Optionsschein: Fälligkeit ist wichtig

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Wer Optionsscheine handelt, schließt sozusagen eine “Wette” auf die Entwicklung des zugrundeliegenden Basiswertes wie beispielsweise Rohstoffe, Aktien oder Indizes ab. Eine solche Wette ist bis zu einen bestimmten Termin festgelegt.

Wenn die erwartete Entwicklung eintritt, lassen sich binnen weniger Wochen durchaus Gewinne von mehreren 100 Prozent erzielen. Jedoch müssen Sie den möglichen Totalverlust des eingesetzten Kapitals bei Optionsscheinen immer mit einkalkulieren.

Optionsschein: Beachten Sie den Aspekt der Fälligkeit

Unter Fälligkeit versteht man das letztmögliche Datum, zu welchem ein Optionsschein ausgeübt werden kann. In der Regel wird der Handel an der Börse bereits einige Tage vor diesem Datum eingestellt.

In den Optionsscheinbedingungen vieler Emittenten wird die automatische Ausübung des Optionsrechts am Ende der Laufzeit vorgesehen, falls ein positiver Differenzbetrag vorliegt.

Oftmals „springen“ Optionsscheine  bei Kursänderungen im Vergleich zu den zugehörigen Aktien um ein Vielfaches. Daher besteht ein hohes Spekulationsrisiko, weswegen Sie bei Brokern und Banken meist eine Zusatzerklärung unterzeichnen müssen, bevor Sie Optionsscheine erwerben können.

Auch bei Optionsgeschäften wird von einer Fälligkeit gesprochen. Bei amerikanischen Optionen ist dabei der letzte Tag gemeint, an dem die Option ausgeübt werden kann.

Schließlich können diese jederzeit während ihrer Laufzeit ausgeübt werden. Bei europäischen Optionen, die nur am Ende der Laufzeit ausgeführt werden können, bezeichnet die Fälligkeit diesen einen Termin.

Der Spread

Unter dem Ausdruck Spread versteht man die Spanne, die der Emittent zwischen An- und Verkaufskurs der Optionsscheine stellt. Optionsscheine werden, wie beispielsweise Aktien, an den Börsen notiert und können bei allen Geschäftsbanken geordert werden.

Neben dem börslichen Handel existiert weiterhin ein außerbörslicher Handel. Also haben Anleger die Wahl, ob sie außerbörslich direkt beim Emissionshaus kaufen oder verkaufen oder über die offiziellen Aktienbörsen handeln.

Die meisten Optionsscheinhäuser emittieren Optionsscheine mit einer Laufzeit von zwölf bis vierundzwanzig Monaten.

Wenn die Fälligkeit verstrichen ist, erlischt somit gleichzeitig das Optionsrecht. Auch wenn der Optionsschein zur Fälligkeit noch werthaltig war, ist das Geld nach Ablauf der Ausübungsfrist unwiederbringlich verloren.

Das Optionsrecht aus einem Call oder Put erlischt ebenfalls, wenn die Option ausgeübt wird.

Fälligkeit auch bei Zertifikaten beachten

Nicht nur Optionsscheinen sondern auch bei Zertifikaten ist die Fälligkeit wichtig. Am Fälligkeitstag werden die festgeschriebenen Bedingen für die Rückzahlung überprüft. Dadurch wird festgestellt, wie und in welcher Höhe das Zertifikat zurückgezahlt wird.

Bei Indexzertifikaten ist dies vergleichsweise einfach, da deren Rückzahlung unmittelbar aus dem Indexstand am sogenannten Bewertungstag abgelesen werden kann.

Bei anderen Zertifikaten kann dies jedoch durchaus komplizierter sein. Zum Beispiel, wenn die Rückzahlung auch von Ereignissen während der Laufzeit abhängt, wie beispielsweise dem Unter- oder Überschreiten bestimmter Kursschwellen.