Bankgarantie Definition – sicher international handeln

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Die Handelswelt wird für Geschäftsleute immer engmaschiger: Jeder kooperiert mit jedem. Dabei finden die Geschäfte größtenteils international statt.

Dabei unterliegen vor allem Auslandsgeschäfte in manchen Regionen der Erde höheren Risiken, aufgrund der Entfernung oder politischen Gegebenheiten: Zahlt der Kunde? Nimmt er die bestellte Ware ab? Wie ist seine Bonität?

Um nun doch ein möglichst sicheres Geschäft abschließen zu können, werden vor allem im Außenhandel Bankgarantien zwischen den Partner abgeschlossen. Diese sind mittlerweile ein weltweit akzeptiertes Mittel, um Ansprüche der Partner durchzusetzen und somit den Vertrag abzusichern.

Was ist eine Bankgarantie?

Die Bankgarantie, auch abstrakte Bankgarantie genannt, verpflichtet eine Bank dazu, einen vorher von den Vertragsparteien festgelegten Betrag an den Begünstigten auszuzahlen.

Damit kann sich dieser gegenüber den vertraglichen Leistungsverpflichtungen im Außenhandel absichern. In der Regel gehören dementsprechend drei Parteien zu einer Bankgarantie: ein Schuldner, ein Gläubiger und eine Bank.

Der Schuldner beauftragt seine Bank, eine Bankgarantie für den Gläubiger auszustellen, um so beispielsweise seine Bonität zu erhöhen oder damit der Gläubiger sich seiner Leistung sicher sein kann.

Auf diese Weise garantiert die Bank dem Gläubiger, dass ein bestimmter Erfolg eintritt oder ein möglicher Schaden abgewendet wird, wenn der Schuldner seine versprochene Leistung nicht erfüllen kann.

Sobald der Vertrag zwischen dem Kreditinstitut und dem Gläubiger fertig gestellt wurde, kann der Schuldner oder die Bank keine Einwände mehr erheben. Die Bank muss unwiderruflich bei einer ersten Anforderung an den Gläubiger die in der Bankgarantie vereinbarte Summe zahlen.

Beauftragt beispielsweise eine US-Firma ein chinesisches Unternehmen mit der Lieferung von Spielzeugen, die aber trotz erfolgter Anzahlung nie geliefert wurden, kann die US-Firma ihren Schaden über eine Bankgarantie begleichen.

Der in der Bankgarantie festgelegte Betrag wird auf Abruf bezahlt. Das heißt: Der Begünstigte bekommt sein Geld auf Anfrage. Er muss keinerlei Rechenschaft ablegen und keine Gründe für die Auszahlung nennen.

Anschließend belastet die Bank den in der abstrakten Bankgarantie festgeschriebenen Betrag dem Aussteller.

Die Bank verpflichtet sich gegenüber dem Begünstigten den Betrag auch dann auszuzahlen, wenn sie nicht bzw. nicht mehr die Möglichkeit hat den Betrag vom Aussteller einzutreiben.

Das Kreditrisiko liegt folglich allein beim ausstellenden Finanzinstitut – unabhängig von den Rechten und Pflichten des Ausstellers. Für den Begünstigten besteht ausschließlich das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit des garantierenden Bankinstituts.

Beispiele von Bankgarantien

Bankgarantien sichern Handelsverträge ab und gewährleisten einen reibungslosen internationalen Handel. Es gibt sie in den verschiedensten Formen, um das Risiko für beide Vertragsparteien so niedrig wie möglich zu gestalten.

Meist bieten Kreditinstitute Bankgarantien für den Außenhandel an. Zu den wichtigsten zählen unter anderem die Liefergarantie und die Zahlungsgarantie.

Die Liefergarantie ist für den Käufer eine wichtige Assekuranz. Denn sie sorgt dafür, dass der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen nachkommt. Verspätet sich der Verkäufer mit der Lieferung von Waren oder liefert er überhaupt nicht, so kann sich der Käufer über die Bankgarantie entschädigen lassen.

Bei der Zahlungsgarantie wird genau der umgekehrte Fall abgesichert. Ein Verkäufer liefert seine Waren fristgerecht aus, aber erhält keine Zahlung dafür. Der Verkäufer kann nun mittels Bankgarantie von dem Kreditinstitut den Kaufpreis verlangen. Denn in der Regel umfasst der Garantiebetrag den Wert  des Liefergegenstandes.

Abstrakte Bankgarantie: Bei Vermietern beliebt

Im Privatbereich werden abstrakte Bankgarantien hauptsächlich von Vermietern verlangt. Bankgarantien sind eine gute Alternative zur klassischen Mietkaution.

Der Mieter stellt seinem Vermieter eine abstrakte Bankgarantie über einen vorher festgelegten Betrag (normalerweise 2-3 Monatsmieten) aus.

Der Vermieter kann anschließend jederzeit bei der Bank die Auszahlung dieses Betrages beantragen. Dies ist meist bei Verzug der Mietzahlungen, Kautionsansprüchen oder Ähnlichem der Fall.

Von Seiten der Bank wir die Berechtigung der Zahlung nicht geprüft, es wird sofort auf Anfrage ausgezahlt. Anschließend belastet die Bank dem Mieter den Betrag der Bankgarantie auf seinem Kontokorrent.

Wenn der Mieter Einspruch gegen die Auszahlung einlegen möchte, hat er nur die Möglichkeit direkt gegen den Vermieter vorzugehen. Die Bank bleibt hier außen vor. Damit ist die abstrakte Bankgarantie für den Vermieter sicherer als eine etwaige Mietgarantie.

Aber der Vermieter sollte sich gut überlegen ob er die Auszahlung der Bankgarantie anfordert. Bei mangelnder Berechtigung zur Auszahlung kann der Garantiebetrag – samt Zinsen und Kosten – vom Mieter eingeklagt werden.

Rechtliche Grundlage einer Bankgarantie

Die Bankgarantie richtet sich nicht nach einem einheitlichen internationalen Recht. Es hat sich eher ein Rechtsverständnis herausgebildet, das sich an den Belangen der Praxis orientiert. Lediglich die Garantie selbst unterliegt in den jeweiligen Ländern dem Recht mit allerdings unterschiedlicher Auslegung.

Dennoch ist die Bankgarantie ein weltweit akzeptiertes Absicherungsmittel um die eigenen Interessen zu wahren. Es unterstützt die Firmen, weltweiten Handel zu treiben, auch in Regionen in denen Informationen über die Gegebenheiten schwer zu bekommen sind.