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Kündigung von Unternehmensanleihen: Das sollten Anleger beachten

Inhaltsverzeichnis

Konservativ orientierte Anleger lieben Anleihen. Leider sind die Zinssätze und damit die Renditen dieser Anlageform in zurückliegenden Jahren immer weiter gesunken. Das betraf vor allem festverzinsliche Papiere aus dem Bereich der Staatsanleihen.

Daher wichen weniger risikobereite Investoren auf Unternehmensanleihen aus. Viele haben allerdings nicht damit gerechnet, dass es hierbei unterschiedliche Rechte auf Kündigung seitens der Emittenten gibt.

In der jüngeren Vergangenheit hat eine ganze Reihe von Unternehmen dieses Recht auf Kündigung wahrgenommen. Was dazu geführt hat, dass zahlreiche Anleger fest eingeplante Renditen nicht einstreichen konnten. Mehr noch, weil die Anleihen vorzeitig ausgezahlt wurden, mussten sich die betroffenen Investoren nach neuen Anlagemöglichkeiten umschauen. Und das konnte sich in der vorherrschenden Niedrigzinsphase schwierig gestalten.

Anleihen – Kündigungen in unterschiedlichen Varianten möglich

Vor dem bevorstehenden Ende der Niedrigzinsphase, der so genannten Zinswende, könnten mehr und mehr Unternehmen versucht sein, ihre alten, höher verzinsten Titel zurückzunehmen und neue Anleihen mit niedrigerer Verzinsung herauszugeben. Ob und in welcher Form ein Unternehmen eine Anleihe kündigen kann, hängt davon ab, um welchen Typ es sich bei dem Rückruf (Call) handelt.

„Make Whole“- (MH-)Option: Bei diese Form des Calls hat der Emittent das Recht, die Anleihe zwar zu jedem Zeitpunkt zu kündigen. Allerdings ist er dann auch verpflichtet, sämtliche Zinsen bis zur Endfälligkeit zu zahlen abzüglich der Zinsen einer Referenz-Anleihe (z.B. einer Bundesanleihe). Weil das Unternehmen derzeit so gut wie die gesamten Zinsen der ganzen Laufzeit zahlen müsste, hätte die Gesellschaft durch die Kündigung kaum einen Vorteil. In einem solchen Fall ist das Risiko einer Kündigung also relativ gering.

„Europäischer Option“ (EO): Bei dieser Option darf der Emittent während der Laufzeit nur einmal kündigen: zu einem vorher festgelegten Termin. Wenn Anleger dieses Datum kennen, kann er sich darauf einstellen. Ist es dagegen bereits verstrichen, ist eine Kündigung nicht mehr möglich.

„Bermuda-Option“ (BO): Hierbei ist die Anleihe mehrfach kündbar. Der Call ist immer zu einem bestimmten Datum – oft ist dies der Zinstermin – möglich.

„Amerikanischer Option“ (AO): Bei dieser Option ist eine Kündigung ebenfalls mehrfach möglich. Bei ihr kann diese jederzeit erfolgen.

Das Risiko als Anleger von der Kündigung einer Anleihe überrascht zu werden, ist verhältnismäßig gering. Denn wer sich vor dem Kauf sorgfältig informiert hat, kennt die Option des Calls aus dem entsprechenden Wertpapier­-Prospekt. Dennoch kann es vorkommen, dass man diese Möglichkeiten aus dem Auge verloren hat.

Und auch dann besteht oft kein Grund für übertriebene Sorgen. Vielfach wird nicht die gesamte Anleihe sondern nur 20 oder 30 % des ausstehenden Betrags zurück genommen. Anlegern wird dann ein entsprechender Prozentsatz seiner Investitionssumme aus dem Depot gebucht.