Orderscheck einlösen und übertragen: Darauf ist zu achten
Eine Form der Schecks ist der Orderscheck. Mit welche Kosten und Fristen ist die Nutzung von Orderschecks verbunden? Wie kann man einen Orderscheck einlösen oder übertragen? Diese Fragen gilt es zu beachten, wenn man sich für die Zahlungsart entscheidet. Es sollten die verschiedenen Vor- und Nachteile von Orderschecks bedacht werden, die entscheidend sind, ob der Orderscheck als Bezahlart eine gute Option darstellt.
Was ist ein Orderscheck?
Ein Orderscheck ist laut Scheckgesetz (ScheckG) eine Scheckart, bei der sich eine schriftliche Anweisung des Ausstellers an die Bank auf dem Scheck befindet. Auf dem Scheck ist der schriftliche Vermerk „an Order” als Orderklausel hinzugefügt. Bei Vorlage des Schecks wird dem Zahlungsempfänger, welcher namentlich in der Orderklausel genannt werden muss, ein Geldbetrag ausgezahlt, welcher vom Girokonto des Scheckaustellers abgezogen wird.
Es kann derjenige Empfänger den Scheck einlösen, der als Zahlungsempfänger auf dem Scheck namentlich erwähnt ist. Der Orderscheck zeichnet sich durch ein höheres Maß an Sicherheit aus, da keine unbefugten Personen als Vorleger den Scheck einlösen können. Dies macht ihn attraktiv als sicheres Zahlungsmittel für größere Geldbeträge.
Der Barscheck
Es gibt verschiedene Formen des Orderschecks, welche sich in der Form der Geldauszahlung unterscheiden. Generell kann ein Orderscheck Bar- und Verrechnungsscheck sein.
Für das Einlösen gegen Bargeld muss man in der Rolle des Überbringers in jedem Fall zur bezogenen Bank zur Legitimation. Die ausstellenden Banken können sich mit etwas Glück direkt in der Nähe befinden, bei Auslandsschecks ist dies regelmäßig nicht der Fall. Die Überbringerklauseln ist auf jeden Fall zu beachten.
Der Verrechnungsscheck
Ein Orderscheck ist dann ein Verrechnungsscheck nach Scheckgesetz (ScheckG), wenn dies auf dem Scheck mit „nur zur Verrechnung“ vermerkt ist. Beim Verrechnungsscheck wird der Geldbetrag mithilfe der Bank direkt vom Konto des Ausstellers auf das Konto des Zahlungsempfängers übertragen. Die weit verbreitete beliebte Kennzeichnung mit zwei parallelen Strichen ist übrigens nicht ohne Weiteres gültig.
Indossieren: Kann man einen Orderscheck übertragen?
Durch ein sogenanntes Indossament können alle Rechte aus einem Orderscheck vom Aussteller an den Empfänger in einer Indossamentenkette übertragen werden. Den Scheckaussteller nennt man in diesem Fall auch Indossanten und den Empfänger Indossatar. Das Übertragen des Orderschecks muss durch eine ordnungsgemäß ausgewiesene Person innerhalb der Indossamentenkette erfolgen.
Die Banken bieten für Orderschecks vorgefertigte Belege an, die am rechten Rand mit einem senkrechten roten Strich und dem Vermerk „Orderscheck“ gekennzeichnet sind.
Wie funktioniert das Übertragen eines Orderschecks?
Das Übertragen von Orderschecks ist nur mithilfe eines Indossaments möglich. Dieses erfolgt auf der Rückseite des Schecks. Deutsche Orderschecks erkennt man am rechten vertikalen roten Seitenstreifen mit der Aufschrift „Orderscheck“.
Beim Indossieren bzw. Übertragen schreibt der Aussteller des Schecks auf diesen, für wen er gedacht ist und unterschreibt den Scheck. Somit kann der Scheck ausschließlich von dieser Person eingelöst werden. Der Bezugsberechtigte, z. B. eine Inkassostelle, legt den Orderscheck dann bei der Bank vor. Daraufhin weist er sich zur Legitimation aus und unterschreibt auf der Rückseite des Schecks.
Auf diese Art ist klar erkennbar, wer den Scheck ausgestellt und wer ihn rechtmäßig eingelöst hat. Mit diesem Indossament unterscheidet sich ein Orderscheck vom sonst üblichen Inhaberscheck. Einen Inhaberscheck kann jeder einlösen, der ihn in der Hand hat und damit Inhaber ist.
Was ist das Indossament am Orderscheck?
Wenn es sich bei dem Scheck um einen Orderscheck handelt, kann dieser nur mithilfe eines Indossaments übertragen werden. Dies bedeutet, dass der Indossant des Schecks auf dessen Rückseite einer namentlich bezeichneten Person dazu die Vollmacht überträgt, den Scheck einzulösen. Da es verschiedene Indossaments gibt, sollte beachtet werden, welches dieser Indossaments verwendet wird.
Vollindossament, Blankoindossament & Inkassoindossament
- Vollindossament: Das Vollindossament beinhaltet den Vermerk „für mich an die Order der…”. Es enthält den Namen sowie die Unterschrift des Scheckausstellers. Man kann sofort sehen, wer den Scheck an wen überträgt, da beide Personen namentlich genannt werden.
- Blankoindossament: Das Blankoindossament beinhaltet keine Namen. Es enthält den Zusatz „an Order” und die Unterschrift des Scheckausstellers. Es ist nicht ersichtlich, an wen der Scheck ursprünglich übertragen wurde. Als Ergebnis ist der Aussteller zu erkennen und nicht der Empfänger. Die Bank kann die Zahlung an jede Person vornehmen, die den Scheck vorlegt. Der Orderscheck wird in diesem Fall wie ein Inhaberscheck behandelt.
- Inkassoindossament: Das Inkassoindossament einer Inkassostelle beinhaltet den Vermerk „Wert zum Einzug” oder „Wert zum Inkasso”. Der Einzug durch den Empfänger darf ausschließlich für den Aussteller bzw. einer Inkassostelle erfolgen.
Orderscheck einlösen: Wie geht das?
Erhält man einen Orderscheck, kann man diesen deutlich am roten Randstreifen erkennen, auf dem „Orderscheck” steht. Auslandsschecks werden von der Bank als Orderschecks behandelt. Wer einen deutschen Orderscheck oder einen der aus den USA stammt, bei seiner Bank einlösen will, der muss in beiden Fällen auf der Rückseite unterschreiben.
Um dies zu tun, muss man sich bei der Bank ausweisen. Diese sorgt dann dafür, dass das Geld auf dem eigenen Konto gutgeschrieben wird. Ganz ähnlich ist das Prozedere beim Verrechnungsscheck. Ein Orderscheck kann ebenfalls ein Barscheck sein, bei dem man sich bei der Bank direkt das Bargeld auszahlen lassen kann.
Orderscheck einlösen: Fristen & Kosten
Für alle Schecks gibt es drei Vorlegungsfristen:
- Acht Tage für im Inland ausgestellte Schecks als Vorlegungsfrist
- 20 Tage für im europäischen Ausland und in an das Mittelmeer grenzenden Ländern (Mittelmeeranrainerstaaten) ausgestellte Schecks
- 70 Tage für ausgestellte Schecks in allen sonstigen Ländern
Bis zur Gutschrift muss mit einigen Tagen gerechnet werden, bei Auslandsschecks mit bis zu zwei Wochen. Bis zur Gutschrift gilt die Scheckeinlösung unter Vorbehalt. Das Geld muss erst vom Ausstellerkonto gezogen werden. Aus diesem Grund sollten Orderschecks möglichst schnell eingelöst werden.
Einer der großen Nachteile beim Einlösen von Orderschecks sind die anfallenden Kosten. Diese sind in der Regel nach Höhe des Betrages gestaffelt und betragen im Schnitt zwischen 5 € und 15 €.
Orderscheck einlösen: Was tun, wenn die Frist abgelaufen ist?
Bei Orderschecks empfiehlt es sich, genau auf die Fristen zu achten, da diese, in Abhängigkeit davon, woher der Scheck stammt, kurz ausfallen können. Für den unglücklichen Fall, dass die Einlösefrist des Orderschecks abgelaufen ist und die Bank diesen nicht mehr annimmt, kann der Empfänger verschiedene Maßnahmen ergreifen.
Hat man beispielsweise noch ein Girokonto bei einer anderen Bank, kann man sein Glück bei dieser versuchen. Möglicherweise ist diese Bank kulanter und willigt ein, den Orderscheck einzulösen. Klappt dieses nicht, bleibt als letzte Möglichkeit, nach einem neuen Scheck oder einer anderen Zahlungsmethode beim Aussteller zu fragen.
Was sind die Vorteile eines Orderschecks?
Entscheidet man sich für den Orderscheck als Zahlungsmethode, birgt dies verschiedene Vorteile.
Die wichtigsten Vorteile eines Orderschecks sind:
- Hohe Sicherheit, wenn der Scheck per Post versendet wird
- Orderschecks werden häufig im internationalen Zahlungsverkehr verwendet
- Indossament beinhaltet eine Garantie-, Transport- & Legitimationsfunktion
Die Transportfunktion bedeutet eine Übertragung der gesamten Rechte auf den Empfänger. Wegen der Legitimationsfunktion gilt der Empfänger als Eigentümer beziehungsweise Gläubiger des Schecks. Das bedeutet, dass er die Erbringung der Leistung vom Schuldner (also dem Aussteller) verlangen kann.
Die Garantiefunktion kann als Haftungswirkung bezeichnet werden. Der Scheckaussteller haftet mit seiner Unterschrift – falls ein Rückgriff erfolgen sollte – gegenüber seinem Nachfolger. Diese Haftung kann mithilfe einer Angstklausel ausgeschlossen werden. Dies kann durch den Vermerk „ohne Obligo“ erfolgen.
Allein bei einem Inhaberscheck besitzt das Indossament eine Haftungsfunktion.
Was sind die Nachteile eines Orderschecks?
Zu den Nachteilen des Orderschecks gehört vor allem die Tatsache, dass die Überprüfung des Indossaments einen zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Bankmitarbeiter bedeutet. Deswegen sind Orderschecks nicht sehr beliebt und werden in Deutschland selten genutzt. Für das Einlösen von Orderschecks fallen Kosten an, welche in der Regel zwischen 5 € und 15 € betragen.
Zudem sollte man den Orderscheck aufgrund der verschiedenen Fristen möglichst schnell einlösen. Wer diese Fristen verpasst, kann im schlimmsten Fall das Pech haben, dass die Bank den Scheck nicht mehr annimmt. Somit ist der Orderscheck mit einigem Aufwand verbunden und eignet sich nicht unbedingt für die Bezahlung kleinerer Geldbeträge.
Fazit zum Orderscheck
Orderschecks zeichnen sich dadurch aus, dass sie allen drei Beteiligten – Aussteller, Bank und Empfänger – ein hohes Maß an Sicherheit bieten. Zwar sind sie mit einem gewissen Aufwand und damit einhergehenden Fristen und Kosten verbunden, diese erscheinen in Anbetracht der erhöhten Sicherheit bei größeren Geldsummen sinnvoll.
Wichtig ist, dass man sich als Empfänger des Schecks über die Fristen der Einlösung informiert. Bei der Übertragung de Schecks sollte darauf geachtet werden, um welches Indossament es sich handelt. Beachtet man all diese Bedingungen bei der Ausstellung und Einlösung des Orderschecks, kann dieser eine gute bargeldlose Zahlungsalternative darstellen.