Die Düsseldorfer Tabelle: So viel Unterhalt muss man Zahlen

Die Düsseldorfer Tabelle: So viel Unterhalt muss man Zahlen
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Inhaltsverzeichnis

Zahlreiche Elternteile müssen nach einer Trennung für die gemeinsamen Kinder Unterhalt zahlen. Wie hoch dieser ausfällt, lässt sich insbesondere gut an der Düsseldorfer Tabelle ablesen. Die Tabelle ist zwar nicht verbindlich, liefert allerdings einen sehr präzisen Anhaltspunkt dafür, wie hoch der Unterhalt pro Kind und Monat ausfällt. 

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle ist aus diesem Jahr (2022). Wenn Sie zum Beispiel ein Nettoeinkommen in Höhe von 4.000 Euro haben, dann müssten Sie momentan bei einem Kind im Alter von 4 Jahren einen monatlichen Unterhalt von knapp 540 Euro zahlen. Bei einem Einkommen von beispielsweise netto 3.000 Euro und 2 Kindern im Alter von 7 und 8 Jahren läge der Unterhalt pro Kind bei monatlich 524 Euro. Auf diese Weise können Sie der Düsseldorfer Tabelle je nach Einkommen und Alter des Kindes die Unterhaltswerte entnehmen.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich um eine anerkannte Richtlinie, die im gesamten Bundesgebiet genutzt wird und etwas zum Unterhaltsbedarf von Kindern aussagt. In dem Zusammenhang basiert die Düsseldorfer Tabelle auf dem Mindestunterhalt, den minderjährige Kinder auf jeden Fall von dem entsprechenden Elternteile fordern können. 

Der Name kommt deshalb zustande, weil die Tabelle und die damit in Verbindung stehenden Unterhaltssätze regelmäßig vom Oberlandesgericht Düsseldorf aktualisiert werden. Dies geschieht in Kooperation mit dem Deutschen Familiengerichtstag. Darüber hinaus gibt es Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle, die mit ergänzenden Anmerkungen versehen sind. In einem Satz gesagt dient die Düsseldorfer Tabelle alle dazu, dass Sie als unterhaltspflichtiger Elternteil ablesen können, welchen Unterhalt Sie an Ihre Kinder pro Monat ungefähr zu zahlen haben.

Düsseldorfer Tabelle: Welcher Elternteil muss Unterhalt zahlen?

Zur Zahlung eines Unterhalts an minderjährige Kinder sind immer diejenigen Elternteile verpflichtet, bei denen sich die Kinder nicht stetig aufhalten. In dem Fall gibt es die Pflicht zum sogenannten Barunterhalt, der sich auf den Paragraph 1612a BGB bezieht. Etwas anders ist die Regelung allerdings bei volljährigen Kindern, worauf im späteren Verlauf unseres Beitrages noch näher eingehen werden. Darüber hinaus ist die Zahlungspflicht des Unterhalts ebenfalls etwas anders verteilt, falls sich beide Elternteile die Betreuung des Kindes auf Grundlage des sogenannten Wechselmodells teilen.

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Wie liest man die Düsseldorfer Tabelle richtig?

Die Düsseldorfer Tabelle ist relativ einfach aufgebaut. In der ersten Spalte finden Sie die unterschiedlichen Einkommensstufen, genauer gesagt das jeweilige Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. In dieser Spalte suchen Sie sich einfach die Spanne aus, in welche Ihr Nettoeinkommen fällt. In der Spalte daneben gibt es dann eine Aufteilung der Kinder nach den folgenden Altersstufen:

  • 0-5 Jahre
  • 6-11 Jahre
  • 12-17 Jahre
  • ab 18 Jahre

Sie müssen nun lediglich von der Spalte Ihres Einkommens weiter rechts beim Alter des Kindes schauen, für welches Sie unterhaltspflichtig sind, um den dort aufgeführten Betrag ablesen. Wenn Sie beispielsweise über ein Nettoeinkommen in Höhe von 4.200 Euro verfügen, dann müssen Sie pro Monat und Kind momentan Unterhalt in Höhe von 619 Euro zahlen, falls das Kind beispielsweise acht Jahre alt ist. 

Ferner gilt lediglich zu berücksichtigen, dass bei den Beträgen davon ausgegangen wird, dass es zwei unterhaltsberechtigte Kinder gibt. Daher kann es passieren, dass Sie zum Beispiel bei einem Kind entsprechend etwas weniger Unterhalt zahlen müssen, während Sie bei zum Beispiel bei drei Kindern mehr Unterhalt zahlen müssen. 

In der dritten Spalte wird ein Prozentsatz in der Düsseldorfer Tabelle angegeben. Dieser soll ausdrücken, in welchem Umfang der Unterhalt sich in der jeweiligen Einkommensgruppe in einem Vergleich mit dem Mindestunterhalt steigert. Wenn Sie den Mindestunterhalt und den jährlichen Prozentsatz multiplizieren, dann erhalten Sie auf diese Weise die Höhe des Unterhaltsanspruchs.

In den letztens Spalte der Düsseldorfer Tabelle findet sich dann der sogenannte Bedarfskontrollbetrag. Dieser basiert darauf, dass der unterhaltspflichtigen Person bei einem wachsenden Einkommen ein höherer Eigenbeitrag bleibt, der zur Finanzierung des Lebensunterhalts dient. 

Wie viel Unterhalt gibt es mindestens pro unterhaltsberechtigtem Kind?

Per Gesetz ist es festgelegt, dass jedes unterhaltsberechtigte Kind einen Mindestunterhalt einfordern darf. Diese Regelung basiert auf Grundlage der sogenannten Mindestunterhaltsverordnung, die wiederum im Paragraphen 1612 BGB festgelegt ist. Basis für den Mindestunterhalt ist das jeweilige Existenzminimum des Kindes. In der aktuellen gültigen Düsseldorfer Tabelle vom 1. Januar 2022 basieren die angegebenen Unterhaltssätze auf den folgenden Bedarfssätzen in Form des Mindestunterhalts:

  • 0-6 Jahre: 396 € pro Monat
  • 7-12 Jahre: 455 € pro Monat
  • 13-18 Jahre: 533 € pro Monat

Die Beträge stellen allerdings nur eine Untergrenze dar, sodass – abhängig vom Einkommen – die in der Düsseldorfer Tabelle angezeigten Unterhaltsbeträge naturgemäß davon abweichen können. Sollten Sie übrigens als Unterhaltspflichtiger nicht dazu in der Lage sein, diesen Mindestunterhalt zu zahlen, können Sie seitens Staates einen privaten Unterhaltsvorschuss bekommen.

Düsseldorfer Tabelle – Kindergeldanrechnung

Eine interessante Frage im Zusammenhang mit dem Unterhalt für Kinder besteht darin, ob und in welchem Umfang eigentlich das Kindergeld anzurechnen ist. Die Grundlage ist hier, dass dieses Kindergeld grundsätzlich beiden Elternteilen zu gleichen Teilen zusteht. In der Praxis findet die Auszahlung des Kindergeldes allerdings immer nur an den Elternteil statt, bei dem das Kind im jeweiligen Haushalt lebt. Das wiederum führt in logischer Konsequenz dazu, dass das unterhaltspflichtige Elternteil benachteiligt wäre, wenn es trotzdem den vollen Unterhalt ohne Anrechnung des an den anderen Elternteil gezahlten Kindergeldes zahlen müsste.

Dementsprechend sieht die Regelung so aus, dass die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhalt abgezogen werden darf. Die Regelung basiert auf dem Paragraphen 1612 BGB. Diesen Betrag finden Sie allerdings nicht in der Düsseldorfer Tabelle. Stattdessen müssen Sie die Hälfte des Kindergeldes manuell von dem Unterhaltsbetrag abziehen, der in der Düsseldorfer Tabelle an entsprechender Stelle genannt wird. 

Seit dem Jahre 2022 zahlen die Familienkassen für jedes Kind in Deutschland Kindergeld in Höhe von 219 Euro monatlich. Dies gilt zumindest für das erste und zweite Kind. Dementsprechend ist die Hälfte davon ein Betrag von 109,50 Euro, der mit der jeweiligen Unterhaltspflicht des unterhaltspflichtigen Elternteils zu verrechnen ist.

Wie oft wird die Düsseldorfer Tabelle aktualisiert?

Bei der Düsseldorfer Tabelle als Anhaltspunkt ist es wichtig, dass eine regelmäßige Aktualisierung der Zahlen und Daten vorgenommen wird. Zwar gibt es keine ganz festen Zeiträume, aber in aller Regel findet die Aktualisierung alle zwei Jahre statt. Darüber hinaus wird auch früher eine Anpassung vorgenommen, falls es zum Beispiel eine Änderung beim Kindergeld gibt. 

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle wurde zuletzt am 1. Januar 2022 angepasst. Abweichend von der 2-Jahres Regel findet die nächste Aktualisierung bereits im kommenden Jahr (2023) statt. Das hat den Grund, dass es eine Erhöhung des Mindestunterhalts es gibt, sodass auch die entsprechenden Unterhaltssätze anzupassen sind.

Wie läuft das bei volljährigen Kindern?

Wie zuvor bereits kurz angesprochen, gibt es bei volljährigen Kindern im Hinblick auf den Unterhalt und auch die Verrechnung des Kindergeldes eine Besonderheit zu beachten. In dem Fall ist nämlich der gesamte Kindergeldbetrag von dem entsprechenden Unterhaltsbetrag abzuziehen, den Sie der Düsseldorfer Tabelle entnehmen können. Das hat den Grund, dass der Unterhalt sich reduziert, den Elternteile an minderjährige Kinder zahlen müssen. 

Das wiederum hat den Hintergrund, dass eine volle Anrechnung des Kindergeldes auf den Betrag stattfindet. Darüber hinaus findet auch bei volljährigen Kindern eine andere Berechnung des Unterhaltes im Allgemeinen statt. Der Unterschied zu einem minderjährigen Kind besteht darin, dass ab dem Erreichen des 18. Lebensjahres des Kindes die Einkommen beider Elternteile als Grundlage herangezogen werden.

Fazit zur Düsseldorfer Tabelle 2022

Den Namen Düsseldorfer Tabelle haben vielleicht auch Sie schon einmal gehört, aber wissen Sie im Detail, was dahinter verbirgt? Einfach dargestellt können Sie an der Düsseldorfer Tabelle als Leitlinie und Orientierungshilfe ablesen, wie viel Unterhalt Sie pro Monat für ein Kind zahlen müssen, falls Sie nach einer Trennung oder Scheidung von ihrem Ex-Lebenspartner unterhaltspflichtig sind. Die Beträge müssen in der Praxis zwar aufgrund anderer Konstellationen nicht auf den Euro stimmen, liefern aber den sehr guten Anhaltspunkt, wie hoch der Unterhalt auf Grundlage des Einkommens und des Alter des Kindes ausfallen dürfte.