Valuta (Wertstellungsdatum) vs. Buchung – einfach erklärt

Wertstellungsdatum (Valuta) versus Buchungsdatum
Inhaltsverzeichnis

Wer Überweisungen tätigt oder einen Blick auf den Kontoauszug wirft, sieht nicht selten verschiedene Daten – das Valuta- oder auch Wertstellungsdatum sowie das Buchungsdatum. Doch worin liegen die Unterschiede? Was passiert an welchem Datum?

Das Wichtigste zur Valuta und Buchung in Kürze

Buchung und Wertstellung der Überweisung werfen Bankkunden häufig in einen Topf. Dabei gibt es entscheidende Unterschiede:

  • Das Buchungsdatum zeigt den Tag an, an dem die Bank die Überweisung bearbeitet und dem entsprechenden Empfänger-Konto zuordnet.
  • Das Valutadatum (= Wertstellungsdatum) fällt hingegen auf den Tag, an dem die Bank den überwiesenen Betrag dem Empfängerkonto zinswirksam gutschreibt – oder auf Ihrem Konto belastet.

Buchung und Wertstellung fallen dadurch häufig auf unterschiedliche Tage.

Valuta: Was ist das Wertstellungsdatum?

Das Valutadatum, auch als Wertstellungsdatum bekannt, bezeichnet den Tag, an dem eine Transaktion auf einem Bankkonto wirksam wird. Es ist der Zeitpunkt, an dem ein bestimmter Betrag auf dem Konto verfügbar ist und Zinsen berechnet oder gutgeschrieben werden. Das Valutadatum ist somit entscheidend für die Berechnung der Kontostände und der darauf basierenden Zinsen.

Im Kontext einer Überweisung gibt das Valutadatum an, wann der überwiesene Betrag tatsächlich dem Empfängerkonto gutgeschrieben wird und somit für den Empfänger nutzbar ist. Es kann sich vom Buchungsdatum unterscheiden, das lediglich den Zeitpunkt der Erfassung der Transaktion im Bankensystem markiert. Das Valutadatum bestimmt letztendlich, wann die Gelder wirtschaftlich zur Verfügung stehen und zinswirksam werden.

Was ist das Buchungsdatum?

Das Buchungsdatum einer Überweisung ist der Tag, an dem eine Transaktion von der Bank im Bankensystem erfasst und verbucht wird. Es markiert den Zeitpunkt, zu dem der Überweisungsbetrag offiziell vom Konto des Absenders abgebucht und auf das Konto des Empfängers gutgeschrieben wird.

Auf dem Kontoauszug erscheint das Buchungsdatum als Referenz für die Transaktion und ermöglicht den Kontoinhabern, ihre Kontoaktivitäten nachzuvollziehen. Während die Buchung häufig zeitnah zur Initiierung der Überweisung erfolgt, unterscheidet sie sich oft vom Valutadatum, das den Zeitpunkt angibt, an dem die Beträge tatsächlich verfügbar und zinswirksam sind.

Das Buchungsdatum ist somit wesentlich für die Dokumentation und Nachverfolgung von Transaktionen, bietet aber keine Aussage über die tatsächliche Verfügbarkeit der überwiesenen Mittel.

Wertstellung einer Überweisung: Wie lange darf es dauern?

Seit November 2009 richtet sich die Wertstellung einer Überweisung rechtlich nach der EU-Zahlungsdienstrichtlinie. Diese umfasst unter anderem die Ausführungspflichten für Überweisungen. Diese sind damals im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) neu gefasst worden und in § 675s BGB geregelt.

Demnach gelten folgende Fristen für die Wertstellung von Überweisungen:

  • 1 Tag für Überweisungen in Euro innerhalb des Euro-Wirtschaftsraums
  • 2 Tage für Überweisungen, die mittels eines Überweisungsvordrucks, also beleghaft, in Auftrag gegeben werden
  • 4 Tage für Überweisungen innerhalb des EWR, die nicht in Euro erfolgen

Nach Angaben der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) darf von diesen Fristen nicht zum Nachteil der Kunden abgewichen werden (§ 675e Abs.1 BGB).

Wann erfolgt die Wertstellung bei Bareinzahlungen und Online-Überweisungen?

Die Wertstellung für eine Bareinzahlung muss laut BaFin für den Tag erfolgen, an dem das Geld bei der Bank eingeht – auch wenn die Bank die Buchung erst am nächsten Arbeitstag vornimmt.

Wann erfolgt die Wertstellung bei einem Verrechnungsscheck?

Reicht der Kunde hingegen einen Verrechnungsscheck ein, bucht die Bank den Betrag in der Regel am Folgetag. Da das Geld zu diesem Zeitpunkt noch nicht von der Bank des Scheckausstellers eingelöst ist, folgt die Wertstellung meist zwei bis drei Tage später.

Wertstellungsfrist berechnen

Für die Fristberechnung der Wertstellung einer Überweisung sind die Geschäftstage maßgeblich. Zu den Geschäftstagen zählen die Tage, an denen alle an der Ausführung der Überweisung Beteiligten den hierfür notwendigen Geschäftsbetrieb unterhalten (§ 675n BGB).

Keine Geschäftstage sind Tage, an denen Banken Ihre Schalter nicht öffnen:

  • teilweise Samstage
  • Sonn- und Feiertage
  • Heiligabend und Silvester

Kann sich die Wertstellung verzögern?

Generell gilt: Die Wertstellung muss mit dem Datum des Tages erfolgen, an dem der Betrag der Bank des Kunden zugegangen ist.

Wenn sich die Wertstellung verzögert hat, ist dementsprechend auch das spätere Datum hinzuzufügen. Das kann beispielsweise bei Störungen im Rechenzentrum Ihrer Bank der Fall sein. Auch wenn Ihnen Geld nachträglich gutgeschrieben wird, die Wertstellung also später erfolgt, muss dies auch per Datum angegeben werden