+++ Die kostenlosen Online Live Webinare 2023 - Trading, Finanzen, Geldanlage & Vermögen +++

Bankgebühren und Umsatzsteuer: Für welche Leistungen Sie zahlen müssen

Inhaltsverzeichnis

Bankdienstleistungen wie Gebühren und Zinsen sind von der Umsatzsteuer befreit. Den Banken steht jedoch die Option offen, auf die Steuerfreiheit zu verzichten.

Inzwischen sehen immer mehr Banken gegenüber Unternehmen von der Mehrwertsteuerbefreiung für Bankgebühren und Zinsen ab. Ist dies der Fall, dann werden Gebühren, Sollzinsen und Provisionen mit Umsatzsteuer von zur Zeit 19 % belastet und dem Kunden in Rechnung gestellt.

Erfahren Sie an dieser Stelle, wer die Bankgebühren bei einer Lastschriftrückgabe zahlen muss.

Für welche Leistungen Banken Umsatzsteuer berechnen dürfen

Aus einem Erlass des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2008 geht hervor, dass die Kreditinstitute befugt sind Umsatzsteuer zu berechnen, wenn es sich um klassische

Vermögensverwaltungsverträge handelt, bei denen der Kunde keine eigene Entscheidungsbefugnis bei Transaktionsleistungen der Bank hat.

Folgende Leistungen unterliegen der Umsatzsteuer:

  • Umsatzsteuer bei Managementleistungen: Recherche und Auswahl der Vermögensanlage für den Kunden; Analyse der Finanzmärkte und Aufteilung eines optimal strukturierten Portfolios.
  • Umsatzsteuer bei Transaktionsleistungen: Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Fondsanteilen, Finanzderivaten und ähnlichen Geldanlagen.
  • Umsatzsteuer bei der Führung eines Wertpapierdepots: Erstellung von Kontoauszügen, Ertragsaufstellungen sowie Steuerbescheinigungen; Reporting in vorher vereinbarten Abständen einschließlich Wertpapierabrechnung.

Laut Auffassung der Finanzverwaltung kommt es dem Kunden in diesen Fällen lediglich auf eine bestmögliche Vermögensverwaltung durch die Bank an.

Wie dieses Ziel erreicht wird, wird der Bank überlassen. Aus diesem Grund ist es durchaus legitim für solche Leistungen eine Umsatzsteuer zu beanspruchen.

Ihre Entscheidungen bleiben umsatzsteuerfrei

Die Bankgebühren bleiben dann umsatzsteuerfrei, wenn es sich um Fälle handelt, in denen Sie selbst darüber entscheiden, ob und welche Transaktionen durchgeführt werden.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Bank Ihnen konkrete Transaktionen empfiehlt und Sie ihr daraufhin einen entsprechenden Auftrag erteilen.

Geld zurück mit dem Vorsteuerabzug

In der Regel kann der Unternehmer diese Beträge bei der Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Das ist jedoch nicht immer in voller Höhe und in manchen Fällen gar nicht möglich.

Werden die Konten auch privat genutzt beziehungsweise ist der Unternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, dann ergeben sich Differenzen zulasten des Bankkunden.

Keine Umsatzsteuer ohne meine Erlaubnis?

Beachten Sie, dass die Banken in der Regel automatisch die Option zur Umsatzsteuer vornehmen, wenn der Kunde dieser nicht aktiv widerspricht. Gesetzlich hat die Bank nämlich das Recht, die Umsatzsteueroption auch ohne Zustimmung des Kunden vorzunehmen.

Da es sich bei Bankgeschäften jedoch um langjährige Geschäftsbeziehungen handelt, fragen die Kreditinstitute in der Regel vorher nach der Zustimmung ihrer Kunden.

Wenn Ihre Bank versucht diese Erlaubnis bei Ihnen einzuholen, sollten Sie der Umsatzsteueroptierung widersprechen, wenn Sie eine zusätzliche Steuer auf Kreditzinsen vermeiden wollen.Anderseits könnten Sie auch die Chance nutzen, um im Gegenzug das ein oder andere Zugeständnis Ihrer Bank zu bekommen.