Grenzen definieren – So bleiben Zinsen berechenbar

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Im Zusammenhang mit Anlagegeschäften, bei denen Zinsen eine zentrale Rolle spielen, finden sich immer wieder die Begriffe Cap, Floor, Collar. Per Definition sind es zunächst ganz einfach Zusatzvereinbarungen, mit denen man das Risiko von Zinsänderungen steuern kann.

Cap, Floor, Collar: Definition von Zinsbegrenzungsklauseln

Was dieses Risiko bedeutet zeigt sich schon bei Krediten, die mit variablen Zinsen unberechenbar werden. Oder bei Anleihen. Kauft man sie heute mit niedrigem Zins, kann der schon bald steigen und man steht vor dem Problem, sie schlechter verkaufen zu können. Zur Einschätzung des Risikos kann man natürlich auf die Duration, die mittlere Kapitalbindungsdauer, achten.

Eine konkrete Absicherungsvariante jedoch ist die Vereinbarung, bei Zinsabweichungen finanziellen Ausgleich zu bekommen. Genau darum geht es bei Cap, Floor, Collar. Diese Form des Zinsrisikomanagements findet man auch bei Kreditverträgen mit variablen Zinsen oder Zinsoptionen. Das sind Optionen, die sich auf einen bestimmten Zinssatz beziehen, den man zu einem festgelegten Zeitpunkt oder bis dahin erwerben kann.

Egal um welche Konstruktion es sich handelt – Cap, Floor und Collar sind per Definition sozusagen Zinsbegrenzer, die entweder nach oben, nach unten und in beide Richtungen innerhalb eines Korridors greifen.

Cap gegen steigende Zinsen

Wird eine Zinsobergrenze vereinbart, handelt es sich um einen Zins-Cap. Der betrifft den Fall, dass der Referenz- bzw. Marktzinssatz die Zinsobergrenze überschreitet. Die jeweiligen Zinsfeststellungstermine sind dabei ebenfalls festgelegt. Dann muss der Verkäufer dem Käufer eine Ausgleichszahlung leisten. Die jeweilige Höhe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem vereinbarten und dem Marktzinssatz, wie etwa Libor oder Euribor.

Im Gegenzug erhält der Verkäufer entweder eine einmalige Prämie oder eine laufende Vergütung. Berechnet wird diese Ausgleichszahlung auf Basis eines vereinbarten Nominalbetrags und für eine festgelegte Laufzeit. Die beiden Vertragsparteien kann man auch als Cap-Verkäufer und Cap-Käufer bezeichnen.

Floor gegen fallende Zinsen

Genau in die andere Richtung sichern Floors ab. Ein Zins-Floor ist das Gegenstück zum Cap und markiert eine Zinsuntergrenze. Der Floor-Käufer ist berechtigt, vom Verkäufer den Betrag zu erhalten, um den der vereinbarte Referenz- bzw. Marktzins die ebenfalls vereinbarte Untergrenze reißt.

Bezahlt wird die Differenz zwischen dem Referenzzins und der Zinsuntergrenze – alles, wie beim Cap, auf eine bestimmte Laufzeit bezogen und gegen Zahlung einer Prämie.

Collar als kombinierte Sicherung

Kombiniert man nun beide Richtungen, handelt es sich um einen Collar, zu Deutsch Kragen, der einen bestimmten Korridor markiert. Die möglichen Zinsänderungen werden auf eine festgelegte Bandbreite beschränkt. Vertraglich vereinbart werden also eine Zinsober- und eine Zinsuntergrenze.

In der Konstellation ist der Käufer zugleich Cap-Käufer und Floor-Verkäufer. Er erhält vom Collar-Verkäufer eine Ausgleichszahlung, wenn ein bestimmter Zinssatz überschritten wird. Wird indes die Untergrenze unterschritten, muss er seinerseits an den Collar-Verkäufer zahlen. Dafür erhält er als Floor-Verkäufer dann selbst eine Prämie, so wie er sie umgekehrt als Cap-Käufer zahlt.

Cap, Floor, Collar – Sinn und Einsatzgebiete

Mit einem Cap kann man festlegen, wie weit man bereit ist, Zinssteigerungen mitzutragen. Gleichzeitig kann man von Zinssenkungen profitieren. Mit einem Floor sichert man sich gegen fallende Zinsen und macht das Risiko kalkulierbar – zum Beispiel wenn man einen variabel verzinslichen Kredit vergibt. Umgekehrt kann man von Zinserhöhungen profitieren.

Mit einem Collar kann man sich in beide Richtungen absichern. Etwa wenn man als Kreditnehmer variable Zinsverpflichtungen im definierten Schwankungsbereich halten will. Eine Einschränkung gibt es allerdings. Von Zinssenkungen kann man nur bis zur Zinsuntergrenze profitieren, weil man in der Rolle des Floor-Verkäufers eine Prämie bekommt.