Wie übe ich einen Optionsschein aus?

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Im Zusammenhang mit Optionsscheinen wird oft vom so genannten „Ausüben“ gesprochen. Dabei handelt es sich um einen finanzwirtschaftlichen Fachbegriff aus dem Optionsbereich.

Der Handel mit Optionsscheinen

Zunächst wollen wir uns noch einmal die Grundzüge der Optionsscheine in Erinnerung rufen. Ein Optionsschein ist zunächst einmal ein Wertpapier, das an der Börse gehandelt werden kann. Doch wie übe ich einen Optionsschein aus?

Dieses Wertpapier besitzt ein Verfallsdatum und bezieht sich auf einen bestimmten Basiswert. Basiswerte können Aktien oder bestimmte Indizes sein – sie werden auch als „Underlyings“ bezeichnet.

Die Optionsscheine verbriefen ihrem Besitzer nun das Recht, diese Basiswerte zu einem bestimmten, vorher festgelegten Kurs zu kaufen oder zu verkaufen. Zusätzlich verbrieft ein Optionsschein darüber hinaus auch das Recht der Ausübung.

Das heißt konkret: wenn am Verfallstag einer Call-Option der Kurs des entsprechenden Underlyings gestiegen ist, können Sie ihr Optionsrecht ausüben und zum vereinbarten, günstigeren Preis diese Aktie erwerben.

Im umgekehrten Fall, wenn sich der Kurs der Aktie also verringert hat, wäre es ratsam, Ihre Option nicht zur Ausübung zu bringen. Sie wird dann stattdessen verfallen gelassen.

Beispiel: Wie übe ich einen Optionsschein aus?

Bleiben wir für einen Augenblick noch beim konkreten Beispiel einer Call-Option.

Angenommen, Ihr Optionsschein gibt Ihnen das Recht, eine Aktie zum Kurs von 100 Euro zu kaufen.

Auch wenn der aktuelle Kurs in Wirklichkeit bei 180 Euro liegt, so muss Ihnen der Emittent die Aktie dennoch für 100 Euro pro Stück verkaufen. Und genau das Nutzen dieses verbrieften Rechtes wird als Ausüben eines Optionsscheins bezeichnet.

Man spricht auch von einer so genannten „effektiven Lieferung“, falls die Aktien tatsächlich ins Depot des Optionsscheinbesitzers übertragen werden.

Doch meistens wird dieser Austausch gar nicht erst wirklich ausgeführt.

Stattdessen bekommt der Besitzer des Optionsscheins einfach die Differenz ausgezahlt – in unserem Beispiel also 80 Euro.

Diese Transaktion wird als „Geldverrechnung“ bezeichnet. Sie wird speziell bei Indexoptionsscheinen häufig angewandt. Würde es sich in diesen Beispiel stattdessen um eine Put-Options handeln, verhielte sich die Sache natürlich genau andersherum.

Optionsschein: Zwei Arten der Ausübung

Achtung: Es gibt zwei verschiedene Arten der Ausübung: einmal die europäische und einmal die amerikanische Variante.

Bei der europäischen Variante kann die Option nur am jeweiligen Verfallstag ausgeübt werden. Bei der amerikanischen Art kann die Option jedoch bis (!) zum Verfallstag ausgeübt werden.

Die amerikanische Ausübungsvariante ist die am häufigsten angewandte Art.

Wie Sie sehen ist es also von größter Wichtigkeit, sich über die genaue Art Ihrer jeweiligen Ausübung zu informieren. Nur so können Sie diese gewinnbringend einsetzen.