Devisentermingeschäft: Definition und Bedeutung in der Wirtschaft

Inhaltsverzeichnis

Ein Devisentermingeschäft versteht sich als vertragliche Vereinbarung, um eine Währung gegen eine andere Währung zu einem bestimmten und vorher vereinbarten Termin und Kurs zu liefern.

Devisentermingeschäft: Definition als Sicherungsinstrument

Devisentermingeschäfte werden auch als Devisenforwards oder auch FX Forwards bezeichnet. Das Problem: Devisen unterliegen wie auch Aktien oder Rohstoffe häufigen Schwankungen.

Das Devisentermingeschäft dient daher oft als Sicherungsinstrument gegen etwaige Fremdwährungsrisiken.

Unternehmen nutzen Devisentermingeschäfte dazu, um sich gegen Währungsverluste beim Verkauf von Waren im Ausland abzusichern.

Beim Abschluss eines Devisentermingeschäfts ist der Tag des Geschäftsabschlusses die Basis, wobei an diesem Tag der aktuelle Kassakurs der entsprechenden Währung entscheidend ist.

Der Unterschied zwischen Devisenkassa- und Devisentermingeschäfte ist der, dass Devisenkassegeschäfte in der Regel sofort (bis zum zweiten Tag nach Abschluss) erfüllt werden müssen

Devisentermingeschäfte hingegen können eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren haben.

Was versteht man unter Swapsatz, Report und Deport?

Die Differenz zwischen Termin- und Kassakurs wird Swapsatz genannt.

Ist der Terminkurs höher als der Kassakurs, wird dies als Report bezeichnet. Ist der Terminkurs kleiner als der Kassakurs spricht man von einem Deport.

Mehr zum Thema: Devisentermingeschäfte – Absicherung gegen Wechselkursrisiken

Voraussetzung für Devisentermingeschäfte

Um solche Geschäfte tätigen zu dürfen, ist eine Termingeschäftsfähigkeit notwendig, die der Anleger bei seiner Bank oder Sparkasse vorlegen muss.

Hierfür muss der Anleger einen Nachweis über seine Kenntnisse im Umgang mit diesen Finanzprodukten erbringen.

Den Nachweis erhält er meist von seiner Bank, indem ein ausführliches Beratungsgespräch über Produktmerkmale, Chancen und Risiken von Termingeschäften geführt wurde und der Anleger dies durch seine Unterschrift bestätigt.

Unterscheidung zwischen Solo- und Swap-Geschäft

Grundsätzlich wird beim Devisentermingeschäft zwischen Sologeschäften (Outright-Geschäft), Swap- und Optionsgeschäft unterschieden.

Mehr zum Thema: Was ist ein Devisenswap?

Beim Outright-Geschäft werden Devisenbeträge auf Termin ver- und gekauft. Bei diesem Geschäft verpflichtet sich der Käufer, einen bestimmten Euro-Betrag zu bezahlen, der Verkäufer liefert den entsprechenden Devisenbetrag.

Diese Geschäfte sind oft bei Export- und Importgeschäften zu beobachten, wodurch Exporteure bzw. Importeure Wechselkursrisiken auf die Banken abwälzen und so eigene Risiken minimieren.

Swapgeschäfte verstehen sich als eine Kombination von Kassa- und Termingeschäft.

Das Swapgeschäft ist prinzipiell ein Tausch. Ein Vertragspartner kauft oder verkauft Kassedevisen und kauft bzw. verkauft gleichzeitig Termindevisen. Diese Geschäfte kommen vor allem im Interbankenhandel vor.

Devisentermingeschäft als Optionsgeschäft

Zudem kann ein Devisentermingeschäft auch als Optionsgeschäft ausgestaltet sein.

Der Käufer einer Kaufoption (Call) verschafft sich das Recht, gegen eine Optionsprämie eine bestimmte Währung zu einem festgelegten Kurs (Basispreis) am Laufzeitende (europäische Version) oder innerhalb der Laufzeit (amerikanische Version) beziehen zu können.

Umgekehrt hat der Käufer einer Verkaufsoption (Put) das Recht, die Währung zu einem vorher festgelegten Kurs am Laufzeitende oder während der Laufzeit zu verkaufen.

Liegt die Option im Geld, wird der Käufer die Option ausüben und somit einen Gewinn erzielen.

Rechnet sich die Ausübung für den Optionsscheinkäufer nicht (Option liegt aus dem Geld), lässt er die Option einfach verfallen. Der Verlust begrenzt sich damit auf die Optionsprämie.

Beim Abschluss eines Devisentermingeschäfts steht die Absicherung von Wechselkursrisiken im Vordergrund. Unternehmen versuchen dadurch, die Risiken der Währungsschwankungen zu minimieren.

Banken hingegen schließen Devisentermingeschäfte ab, um sich gegen Risiken bei der Kreditvergabe abzusichern.