+++ GRATIS Online-Webinar: Projekt 1,1-Millionen-Euro-Sprint - Jetzt bis zu 1,1 Millionen Euro sichern! | 03.06., 11 Uhr +++

Kontoauszüge: Nichts für den Papiermüll

Inhaltsverzeichnis

Viele Menschen denken, sie könnten alte, nicht mehr gebrauchte Kontoauszüge bedenkenlos ins Altpapier werfen.

Aber Achtung: Das öffnet Betrug und Gaunereien Tür und Tor.

Persönliche Daten sind wertvoll für Gauner

Das Problem ist: Kontoauszüge auf Papier enthalten jede Menge persönlicher Daten – Daten, mit denen sich ganz einfach Missbrauch betreiben lässt.

Dazu einige Beispiele:

Angenommen, Sie nutzen häufiger den Bezahldienst PayPal. Eigentlich ist das eine vergleichsweise sichere Sache – aber nur, wenn Sie Ihre persönlichen Daten nicht preisgeben.

Auf dem Kontoauszug steht aber Ihre persönliche Nutzerkennung, also sozusagen die Kundennummer, unter der Sie bei PayPal geführt werden.

Das Passwort lässt sich oft problemlos herausfinden. Und schon kann ein Gauner auf Ihre Kosten auf Shopping-Tour gehen und Ihr PayPal-Konto dafür nutzen.

Auch mit Kundennummern diverser Anbieter lässt sich aus Sicht eines Ganoven etwas anfangen; etwa Zeitschriften-Abonnements auf eine andere Adresse umleiten oder eine Bestellung aufgeben und via Lastschrift von Ihrem Konto bezahlen.

Sie wissen wahrscheinlich selbst: Bei Amazon, Zalando, Ebay & Co. lässt sich die Empfängeradresse problemlos ändern – und es muss ja nicht der Wohnsitz des Betrügers sein, bei dem das Paket dann landet.

Es gibt aber noch einen weiteren Grund, warum Sie Kontoauszüge nicht einfach entsorgen sollten: gesetzliche Aufbewahrungs-Fristen und persönliche Dokumentation.

Gesetzliche Aufbewahrungs-Pflicht – auch bei privaten Kontoauszügen möglich

Eigentlich besteht für Privatpersonen nicht die Pflicht, die eigenen Kontoauszüge aufzubewahren. Theoretisch könnten Sie sie also wegwerfen, wenn Sie sie nicht mehr benötigen.

Es gibt aber Ausnahmen:

  • Geht aus einem Kontoauszug die Zahlung eines Handwerkers hervor, dessen Kosten Sie steuerlich geltend gemacht haben, sollten Sie ihn mindestens so lange aufbewahren, wie das auch für die Handwerker-Rechnung vorgeschrieben ist: nämlich 2 Jahre.
  • Für Besserverdiener mit einem Einkommen über 500.000 € pro Jahr besteht eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist: 6 Jahre lang müssen Sie Ihre privaten Kontoauszüge dann mindestens aufheben.

Beachten Sie: Die Frist beginnt immer erst mit Ablauf des Jahres, in dem der Kontoauszug erstellt wurde. Im Zweifel heben Sie die betreffenden Auszüge also lieber etwas länger auf, um auf der sicheren Seite zu sein.

Nacherstellung kann teuer werden

Angenommen, das Finanzamt verlangt von Ihnen einen Kontoauszug, den Sie nicht mehr haben – etwa als Nachweis für eine haushaltsnahe Handwerker-Leistung, die Sie steuerlich geltend gemacht haben.

Selbstverständlich können Sie dann Ihre Bank beauftragen, Ihnen einen neuen Kontoauszug zu erstellen. Genauso selbstverständlich wird die Bank allerdings Geld dafür verlangen:

10 bis 20 € pro Auszug waren in der Vergangenheit keine Seltenheit. Zwar hat der Bundesgerichtshof diese hohen Gebühren inzwischen untersagt.

Die Banken sind damit verpflichtet, nur die tatsächlich entstehenden Kosten anstatt einer Pauschalgebühr zu verlangen (17.12.2013, Az. XI ZR 66/13).

Die Sache hat jedoch einen Haken…

Die Bank kann immer behaupten: Je älter der Original-Kontoauszug ist, desto aufwendiger ist es, die Daten aus dem System auszulesen und die Auszugs-Kopie zu erstellen.

Im Urteilsfall hatte der BGH Kosten in Höhe von 15 € als zu hoch eingestuft. Die wahren Kosten für die Nacherstellung beliefen sich aber auf 10,24 €.

Dies zeigt: Im Zweifel sind Sie für jeden verlorenen Kontoauszug sehr viel Geld los.

Fazit: Aufbewahrungs-Pflichten beachten und Auszüge später sachgerecht entsorgen

Aus alldem folgt: Kontauszüge sollten Sie niemals einfach so in den Papiermüll werfen.

Zunächst gilt es, die Aufbewahrungs-Pflichten zu beachten. Darüber hinaus sollten Sie stets daran denken, nichts wegzuwerfen, was Sie für später dokumentiert haben möchten.

Und wenn Sie trotz allem Kontoauszüge entsorgen wollen:

Zerreißen Sie sie in kleine Schnipsel, jagen Sie sie durch den Aktenvernichter oder verbrennen Sie sie im Ofen! Vollständige Exemplare aber sollten Sie nie wegwerfen.