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Elterngeld: Berechnung, Bemessungszeitraum & Bezugshöhe – Alle Infos

Elterngeld: Berechnung, Bemessungszeitraum & Bezugshöhe – Alle Infos
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Inhaltsverzeichnis

Wissenswertes zum Elterngeld

Definition: Transferzahlung anstelle des Gehalts

Zielgruppe: Eltern, die ihr Kind nach der Geburt betreuen

Bezugsdauer eines Elternteils: mind. 2 Monate und max. 12 Monate

Bezugshöhe Basiselterngeld: zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich

Bezugshöhe ElterngeldPlus: zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich


Was ist das Elterngeld?

Wird ein Kind erwartet, sind neben der Vorfreude auch viele organisatorische Aspekte mit diesem Ereignis verbunden. Zahlreiche Studien haben bewiesen, dass eine frühe Bindung zwischen Eltern und Kind in den ersten Lebensmonaten immens wichtig ist. Doch wie lässt sich dies mit dem Job verbinden? Erwerbstätige Eltern müssen sich Gedanken machen, ob sie für eine gewisse Zeit aus dem Job ausscheiden möchten. Während dieser Zeit können sie sich ganz auf ihr Kind konzentrieren. Um dies zu fördern, gibt es in Deutschland für diesen Zeitraum das Elterngeld.

Elterngeld ist eine Transferzahlung, die Eltern anstelle ihres Einkommens erhalten. Die Bundesregierung ermöglicht dadurch eine finanzielle Absicherung. Der Anspruch an das Elterngeld ist, die frühe Phase der Familiengründung zu unterstützen und Eltern den Start mit einem Neugeborenen zu erleichtern.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Das Elterngeld kann je nach Umständen für zwölf bis vierzehn Monate ausgezahlt werden. Die Dauer ist davon abhängig, ob sich beide Partner zu einer beruflichen Auszeit nach der Geburt entscheiden. Sogar eine Verlängerung auf den doppelten Zeitraum ist ab dem 1. Juli 2015 möglich, was sich Eltern aber gut überlegen sollten.

Ein Elternteil kann bis zu zwölf Monate Elterngeld beziehen. Entschließt sich der Partner dazu, ebenfalls Elterngeld beziehen zu wollen, kann die Zeit um zwei Monate bis auf vierzehn Monate erweitert werden. Wie die beiden Eltern diese Zeit unter sich aufteilen, können sie selbst entscheiden. Es ist immer wieder zu beobachten, dass die Mütter zwölf und die Väter zwei Monate Elternzeit beantragen. Jedoch ist zum Beispiel auch eine Aufteilung von sieben Monaten parallel möglich. Ein Modell, was vor allem bei jungen Paaren beliebt ist.

Wie viel Elterngeld wird bezahlt?

Eltern müssen für sich durchrechnen, inwiefern sie es sich leisten können, statt ihres monatlichen Gehalts Elterngeld zu erhalten. Das Elterngeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen und liegt bei 65 bis 70 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt oder des Differenzbetrags aus dem vor und nach der Geburt erzielten Einkommens.

Es werden minimal 300 Euro und maximal 1.800 Euro gezahlt. Das Elterngeld kann seit dem 1. Juli 2015 sogar bis zu 28 Monate lang gezahlt werden und heißt dann Elterngeld Plus. Im Elterngeld Plus-Bezug erhalten die Eltern minimal 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich.

Elterngeld

Was ist die Elternzeit?

Das Thema Elterngeld muss grundsätzlich von der Elternzeit abgegrenzt werden. Elternzeit können Eltern bis zu drei Jahre lang nehmen, erhalten für diese Zeit nach zwölf bzw. vierzehn Monaten Bezügen allerdings kein Geld mehr. Die Elternzeit ist also eine unbezahlte Auszeit aus dem Job-Alltag, damit sich die Mutter und der Vater ganz um das Wohl des Kindes kümmern können. Bei der Elternzeit steht nicht mehr der Start der Familienplanung im Vordergrund, sondern die Erziehung und Versorgung des Kindes.

Eine Besonderheit der Elternzeit darf nicht unerwähnt bleiben: Die drei Jahre unbezahlte Auszeit kann der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verlangen, es folgt die Freistellung. Die drei Jahre können auch zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes aufgeteilt werden. So können Eltern diese Zeit dann nehmen, wenn es erforderlich ist. Fehlende Kitaplätze oder Herausforderungen rund um die Einschulung sind so kein Problem mehr.

Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld

Um Elterngeld zu erhalten, muss der Wohnsitz beziehungsweise der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegen. Das Kind muss im gemeinsamen Haushalt des Antragsstellers leben und es darf keine oder maximal eine reduzierte (max. 30 Arbeitsstunden pro Woche) Erwerbstätigkeit vorliegen. Der Lohn aus einer zusätzlichen Tätigkeit, die bis zu 30 Stunden die Woche ausgeübt wird, wird auf das Elterngeld angerechnet.

Elterngeld kann maximal bis zu drei Monate rückwirkend ausbezahlt werden, weshalb es lohnenswert ist, sich spätestens nach der Geburt darum zu kümmern – besser aber noch vorher, um keinen finanziellen Engpass zu haben. Außerdem ist so sichergestellt, dass kein Anspruch vergessen wird. Um Elterngeld zu erhalten, müssen Eltern einen Antrag bei der für sie zuständigen Elterngeldstelle stellen, die von den Landesregierungen bestimmt wurden.

Voraussetzungen Elterngeld

Höhe des Elterngeldes berechnen

Wie sich das Elterngeld berechnet, hängt vom jeweiligen Status des Antragsstellers ab. Wie bereits erwähnt, wird es am durchschnittlichen Nettogehalt der letzten zwölf Monate festgemacht. Es wird von der zuständigen Elterngeldstelle in neun Schritten berechnet, die nachfolgend erörtert werden.

Zunächst wird der individuelle Bemessungszeitraum ermittelt, der zwölf Kalendermonate umfasst. Für Angestellte ist der Zeitraum vor dem Monat der Geburt des Kindes bzw. bei Frauen vor dem Beginn der Mutterschutzfrist relevant. Bei Einkünften aus einer selbstständigen Tätigkeit wird das letzte Wirtschaftsjahr betrachtet. Nach Berechnung des Bruttoeinkommens anhand von Einkommensnachweisen wird das laufende Arbeitsentgelt kalkuliert. Selbstständige weisen ihr Einkommen über den Einkommensteuerbescheid des Vorjahres nach. Der Gewinn vor Steuerabzug wird demnach bei Selbständigen durch zwölf geteilt, um das monatliche Einkommen zu ermitteln. Der Elterngeld-Bruttobetrag errechnet sich anhand des laufenden Einkommens, von dem der Arbeitnehmerpauschalbetrag abgezogen wird.

Einfluss der Steuer auf das Elterngeld

Die Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträge und andere Steuermerkmale werden von der Elterngeldstelle anhand der Einkommensnachweise einbezogen. Auch steuerliche Änderungen, wie ein Wechsel der Steuerklasse, werden direkt berücksichtigt.

Tipp:Für viele Eltern kann es hilfreich sein, sich vor der Geburt von einem Steuerberater unterstützen zu lassen. Ein Wechsel der Steuerklasse kann ein höheres Elterngeld bedeuten.

Die neue Steuerklasse ist allerdings nur relevant, wenn sie im Bemessungszeitraum überwiegt. War also ein Antragssteller acht Monate in der neuen Steuerklasse und vier Monate in der alten Steuerklasse eingestuft, überwiegt die neue Klasse. Bei einer gleichen Verteilung von jeweils sechs Monaten zählt das aktuellere Merkmal. Nur Monate, in denen auch tatsächlich Einkommen erzielt wurde, werden betrachtet. Die Elterngeldstelle ermittelt die Höhe der Steuerabzüge anhand des Programmablaufplans des Bundesfamilienministeriums. Dabei wird die Steuerklasse 6 beispielsweise nicht berücksichtigt und Vorsorgepauschalen ermittelt.

Berechnung des Elterngeld-Nettos

Auch Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, die auf das Einkommen geleistet wurden, werden erfasst. Für Änderungen der Merkmale gilt das gleiche wie bei steuerlichen Merkmalen: Die überwiegende Anzahl ist relevant. Die Abzüge werden ebenfalls mithilfe des Gesetzes zum Elterngeld berechnet.

Vom Elterngeld-Brutto werden dann die errechneten Bezüge für Sozialabgaben und Steuern abgezogen. Dieses Netto, das sich ergibt, ist nicht dasselbe Netto wie das, was auf Einkommensnachweisen steht, da die Berechnung von Pauschalen und Abzügen anderen Regeln unterliegt. Auf Basis des Elterngeld-Nettos wird dann die Höhe des monatlichen Elterngeldes ermittelt.

Berechnung der Ersatzrate

Die sogenannte Ersatzrate gibt an, wie viel Prozent des Elterngelds anhand des Elterngeld-Nettos berechnet werden kann. Die Höhe bestimmt demnach die Höhe des Elterngeldes. Sie hängt von der Höhe des Elterngeld-Nettos ab, liegt bei mindestens 65 Prozent und kann für Geringverdiener bis auf 100 Prozent hochgeschraubt werden. Das Elterngeld liegt dabei immer mindestens bei 300 Euro und höchstens bei 1.800 Euro pro Monat.

Besonderheiten bei der Berechnung

Wenn nebenher Einkommen generiert wird, wird dieses auf das Elterngeld angerechnet und kürzt es anteilig. Auch andere Faktoren haben Einfluss auf die Berechnung des Elterngeldes: Eltern, die bereits Kinder haben, bekommen einen Anspruch auf ein höheres Elterngeld. Wer beispielsweise schon ein Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren hat, erhält zusätzlich 10 Prozent des errechneten Betrages. Dieser Betrag ist auch als Geschwisterbonus bekannt. Die Höhe ist bei 75 Euro monatlich gedeckelt.

Werden Mehrlinge erwartet (mindestens Zwillinge), erhöht sich sowohl der Mindestbetrag von 300 Euro als auch der Höchstbetrag von 1.800 Euro um jeweils 300 Euro. Somit kann das Elterngeld zwischen 600 und 2.100 Euro betragen. Der Geschwisterbonus ist allerdings zeitlich begrenzt und wird nur solange gezahlt, bis eines der Kinder drei Jahre alt wird oder bei zwei Kindern unter sechs Jahren das ältere sechs Jahre alt wird. Nach Ablauf dieses Zeitraumes wird wieder das reguläre Elterngeld gezahlt.

Das Elterngeld ist steuerfrei. Wer über kein Einkommen verfügt, erhält einen Sockelbetrag von 300 Euro im Monat. Zu dieser Gruppe zählen zum Beispiel Studenten, Arbeitslose oder Hausfrauen. Bei Arbeitslosengeld II-Empfängern wird das Elterngeld auf das Einkommen angerechnet. Wer über 250.000 Euro im Jahr verdient (bei Verheirateten 500.000 Euro) hat keinen Anspruch auf Elterngeld.

Berechnung des Elterngeldes

Was ist das Elterngeld Plus?

Seit dem 1. Juli 2015 kann man vom Elterngeld Plus profitieren. Die Elternzeit kann nun wesentlich variabler gestaltet werden, ohne dass es zu finanziellen Nachteilen für die Elternteile kommt. Elterngeld Plus ist die Weiterentwicklung des bisherigen Elterngeldes (Basiselterngeld). Die zahlreichen Veränderungen betreffen die Elternzeit, die gemeinsame Kinderbetreuung und die Förderung der Teilzeittätigkeit.

Elternzeit beim Elterngeld Plus

Während beim bisherigen Basiselterngeld nur eine Bezugszeit von zwölf Monaten möglich ist, kann die Elternzeit beim Elterngeld Plus auf bis zu 24 Monate gestreckt werden. Die Elternzeit verdoppelt sich für jeden Monat, in dem neben der Betreuung eine Teilzeittätigkeit ausgeübt wird.

Beispiel:Für die ersten sechs Monate wählt Frau Müller eine Elternzeit nach dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld). Danach möchte sie in Teilzeit arbeiten. Die restliche Elternzeit von sechs Monaten wird dann verdoppelt auf zwölf Monate. Insgesamt beträgt die Elternzeit in dem Beispiel 18 Monate (6 + 12 Monate).

Partnerschaftsbonus beim Elterngeld Plus

Wenn beide Elternteile für mindestens vier Monate die Betreuung gemeinsam übernehmen, verlängert sich die maximale Elternzeit um weitere vier Monate auf insgesamt 28 Monate. Bisher betrug der Partnerschaftsbonus nur zwei Monate.

Während dieser vier Monate müssen beide Eltern zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Den Zeitpunkt der gemeinsamen Betreuung können sie selbst festlegen. Auch alleinerziehende Personen können diesen Bonus erhalten.

Höhe des Elterngeldes beim Elterngeld Plus

Entscheiden sich die Eltern für Elterngeld Plus, halbiert sich das errechnete Elterngeld. Die Untergrenze beträgt dann 150 Euro, die Obergrenze 900 Euro. Die Gesamtsumme des Elterngeldes bleibt aber identisch, es wird nur auf mehr Monate verteilt.

Beispiel:Frau Müller hat ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 2.500 Euro. Das Elterngeld von 65 Prozent des Nettoeinkommens beträgt 1.625 Euro. Nach sechs Monaten nimmt sie eine Teilzeittätigkeit auf, das Elterngeld halbiert sich dann auf 812,50 Euro. Das Elterngeld für die ersten sechs Monate beträgt jeweils 1.625 Euro, für die restlichen zwölf Monate (6 Monate x 2) beträgt es 812,50 Euro.

Förderung der Teilzeittätigkeit durch Elterngeld Plus

Beim Elterngeld Plus können die Eltern in Teilzeit arbeiten. Das Einkommen aus dieser Teilzeitarbeit verringert das Elterngeld nicht. Die Teilzeittätigkeit darf dabei maximal 30 Stunden pro Woche betragen.

Beispiel 1:Hermine Müller möchte für die ersten fünf Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen, ab dem sechsten Monat entscheidet sie sich für Elterngeld Plus. Ihr durchschnittlicher Nettolohn beträgt 2.000 Euro, das Einkommen aus der Teilzeittätigkeit beträgt 800 Euro.Das Basiselterngeld beträgt 1.300 Euro (65 Prozent von 2.000 Euro), beim Elterngeld Plus halbiert es sich auf 650 Euro. Das Einkommen aus der Teilzeittätigkeit hat keine Auswirkung auf das Elterngeld. Die Elternzeit läuft insgesamt 19 Monate (fünf Monate Basiselternzeit + Verdoppelung der restlichen sieben Monate). Frau Müller erhält für die ersten fünf Monate jeweils 1.300 Euro, für die restlichen 14 Monate jeweils 650 Euro.Beispiel 2:Die Eheleute Gerd und Anke Müller entscheiden sich beide für Elterngeld Plus. Anke Müller entscheidet sich für vier Monate Basiselterngeld, danach gilt Elterngeld Plus. Gerd Müller nimmt während der ersten vier Monate ebenfalls das Basiselterngeld in Anspruch, für weitere vier Monate will er Elterngeld Plus beziehen. Beide betreuen während dieser Zeit das Kind gemeinsam und arbeiten in Teilzeit jeweils 27 Stunden pro Woche. Danach beendet er die Elternzeit. Die durchschnittlichen Nettoeinkommen betragen bei ihm 4.000 Euro, bei ihr 1.000 Euro. Die Elternzeit von Anke Müller dauert insgesamt 24 Monate (vier Monate Basiselterngeld + 16 Monate nach Elterngeld Plus + vier Monate Partnerschaftsbonus). Ihr Basiselterngeld beträgt für vier Monate jeweils 650 Euro, danach halbiert sich das Elterngeld nach Elterngeld Plus auf jeweils 325 Euro.Die Elternzeit von Gerd Müller dauert insgesamt acht Monate. Das monatliche Basiselterngeld beträgt für vier Monate jeweils 1.800 Euro (Höchstbetrag), für die restlichen vier Monate halbiert es sich auf 900 Euro.