Schufa-Auskunft: Sinn und Zweck der Auskunfteien
1927 gründeten die Gebrüder Meyer in Berlin die Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung.
Im Jahre 2000 entstand daraus die Schufa Holding AG, ein privatwirtschaftliches Unternehmen zur Wirtschaftsauskunft mit Hauptsitz in Wiesbaden.
Sinn und Zweck der Schufa
Der Geschäftszweck der Schufa besteht darin, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen. Außerdem trägt sie zum Schutz der Verbraucher vor Überschuldung bei.
Zu diesem Zweck besitzt die Schufa mittlerweile die Daten von knapp 67 Millionen Personen und hat damit beinahe drei Viertel der deutschen Bevölkerung erfasst. Jährlich werden mehr als 103 Millionen Anfragen zur Kreditwürdigkeit bearbeitet, darunter 1,5 Millionen Selbstauskünfte.
Die bei der Schufa eingestellten Daten werden nur teilweise selbst ermittelt, unter anderem aus öffentlichen Quellen wie den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte.
Zudem werden externe Systeme wie das der ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation) mit der Schufa abgeglichen und auch Banken und andere Vertragspartner übermitteln die Daten ihrer Kunden an die Schufa, allerdings muss dazu eine Einwilligungserklärung des jeweiligen Kunden vorliegen.
Welche Daten werden erfasst?
Liegt eine Einwilligung vor, speichert die Schufa neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren Anschriften auch Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von
Geschäftsbeziehungen („Positivmerkmale“) sowie Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen („Negativmerkmale“).
Folgende Daten werden gespeichert:
Kontaktdaten:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, (Geburtsort), (Geburtsname)
- aktuelle Anschrift, frühere Anschriften
Art, Gegenstand und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Geschäfts:
- Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit
- Eröffnung von Konten (Girokonto, Pfändungsschutzkonto)
- ausgegebene Kreditkarten
- Einrichtung eines Telekommunikationskontos
- Kundenkonten des Handels, Versandhandels
Abweichendes Zahlungsverhalten:
- Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind
- Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung
- Missbrauch von Konten/Kreditkarten nach Nutzungsverbot
Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen, amtlichen Bekanntmachungen:
- Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus dem Schuldnerverzeichnis)
- Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
- Beantragung/Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens (Privatkonkurs)
- Abweisung, Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse
Anfragen:
- Anfragen nach Branche
- Konditionsanfragen
Die Höhe des Einkommens oder die Höhe des Kontostands werden nicht gespeichert.
Die Eigenauskunft
Jede Person hat gemäß dem Bundedatenschutzgesetz Anrecht darauf, die über sie bei der Schufa gespeicherten Daten einzusehen und falls nötig fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen.
Einmal pro Jahr kann eine solche kostenlose Datenübersicht schriftlich beantragt werden.
Darüber hinaus bietet die Schufa einige kostenpflichtige Serviceleistungen, unter anderem über eine Anmeldung auf ihrem Internetportal.
Kritik
Die Tatsache, dass man in Deutschland kaum ein Konto ohne die Unterzeichnung der Schufa-Klausel eröffnen kann, wird oftmals als Entmündigung des Verbrauchers kritisiert.
Zudem sind unzulässige Gefälligkeitsanfragen z. B. durch einen bei einem Schufa-Vertragspartner beschäftigten Bekannten nicht zuverlässig verhinderbar.
Die Schufa errechnet außerdem für jede Person Score-Werte, die die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls angeben. Die genaue Art der Berechnung wird bislang jedoch nicht offengelegt und erscheint dadurch intransparent.
Ebenfalls zu Kritik führte die Tatsache, dass in der Vergangenheit das Einholen mehrere Kreditangbote bei unterschiedlichen Geldinstituten durch den Verbraucher zur Eintragung von Negativmerkmalen führte. Diese Praxis wurde jedoch mittlerweile für rechtswidrig erklärt.
Das Bundesverbraucherschutzministerium hat 2009 eine Studie über die Fehlerquoten verschiedener Auskunfteien erstellt und festgestellt, dass auch die Schufa einer sehr hohen Fehlerquote unterliegt.
Die Zeitschrift FINANZtest hatte bereits 2002 eine Untersuchung durchgeführt und herausgefunden dass 69 % der Daten unvollständig, veraltet oder falsch waren.