Disagio – Einsatz, Formen & rechtliche Grundlagen zum Abgeld
Definition: Abgeld / Abschlag / Abzug auf einen Nominalwert (gesetzlich festgelegter Wert eines Zahlungsmittels)
Anwendung: Kredit-, Anleihen- & Kreditkartenwesen
rechtliche Grundlagen: Aktienrecht, GmbH-Gesetz
Vorteile: kann gleichmäßig aufgelöst werden, erhöht die Rendite und schont die Liquidität
Nachteile: erschwert den Angebotsvergleich, täuscht bessere Konditionen vor, hohe Finanzierungskosten
Definition: Was versteht man unter Disagio?
Der Begriff Disagio (ursprünglich italienisch) bedeutet wörtlich übersetzt „Unbehagen“ oder „Unbequemlichkeit“. Im finanzwirtschaftlichen Kontext ist damit aber ein Abgeld, also ein Abschlag auf oder ein Abzug von einem Nominalwert gemeint. Der Nominalwert wird auch Nennwert genannt und bezeichnet den gesetzlich festgelegten Wert eines Zahlungsmittels, den es aufgrund seiner Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel erhält.
Ermittlung des Abgelds: Wie wird das Disagio berechnet?
Die Berechnung eines Disagios ermittelt also den prozentualen Abschlag vom Nennwert, der zum Beispiel bei einem Darlehensvertrag, der Ausgabe eines Wertpapiers oder von Sorten zur Anwendung kommt. Unter dem Begriff Sorten versteht man im Bankwesen jenes Bargeld, das sich außerhalb des ausstellenden Staates in Umlauf befindet, in dem es als gesetzliches Zahlungsmittel gilt.
Annuitätendarlehen werden vereinzelt nur mit einem Disagio ausbezahlt. Dieses bezeichnet die Differenz einer Kreditsumme und dem real ausgezahlten Betrag. Der Schuldenstand entspricht jedoch dem vollen Betrag des Darlehens.
Hinweis: Ein marktübliches Disagio beträgt 5 Prozent bei einer Mindestlaufzeit des Darlehens von fünf Jahren. Bei Immobiliendarlehen beläuft sich das Disagio meist auf 10 Prozent, da die Laufzeiten auch entsprechend länger sind. |
Die Berechnung eines Disagios
- vereinbarte Kreditsumme: 200.000 Euro
- Disagio: 5 Prozent von 200.000 Euro = 10.000 Euro
- erhaltene Summe: 190.000 Euro
Dieser Abschlag kann als eine Art Zinsvorauszahlung angesehen werden, die einen niedrigen Nominalzinssatz für die zu zahlenden Raten sichert. Auf den Effektivzinssatz hat das Disagio jedoch keinen Einfluss, sofern die Rahmenbedingungen unverändert bleiben.
Anwendung des Abgelds: Wo wird ein Disagio eingesetzt?
Üblich ist ein Disagio bei der Zeichnung von Anleihen, der Aufnahme von Krediten und im Kreditkartenwesen. Hier betrifft es allerdings nur die Akzeptanzstellen, also die Einzelhändler und sonstigen Dienstleister, die das Bezahlen mit Kreditkarten ermöglichen.
Des Weiteren spielt das Disagio im Devisenhandel eine Rolle, wo es auch als Geldkurs bezeichnet wird. Beim Handel mit Aktien ist das Abgeld dagegen nicht relevant, für die Emission untersagt das deutsche Aktiengesetz ein Disagio sogar ausdrücklich. Bevor wir auf die genannten Fälle näher eingehen, erläutern wir erst noch kurz das Gegenteil.
Agio – das Gegenteil von Disagio
Das Gegenteil vom Abgeld ist das als Agio bezeichnete Aufgeld.
Aufgelder sind in der Finanzwirtschaft insbesondere in folgenden Bereichen üblich:
|
Bei Aktienemissionen ist es üblich, dass der Ausgabekurs über dem Nominalwert des Wertpapiers liegt. Emittiert ein Unternehmen beispielsweise Aktien mit einem Nennwert von 100 zu 110 Euro, beläuft sich das Agio auf 10 Prozent. Das Aufgeld wird beim Emittenten in die Kapitalrücklage eingestellt. Auch Anleger, die Fondsanteile erwerben, werden regelmäßig mit einem Agio konfrontiert. Das Aufgeld war ursprünglich dazu gedacht, die Vertriebskosten der Fondsgesellschaften zu decken. Einige Direktbanken verzichten mittlerweile aber auf diese Gebühren.
Bei der Vergabe von Krediten stellt das Agio die Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und einem höheren Rückzahlungsbetrag dar. Das Aufgeld beim Devisen- und Sortenhandel zwischen Banken resultiert aus Kursschwankungen. Die Finanzdienstleister orientieren sich hier an einem Leitkurs, der innerhalb bestimmter Bandbreiten Abweichungen nach oben und unten erlaubt. Es ist also möglich, dass der Kaufpreis den Leitkurs übersteigt und so ein Agio generiert.
Funktion des Abgelds: Welchen Zweck erfüllt ein Disagio?
Kehren wir zurück zum Disagio. Ökonomisch handelt es sich dabei oft um vorweggenommene Finanzierungskosten. Im Fall von Schuldverschreibungen profitiert davon der Anleger, der eine höhere Rendite realisiert. Während der Schuldner die höheren Finanzierungskosten in Kauf nimmt, um die Nachfrage nach seinen Papieren anzukurbeln. Das Disagio dient hier also auch der Verkaufsförderung.
Strategisch wird das Abgeld bei der Vermarktung von Krediten eingesetzt und auch hier ist der Effekt für den Schuldner fast immer negativ. Gerade Verbrauchern wird mit Hilfe eines Disagios gelegentlich besonders günstige Konditionen vorgegaukelt, die keiner kritischen Überprüfung standhalten. Im B2B Bereich, zwischen Kreditkarten-Akzeptanzstellen und Finanzdienstleistern, die die die Zahlungen abwickeln, fungiert das Disagio als eine Art Servicegebühr. Hier sollte der Verbraucher aber aufpassen, dass diese Gebühren nicht unmittelbar an ihn weitergereicht werden, da das nicht mehr erlaubt ist. Im Devisenhandel der Banken entspricht das Abgeld der Gewinnspanne, die durch den An- und Verkauf fremder Währungen erzielt wird.
Rechtliche Grundlagen für das Abgeld
Weder das Agio noch das Disagio sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) explizit geregelt. Da das deutsche Zivilrecht aber auf dem Prinzip der Vertragsfreiheit basiert, können Parteien auch Kontrakte schließen, welche Elemente beinhalten, die der Gesetzgeber nicht vorgesehen oder reglementiert hat.
Das gilt zumindest, so lange die Beteiligten nicht gegen unabdingbare Vorschriften verstoßen. Gesetzliche Verbote, die das Abgeld betreffen, existieren zum Beispiel, wenn die AGB-Kontrolle greift oder im Aktienrecht und im GmbH-Gesetz (GmbHG).
Verbot der Unterpari-Emission von GmbH-Anteilen
Eine Unterpari-Emission, die einem Disagio auf die Stammeinlageverpflichtung der GmbH-Gesellschafter gleichkäme, ist bei dieser Rechtsform und ihrer kleinen Schwester, der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), nach ganz herrschender Auffassung unzulässig. Zwar kennt das GmbH-Gesetz, anders als das Aktiengesetz, keine ausdrückliche Verbotsnorm. Paragraph 5 Absatz 3 S.2 des GmbH-Gesetzes fordert aber ausdrücklich die Konvergenz zwischen der Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile und dem Stammkapital. Ein Abgeld auf die Anteile würde dazu führen, dass das tatsächlich aufgebrachte Haftungskapital geringer ist als das gezeichnete Kapital. Das gilt schon alleine in Hinblick auf den Gläubigerschutz als unzumutbar.
Zudem könnten die Gründer die Vorschriften zur Aufbringung und Sicherung des Stammkapitals (insbesondere §§ 9, 9 c, 19 Abs. 2, 30 ff.) umgehen. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Zulässigkeit eines Disagios auf GmbH-Anteile deshalb verneint (BGHZ 68, 191, 195). Ein Aufgeld, das Gesellschafter für den Erwerb ihrer Anteile entrichten müssen, ist dagegen erlaubt. Da der Gesellschaft in diesem Fall mehr Eigenkapital zufließt, als sie an Stammkapital ausweist, werden weder Kapitalerhaltungs- noch sonstige Gläubigerschutzvorschriften verletzt. Es liegt auch kein Verstoß gegen das Konvergenzgebot vor, da das Aufgeld als Nebenleistungspflicht im Sinne von § 3 Abs. 2 GmbHG verstanden wird. Es bleibt bei der Ermittlung der Stammeinlage und des Stammkapitals außer Betracht. Das Agio muss allerdings im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden. Insofern sind hier also zwingende gesetzliche Formvorschriften zu beachten.
Rechtliche Einordnung bei Kreditverträgen mit Abgeld
Formvorschriften spielen beim Damnum auch noch in einem ganz anderen Bereich eine Rolle. Wer als Verbraucher ein Darlehen aufnimmt und mit vorweggenommenen Zinsen belastet wird, sollte prüfen, ob dies auch korrekt erfolgt ist. Die Vereinbarung eines Disagios in Kreditverträgen ist grundsätzlich erlaubt. Handelt es sich dabei um einen Verbraucherdarlehensvertrag, müssen die besonderen Vorschriften der § 491 ff BGB erfüllt sein. Das setzt zum Beispiel voraus, dass alle Abreden, auch die über das Disagio, schriftlich getroffen wurden, andernfalls sind sie nicht wirksam.
Darüber hinaus ist auch die mittlerweile sehr dezidierte Rechtsprechung zu diesem Thema zu beachten. So zählt der BGH das Disagio nicht zu den laufzeitunabhängigen Kosten, obwohl es nur einmalig zu Vertragsbeginn entrichtet wird. Das höchste Zivilgericht sieht im Abgeld vielmehr laufzeitabhängige Zinsen, da es den Banken als Rechenfaktor für die Zinsbemessung dient. Worauf Kredit- und Darlehensnehmer sonst noch achten müssen, erklären wir im Kapitel über das Disagio bei Kreditverträgen ausführlich. Der Auffassung des BGH hat sich zwischenzeitlich auch der Bundesfinanzhof (BFH) angeschlossen, was Auswirkungen auf die steuerliche Absetzbarkeit des Disagios als Betriebsausgaben oder Werbungskosten hat.
Disagio im Steuerrecht
Handelsrechtlich tritt bei einer Kreditablösung ein Aktivierungswahlrecht für den Differenzbetrag ein. Diese Aktivierung bedeutet dann planmäßige Abschreibungen des Disagios über die Laufzeit des Darlehens. Im Steuerrecht gilt dieses Wahlrecht nicht. Hier ist das Disagio bei Darlehen steuerrechtlich aktivierungspflichtig.
Das Disagio muss laut Steuerrecht als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten behandelt werden, soweit die Ausgabe des Darlehens auf einen Zeitpunkt nach dem Bilanzstichtag fällt. Die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit eines Disagios ist vor allem für Immobilienbesitzer interessant. Allerdings nur im Falle einer Fremdnutzung der Immobilie wie etwa bei Vermietung oder Verpachtung.
Hinweis: Während bis 1998 noch jeder Immobilienbesitzer das Disagio bei seiner Steuererklärung entweder unter Sonderausgaben oder Werbungskosten verbuchen und absetzen konnte, ist die Absetzbarkeit heute auf vermietete oder verpachtete Objekte begrenzt. |
Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit des Abgelds ist eine Zinsbindungsfrist von mindestens fünf Jahren. Zudem darf das Disagio laut Steuerrecht nicht mehr als die marktüblichen 5 Prozent der Darlehenssumme betragen. Erfüllt der Kreditnehmer diese Bedingungen, kann er das Disagio im Jahr der Darlehensaufnahme in voller Höhe als Werbungskosten absetzen.
Übersteigt das Disagio die 5 Prozent der Darlehenssumme, geht der
Steuerspareffekt verloren. Der Steuerabzug des Disagios muss dann auf den Zeitraum der Zinsfestschreibung verteilt werden. Bei einer privaten Nutzung des Wohnraumes kann der Eigentümer nicht von diesem Steuervorteil profitieren. Kreditzinsen können steuerlich nicht abgesetzt werden.
Abgeld: Abschläge bei Aktien und Anleihen
Unerfahrene Anleger bringen das Disagio oft mit Aktien in Verbindung, dabei ist es gar nicht erlaubt. Eine wichtige Rolle spielt es dagegen bei Wertpapieren, die keine Anteile verbriefen, sondern der Fremdfinanzierung dienen. Schuldverschreibungen werden Anlegern regelmäßig durch Abschläge auf den Nominalwert schmackhaft gemacht.
Kein Abgeld: Disagio-Verbot bei Aktien
Unter Marketinggesichtspunkten wäre es sicherlich nicht immer eine schlechte Idee, Aktien zu Ausgabepreisen anzubieten, die unter dem Nennwert liegen. Unbekannte Unternehmen könnten so auf ihre Papiere aufmerksam machen und Interessenten anlocken. In den meisten Industriestaaten, so auch in Deutschland, ist diese Vertriebsstrategie aber nicht erlaubt. §9 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) besagt, dass Aktien nicht für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals ausgegeben werden dürfen.
Auch die Gläubiger von Aktiengesellschaften sollen so davor geschützt werden, dass das tatsächlich aufgebrachte Haftungskapital niedriger ist als das statuarisch festgesetzte Eigenkapital, oder dass sogar das gesetzliche Mindestkapital unterschritten wird. Ein Agio auf den Nennwert von Aktien ist dagegen nicht nur erlaubt, sondern das, worauf viele an die Börse gehende Unternehmen spekulieren. Hoffen die Anleger auf Kursgewinne, sind sie auch bereit, für eine Aktie einen Preis zu bezahlen, der oft deutlich über ihrem rechnerischen Anteil am Grundkapital liegt. Das Agio entspricht hier also der Differenz zwischen dem Nominalwert der begebenen Aktien und deren Börsenwert. Da das Aufgeld in die Kapitalrücklagen eingestellt wird, lässt es das gezeichnete Kapital unverändert, erhöht aber das Eigenkapital insgesamt und verbessert die Liquidität.
Disagio bei Anleihen: Höhere Renditen für den Investor
Bei Schuldverschreibungen ist ein Abgeld dagegen nicht nur legal, sondern auch weit verbreitet. Anleihen werden nur selten zum Nennwert der Papiere emittiert, sondern, in Abhängigkeit von der Bonität des Schuldners bzw. Darlehensnehmer und der Lage auf den Kapitalmärkten, mit einem Auf- oder Abschlag versehen. Wird dem Käufer ein Disagio eingeräumt, zahlt er für das Papier einen Betrag unter dem Nominalwert, der aber dennoch die Bezugsgröße für die Verzinsung bleibt.
Beispiel
Die Anleihe der Muster-AG hat einen Nennwert von 1.000 Euro und wird mit 4,8 Prozent verzinst, das Disagio bei Ausgabe beträgt 3 Prozent. Der Käufer zahlt für das Papier aufgrund des Abgelds lediglich 970 Euro, die Grundlage für die Verzinsung bleibt aber der Nennbetrag von 1.000 Euro. Dadurch steigt der effektive Zinssatz auf 4,95 Prozent und liegt damit über dem vereinbarten Nominalzins.
Der Käufer profitiert gleich zweifach vom Disagio. Zunächst wir seine Liquidität geschont, da er weniger Kapital aufbringen muss, gleichzeitig steigt seine effektive Rendite. Für die Emittentin erhöht das Abgeld die Finanzierungskosten dagegen zwar nicht absolut, aber relativ, da ihr für die zu entrichtenden Zinsen weniger Kapital zur Verfügung gestellt wird.
Was bedeutet Disagio in Zusammenhang mit einem Darlehen?
Finanzdienstleister, die mit besonders günstigen Soll-Zinsen werben, vereinbaren mit den Kreditnehmern zum Ausgleich gerne ein Abgeld auf den Kreditbetrag. Disagio bedeutet hier, dass der Kreditnehmer nicht die gesamte Kreditsumme, sondern nur einen geringeren Betrag ausbezahlt bekommt, er aber dennoch die volle Kreditsumme zurückzahlen muss.
Beispiel: Im Kreditvertrag wird das Disagio auch oft als Auszahlungskurs umschrieben. Ein Agio von 4 Prozent oder ein Auszahlungskurs von 96 Prozent bedeuten dann, dass dem Schuldner bei einer Kreditsumme über 100.000 Euro nur 96.000 Euro zufließen. Die verbleibenden 4.000 Euro behält die Bank als Zinsvorauszahlung ein. |
Abgeld im Kreditwesen: Welche Wirkung hat das Disagio bei Krediten?
Da der Kreditnehmer, der ein Disagio entrichtet, bereits einen Teil der Zinsen vorausbezahlt, sinkt der vereinbarte Nominalzins und die monatliche Belastung. Im Vergleich zu Krediten ohne Abschlag wirken die angebotenen Konditionen deshalb deutlich besser. Das ist aber oft nur auf den ersten Blick der Fall. Wirklich günstiger sind diese Angebote nur, wenn der vereinbarte Soll-Zinssatz so viel niedriger ist, dass er die Kosten, die das Damnum verursacht, wenigstens kompensiert.
Darüber hinaus kann das Abgeld auch der benötigte Kreditbetrag erhöhen. Braucht der Kunde im obigen Beispiel einen Geldbetrag von 100.000 Euro, muss er einen Kredit über 104.167 Euro aufnehmen. Dadurch verlängert sich die Tilgungsphase, was wiederum einen höheren Zinsaufwand nach sich zieht.
Hinweis: Um nicht Opfer einer cleveren Vermarktungsstrategie zu werden, dürfen Kreditnehmer nicht nur auf den Sollzinssatz und die monatliche Rate schielen, sondern müssen sich am effektiven Jahreszins und dem Gesamtzinsaufwand orientieren. In Verbraucherdarlehensverträgen sind diese Informationen ohnehin vorgeschrieben (§ 492 Abs. 2 BGB). Gewerbliche Kreditnehmer sollten sie einfordern, sofern die Bank sie nicht unaufgefordert zur Verfügung stellt. |
Vorteilhaft ist ein Abgeld allenfalls für bilanzierende Unternehmen. Das Aufgeld generiert beim Kreditnehmer einen Finanzaufwand, für den gemäß § 250 Abs. 3 HGB ein Aktivierungswahlrecht besteht. Das Agio kann in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) eingestellt und über die Laufzeit des Kredits gleichmäßig aufgelöst werden. Das Jahresergebnis wird so geschont. Steuerrechtlich müssen die mit dem Disagio verbundenen Betriebsausgaben über die Laufzeit des Darlehens verteilt werden. Hier besteht kein Wahlrecht.
Tipp: Verbraucher können das Disagio, genau wie die laufenden Zinsen, steuerlich nur geltend machen, wenn sie mit einem Kredit eine Immobilie finanzieren, die sie vermieten oder andere steuerpflichtige Einnahmen generieren. |
Disagio bei vorzeitiger Rückzahlung eines Kredites
Probleme bereitet ein Disagio aber nicht nur beim Angebotsvergleich, sondern auch dann, wenn der Kredit nicht so bedient wird, wie das ursprünglich geplant war. Welche Folgen die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens nach sich zieht, hängt davon ab, wer den Kreditvertrag kündigt und warum.
Vorzeitige Ablösung oder Tilgung des Darlehens
Kündigt der Schuldner einen Kreditvertrag (§ 489, § 500 Abs. 1 BGB) oder tilgt er ihn vorzeitig, was für bestimmte Verbraucherdarlehen nach § 500 Abs. 2 BGB explizit erlaubt ist, muss der Kreditgeber das unverbrauchte Disagio anteilig zurückerstatten. Das gilt auch dann, wenn dem Kreditgeber ein ordentliches Kündigungsrecht zusteht und er davon Gebrauch macht. Die Rechtsgrundlage bilden die zivilrechtlichen Bereicherungsvorschriften, konkret § 812 Abs. 1 BGB. Der BGH hat hier wiederholt zugunsten der Kreditnehmer geurteilt (exemplarisch BGHZ 111, 287 ff.).
Wenn die Bank wegen der vorzeitigen Beendigung des Kreditvertrags einen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 Satz 3 BGB) hat, kann sie diesen regelmäßig gegen das zurückzuerstattende Disagio aufrechnen. Gegenüber Verbrauchern steht den Banken aber nur selten eine Entschädigung zu. Darüber hinaus ist diese der Höhe nach stark begrenzt. Private Kreditnehmer, die sich von ihrer Bank übervorteilt fühlen, sollten sich deshalb unbedingt an die zuständige Verbraucherschutzzentrale wenden.
Hinweis: Freiberufler und Gewerbetreibende, die einen Kredit für ihr Unternehmen aufgenommen haben, profitieren von diesen Regelungen nicht. Zwischen Unternehmern dürfen die Kreditbedingungen frei verhandelt werden. |
Sofern allerdings gar nicht oder allenfalls über die Höhe der Zinsen verhandelt wurde und die Bank im Übrigen bereits ein fertiges Vertragswerk präsentierte, in das nur noch die Kreditsumme, der Nominalzinssatz und die Laufzeit eingetragen wurden, greifen die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen. In diesem Fall müssen sich auch Unternehmer von ihrer Bank nicht über den Tisch ziehen lassen, da Vereinbarungen, die sie unangemessenen benachteiligen, gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam sind.
Vorzeitige Beendigung des Kreditvertrags durch die Bank
Die Rechtslage sieht anders aus, wenn der Schuldner in Verzug gerät oder sich die wirtschaftliche Situation so stark verschlechtert, dass dem Kreditgeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht. In diesem Fall muss der Kreditnehmer (das gilt auch für Verbraucher) seinem Darlehensgeber den entstandenen Schaden gemäß § 249 BGB ersetzen. Zu dem Vermögensschaden, den die Bank erleidet, wird in aller Regel auch das Disagio gerechnet, da dies bei ordnungsmäßiger Vertragsabwicklung verbraucht worden wäre.
Die Bank darf das Disagio dann also einbehalten. Etwas anderes gilt nur, wenn der Bank durch die außerordentliche Kündigung kein Schaden entsteht, weil sie die so freigewordenen Mittel zu wenigstens genauso guten Konditionen sofort wieder anderweitig anlegen kann. Hier liegt die Beweislast aber beim Kreditnehmer.
Disagio bei Kreditkarten
Kreditkarten sind beliebt, zumindest bei Kunden. Die Händler freuen sich nicht immer, wenn statt Bargeld Plastik zum Einsatz kommt. Das liegt vor allem am Disagio. Denn der Händler, im Fachjargon Kreditkarten-Akzeptanzstelle genannt, erhält nicht den gesamten Umsatz ausbezahlt, der mit der Karte getätigt wurde. Einen Teil des Kreditbetrags behält der Finanzdienstleister, der die Zahlung abwickelt, als Gebühr für diese Leistung ein. Kleine Händler müssen hier oft 3 Prozent oder mehr ihres Umsatzes an die Hausbank abgeben. Marktmächtige Akzeptanzstellen können dagegen energischer verhandeln und deutlich bessere Konditionen, oft sogar unter 1 Prozent, herausschlagen. Einen Teil des Abgelds muss der Zahlungsdienstleister des Händlers seinerseits an den Kreditkartenherausgeber (meist die Bank des Kunden) abführen. Dieses Interbankenentgelt (Interchange Fee) wurde durch die Verordnung (EU) 2015/751 auf 0,3 Prozent des Umsatzes gedeckelt. Davor betrug es bis zu 1,78 Prozent Prozent.
Die Deckelung hat dazu geführt, dass einige Kreditkartenanbieter ihre Jahresgebühr erhöht oder ihre Leistungen eingeschränkt haben, zum Beispiel durch die Erhebung eines Auslandeinsatzentgelts. Bis 2018 haben auch viele Händler ihren Kunden das Disagio in Form von Gebühren für den Kreditkarteneinsatz in Rechnung gestellt. Das ist mittlerweile aufgrund der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (RL 2015/2366/EU) in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht mehr erlaubt ist. Verboten sind solche Gebühren auch für das Bezahlen mittels SEPA-Lastschrift oder Überweisung. Händler müssen das Disagio jetzt entweder einpreisen und an alle Kundinnen und Kunden überwälzen oder eine entsprechende Gewinnminderung hinnehmen. Nur von Paypal-Nutzern darf noch eine Zusatzgebühr verlangt werden.
Das Abgeld im Devisenhandel
Wenn Banken mit fremden Währungen Handel treiben, müssen sie sich an den Leitkursen der Devisenbörsen orientieren, da die Nachfrageseite keine stark überzogenen Preise akzeptieren würde.
Die Banken handeln aber natürlich dennoch, um Gewinn zu erzielen. Sie kaufen Sorten und Devisen deshalb zum Geldkurs an und verkaufen sie zum höheren Briefkurs weiter. Diese Differenz ist nicht gesetzlich geregelt, sondern wird alleine über den Markt gesteuert. Daher unterscheiden sich Geld- und Briefkurs von Kreditinstitut zu Kreditinstitut. Für Verbraucher lohnt es sich, die Wechselkurse zu vergleichen.
Vor- und Nachteile eines Disagios
Auch wenn der Begriff immer derselbe ist, verbirgt sich hinter dem Disagio nicht immer derselbe wirtschaftliche Faktor. Die Wirkung hängt von der Rolle ab, die das Disagio übernimmt.
Vor- und Nachteile im Überblick
Vorteile | Nachteile | |
Kredite | Bilanzierende Unternehmen können das Disagio ergebnisschonend aktivieren (ARAP) und über die Laufzeit des Kredits gleichmäßig auflösen. | Das Disagio erschwert den Angebotsvergleich und täuscht Konditionen vor, die besser scheinen, als sie sind. |
Anleihen | Das Disagio erhöht die Rendite des Investors und schont seine Liquidität. | Der Emittent profitiert von der verkaufsfördernden Wirkung, wird aber durch höhere Finanzierungskosten belastet. |
Kreditkarten | Akzeptanzstellen dürfen das Disagio seit Umsetzung der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (RL 2015/2366/EU) nicht mehr in Form von Gebühren an die Kunden überwälzen. | Die Deckelung des Interbankengeldes durch die Verordnung EU 2015/751 hat dazu geführt, dass einige Kreditkartenherausgeber ihre Gebühren erhöht oder die Leistungen gekürzt haben. |