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Pfandbrief: Welche Arten es gibt

Inhaltsverzeichnis

Um Darlehen für ihre Kunden zu refinanzieren, greifen Banken sehr oft zur Möglichkeit eines Pfandbriefs. Verschiedene Arten dieser besonderen Anleihen buhlen dabei um die Gunst der Anleger.

Pfandbriefe werden als festverzinsliche Wertpapiere ausgegeben. Dabei gelten sie als ähnlich sicheres Investment wie Staatsanleihen der Bundesrepublik. Somit eignen sie sich vor allem für risikoscheue Anleger, die sich nicht an den teils nur schwer durchschaubaren Aktienmarkt wagen möchten.

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Das doppelte Sicherungsnetz

Zum einen wird der Anleger durch die Bonitätsbewertung der emittierenden Bank schon vorab über mögliche Zahlungsausfälle informiert. Im Falle einer Insolvenz der Bank steht dem Anleger jedoch auch eine so genannte Deckungsmasse als Sicherheitsnetz zur Verfügung.

In diesem Fall stellt ein Sachverwalter fest, dass die Zahlungsströme der Deckungsmasse zur fristgerechten Auszahlung der Investoren genutzt werden.

Aufgrund ihrer Sicherheit sind sie vor allem bei institutionellen Anlegern beliebt.

Die Laufzeiten der einzelnen Pfandbriefe betragen heute meist bis zu 5 Jahre, in einzelnen Fällen können jedoch auch noch Pfandbriefe mit einer Laufzeit von 10 Jahren existieren.

Pfandbrief: Vier Arten existieren

Der Pfandbrief lässt sich in vier verschiedene Arten unterscheiden, die sich an der zugrunde liegenden Deckungsmasse orientieren.

Die momentan deutlich aufstrebende Art eines Pfandbriefs ist der Hypothekenpfandbrief, der durch ein Grundstück besichert wird. Diese beziehen sich auf das Grundpfandrecht ds jeweiligen Landes, in dem das zu finanzierende Grundstück liegt.

Neben Deutschland und der EU werden so beispielsweise auch Darlehen für Grundstücke in den USA und Japan refinanziert.

Umsatzstärkste Form bleibt aber auch weiterhin der Öffentliche Pfandbrief, der früher auch Kommunalobligation genannt wurde. Diese dienen der langfristigen Finanzierung von öffentlichen Projekten wie Schulen oder Krankenhäusern. Abgesichert werden diese Arten von Pfandbriefen durch Gebietskörperschaften.

Von dieser Form gibt es aktuell ein Umlaufvolumen von rund 355 Milliarden Euro.

Schiffs-Pfandbrief als dritte Unter-Art

Als dritte Unterart gelten Schiffspfandbriefe, die durch Schiffshypotheken im Schiffsregister besichert sind.

Ein Sonderfall, welcher nur selten angeboten wird, ist der Flugzeug-Pfandbrief. Bei dieser Art ist die Darlehensforderung durch eine Flugzeughypothek in einem öffentlichen Register besichert.

Diese Flugzeug-Pfandbriefe wurden erst mit der Überarbeitung des Pfandbriefgesetzes im Jahre 2009 eingeführt.

Die Geschichte der Pfandbriefe

Die Geschichte der Pfandbriefe geht indes viel weiter zurück. Im Jahre 1769 benötigte der preußische König Friedrich der Große nach den schlesischen Kriegen Geld für den Wiederaufbau seiner verwüsteten Ländereien.

Hierzu schloss er adlige Großgrundbesitzer in diversen Zwangsvereinigungen zusammen, die dem Staat günstige Kredite gewähren sollten. Als Sicherheit wurden dabei königliche Grundstücke genutzt, die bei Zahlungsunfälligkeit an die Geldgeber gefallen wären.

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Seit 1900 sorgt das Hypothekenbankgesetz für eine einheitliche Regelung im gesamten deutschen Gebiet. Dieses Gesetz wurde seitdem kontinuierlich ausgebaut.

Die neueste Version dieser Regelungen ist das am 19. Juli 2005 eingeführte Pfandbriefgesetz, das die verschiedenen Arten des Pfandbriefs in einem Dokument vereinigt.