bestimmten Personen zugänglich sind
  • Unter bestimmten Umständen können Anleger Insiderinformationen nutzen, ohne dass dies illegal ist
  • Unerlaubte Insiderinformationen sind solche Infos, die der breiten Öffentlichkeit noch nicht bekannt sind

Der Insiderhandel ist hierzulande gesetzlich verboten. Es handelt sich um eine Straftat. Das bedeutet allerdings nicht, das sogenannte Insiderinformationen generell illegal sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Informationen legal von Anlegern genutzt werden.

In unserem Beitrag erfahren Sie zunächst, was der Insiderhandel ist. Ferner gehen wir darauf ein, wer als Insider gilt und was Insiderinformationen sind. Zudem erläutern wir, ob Sie als Anleger Insiderinformationen nutzen können oder ob dies legal bzw. illegal ist.

Was ist der Insiderhandel?

Als Insiderhandel wird die Verwendung spezieller Informationen zu einem Unternehmen bezeichnet. Diese Infos wurden zum einen noch nicht veröffentlicht und zum anderen können sie den Kurs der Aktie beeinflussen. Ist die entsprechende Information anderen Anlegern noch nicht bekannt? Besteht demnach keine Publizität? Dann würde die entsprechende Aktion in den Bereich Insiderhandel fallen. Damit ist gemeint, dass die betroffenen Anleger die Wertpapiere aufgrund ihres Insiderwissens entweder kaufen oder verkaufen.

Grundlage des Insiderhandels ist in erster Linie der Art. 14 der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO). Aber ebenso auf Grundlage des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) ist die Nutzung der Insiderinformationen verboten und wird sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert.

Was sind Insiderinformationen?

Die Definition der Insiderinformationen findet sich vor allem im Artikel 7 MMVO. Dort werden Insiderinformationen als Infos definiert, welche die Person aufgrund bestimmter Umstände hat und welches noch nicht öffentlich gemacht worden ist. Darüber hinaus muss die Information dazu in der Lage sein, den Kurs der Aktien zu beeinflussen. Es gibt eine Reihe klassischer Insiderinformationen im Zusammenhang mit Unternehmen, wie zum Beispiel:

  • Forschungserfolg eines Unternehmens
  • Übernahmeangebot
  • Unerwartete Gewinnsteigerungen
  • Unvorhersehbare Großaufträge
  • Insolvenzantrag
  • Zahlungsunfähigkeit

Es wird allerdings nur dann von einer Insiderinformation gesprochen, wenn diese noch nicht öffentlich gemacht worden ist. Ab diesem Zeitpunkt der Veröffentlichung handelt es sich um legal verfügbare Informationen, da diese nicht mehr ausschließlich dem Insider vorliegen. Gemäß der MMVO dürfen diese Informationen ab dem Zeitpunkt zum Beispiel auch von den Emittenten genutzt werden, beispielsweise um Handel an der Börse mit den Aktien zu betreiben.

Was ist überhaupt ein Insider?

Im Zusammenhang mit dem Insiderhandel und in einer Insiderinformation stellt sich für Anleger die Frage, wer eigentlich Insider sein kann. Prinzipiell handelt es sich dabei um Personen, die eine bestimmte Information noch vor deren Veröffentlichung haben. In dem Zusammenhang findet eine Differenzierung zwischen sogenannten Primär- und Sekundärinsidern statt. Typische Primärinsider sind insbesondere:

  • Angestellte eines Unternehmens
  • Vorstandsmitglieder
  • Investoren
  • Am Unternehmen beteiligte Personen

In erster Linie handelt es sich also bei Primärinsidern um Mitarbeiter des Unternehmens, die in vielen Fällen entsprechend interne Informationen besitzen. Diese sind der Öffentlichkeit noch nicht bekannt. Von Sekundärinsidern wird gesprochen, wenn die entsprechenden Personen Infos von den Primärinsidern erhielten. Sekundärinsider sind zum Beispiel Familienmitglieder eines Mitarbeiters, Steuerberater und Anwälte.

Info

Gewöhnliche Anleger sind in der Regel keine Insider, da sie selten relevante Insiderinformationen haben. Meistens haben Insider demzufolge direkt mit dem Unternehmen zu tun, beispielsweise als Vorstände, Mitarbeiter oder Dienstleister.

Kann man als Anleger Insiderinformationen nutzen?

Durchschnittliche Anleger verfügen in den meisten Fällen nicht über eine Insiderinformation, sofern sie nicht beim entsprechenden Unternehmen tätig sind oder zum Beispiel als Dienstleister des Unternehmens fungieren. Trotzdem handelt es sich öfter zum Beispiel bei Mitarbeitern des entsprechenden Unternehmens um Anleger. Diese nehmen entsprechende Informationen im Zusammenhang mit dem Handel der Aktien an den Börsen in Anspruch. Dann stellt sich die Frage, ob eben diese Anleger die Infos nutzen dürfen oder damit Verstöße gegen das Verbot des Insiderhandels begehen? 

Man kann sagen, dass Anleger Informationen als Insider dann verwenden dürfen, nachdem das entsprechende Unternehmen die sogenannten ad-hoc Pflichten erfüllt hat. Das bedeutet, dass die entsprechenden Informationen rechtzeitig veröffentlicht wurden und diese demzufolge der Öffentlichkeit bekannt sind. 

Wie können Anleger Insiderinformationen nutzen?

Gehen wir zur Beantwortung dieser Frage davon aus, dass es sich bei den Anlegern nicht zwingend um Mitarbeiter oder Dienstleistende des entsprechenden Unternehmens handeln muss. Dann stellt sich die Frage, wie „gewöhnliche“ Anleger eventuelle Insiderinformationen für sich positiv nutzen. Eine Möglichkeit besteht darin, die Wertpapiergeschäfte der Führungsebene und des Managements der Firma zu beobachten. 

Kaufen diese Personen zum Beispiel verstärkt die Aktien des Unternehmens? Das kann ein Hinweis darauf sein, dass eventuelle kursrelevante Informationen vorliegen. Gleiches gilt selbstverständlich für das gegenteilige Verhalten, wenn also zum Beispiel die Vorstände „eigene Aktien“ in größerem Umfang verkaufen.

Das reine Beobachten der Transaktionen andere Anleger (vermeintliche Insidergeschäfte) und daraus eigene Schlüsse zu ziehen, ist vollkommen legal. Der Grund ist, dass dem Käufer oder Verkäufer der Aktien selbst keine Informationen vorliegen, die er illegal verwenden könnte. Stattdessen nimmt er lediglich die Aktivitäten anderer Akteure als Anzeichen dafür, dass sich der Kurs in die eine oder andere Richtung bewegen könnte. Grundsätzlich hängt es stets davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Aktien gehandelt werden, ob die entsprechende Transaktion legal oder illegal ist. 

Wann ist die Verwendung illegal? 

Die Verwendung von Informationen ist immer dann von gewöhnlichen Anlegern oder Mitarbeitern des Unternehmens illegal, wenn diese noch nicht veröffentlicht wurden. Den Kurs der Aktien können die Infos jedoch beeinflussen. Dann spielt es keine Rolle, ob die Transaktion der BaFin gemeldet wurde oder nicht. Die Nutzung der Information wäre dennoch illegal.

Im Beispielfall wäre das Nutzen der Insiderinformationen auch für gewöhnliche Anleger strafbar. Es sei denn, sie beobachten nur das Verhalten anderer Personen und ziehen daraus ihre Schlüsse. Stattdessen haben die Anleger beispielsweise von einem Mitarbeiter des Unternehmens die direkte Info bekommen, dass zum Beispiel in naher Zukunft eine Unternehmensübernahme geplant ist. In dem Fall würde es sich um Sekundärinsider handeln, bei denen das Ausnutzen der Informationen ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen haben kann.