Einlagensicherung – wichtiger Schutz für Anleger in Deutschland

Einlagensicherung – wichtiger Schutz für Anleger in Deutschland
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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zum Thema “Einlagensicherung” in Kürze

  • Innerhalb der Europäischen Union gibt es die gesetzliche Einlagensicherung, die Guthaben auf bestimmten Bankkonten bis zu 100.000 Euro schützt.
  • Nur einige Anlageformen sind durch die Einlagensicherungssysteme abgedeckt, insbesondere Tages- und Festgeldkonten, Sparkonten sowie das Girokonto.
  • Vor allem Anleger mit größeren Vermögen sollten ihr Kapital auf mehrere Banken aufteilen, damit möglichst alle Guthaben durch die Einlagensicherung abgedeckt sind.
  • Insbesondere in Deutschland sind zahlreiche Banken Mitglied in einem privaten Einlagensicherungsfonds, sodass der Schutz zum Teil deutlich über 100.000 Euro hinaus geht.

Die mögliche Insolvenz einer Bank ist für Anleger ein großes Risiko, da mit dem Verlust des investierten Kapitals zu rechnen ist. Deshalb sollen zumindest besonders sichere Anlageformen vor einem solchen Risiko geschützt werden, nämlich durch die Einlagensicherung.

Die Einlagensicherung soll gewährleisten, dass Anleger selbst bei einer Insolvenz einer Bank ihre Guthaben zurückerhalten. Die Sicherungssysteme gibt es vor allen Dingen innerhalb der Europäischen Union, aber auch in einigen anderen Ländern außerhalb Europas. 

Wir möchten im Beitrag darauf eingehen, was die Einlagensicherung ist und wie sie in der Praxis funktioniert. Sie erfahren ferner, was mit Guthaben oberhalb von 100.000 Euro passiert, welche Anlageformen nicht abgedeckt sind und ob es sinnvoll ist, das Anlagekapital aufzuteilen.

Was beinhaltet die Einlagensicherung?

Wenn von der Einlagensicherung gesprochen wird, muss zwischen den folgenden drei Systemen differenziert werden:

  • Gesetzliche Einlagensicherung
  • Freiwillige Einlagensicherung
  • Institutseigene Sicherungssysteme

Die gesetzliche Einlagensicherung schreibt allen Banken innerhalb der Europäischen Union vor, dass Guthaben je Bank und Gläubiger bis zu 100.000 Euro geschützt sein müssen. Darüber hinaus nutzen viele Kreditinstitute zusätzlich die freiwillige Einlagensicherung, indem sie in bestimmten Sicherungsfonds Mitglied sind. Manche Banken sind auch an die institutseigenen Sicherungssysteme angeschlossen, wie zum Beispiel die Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken.

Mit der Einlagensicherung sollen die Guthaben von Kunden geschützt sein, sollte die Bank insolvent werden. Das bedeutet, dass die Anleger ihr Geld zurückerhalten. Bei der gesetzlichen Einlagensicherung ist der abgesicherte Betrag auf 100.000 Euro je Bank und Gläubiger begrenzt. Zudem greifen die Sicherungssysteme nur für bestimmte Konten und Anlageformen, nämlich:

  • Girokonto
  • Verrechnungskonto zum Wertpapierdepot
  • Sparkonto
  • Festgeldkonto
  • Tagesgeldkonto
  • Namenssparbrief

Freiwillige Sicherungssysteme der Banken beinhalten zum Teil eine wesentlich höhere Absicherung. Meistens beläuft sich diese auf 20 Prozent des Eigenkapitals des Kreditinstitutes. Daher kann die private Einlagensicherung pro Kunde mehrere Millionen Euro betragen oder sogar in den zwei- bis dreistelligen Millionenbereich gehen.

Einlagensicherung: Nicht alle Summen abgedeckt

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Guthaben der Kunden nur bis 100.000 Euro. Auf einem Gemeinschaftskonto sind bis zu 200.000 Euro Guthaben abgesichert. In Ausnahmen haben einige Anleger ein Recht auf Entschädigung in Höhe von bis zu 500.000 Euro.

Wie funktioniert die Einlagensicherung in der Praxis?

Die gesetzliche Einlagensicherung funktioniert in der Praxis so, dass die Mitgliedsbanken Jahr für Jahr Beiträge in den entsprechenden Einlagensicherungsfonds und die Sicherungssysteme zahlen. Aus diesem „Topf“ werden im Fall des Falles Anleger entschädigt, sollte eine der Banken zahlungsunfähig werden. 

Nehmen wir an, dass Ihre Bank Insolvenz anmeldet und Sie dort auf einem Festgeldkonto ein Guthaben von 80.000 Euro haben. In dem Fall ist der Ablauf wie folgt:

  1. Entschädigungsfall wird offiziell von der BaFin festgestellt
  2. Informationen zum Entschädigungsverfahren werden veröffentlicht
  3. Auszahlung an betroffene Anleger wird vorbereitet
  4. Auszahlung wird vorgenommen

Wichtig zu wissen ist, dass Sie im entsprechenden Fall seitens der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken schriftlich benachrichtigt werden. Diesem Schreiben ist ein Formular beigefügt, mit dem Sie Ihre Ansprüche anmelden, also in dem Fall die 80.000 Euro Guthaben auf dem Tagesgeldkonto eintragen. Sie haben sogar bis zu einem Jahr nach Feststellen des Entschädigungsfalls Zeit, Ihre Ansprüche anzumelden. Innerhalb von maximal sieben Arbeitstagen, nachdem der Entschädigungsfall seitens der BaFin festgestellt wurde, muss das entsprechende Guthaben auf Ihr Konto angewiesen werden. 

Was passiert, wenn ich mehr als 100.000 Euro angelegt haben?

Die Sicherung im Rahmen des Bundesverbandes deutscher Banken sagt zur gesetzlichen Einlagensicherung aus, dass Guthaben auf den genannten Konten, wie zum Beispiel Spareinlagen, maximal bis 100.000 Euro entschädigt werden. Bei Gemeinschaftskonten ist der Schutz auf 200.000 Euro ausgeweitet. Was aber passiert, wenn Sie zum Beispiel als alleiniger Kontoinhaber 150.000 Euro auf einem Festgeldkonto bei der Bank angelegt haben? In diesem Fall gibt es die folgenden zwei Möglichkeiten:

  1. Die Bank ist zusätzlich Mitglied in einem privaten Einlagensicherungsfonds oder hat ein institutseigenes Sicherungssystem.
  2. Der 100.000 Euro übersteigende Betrag (im Beispiel 50.000 Euro) ist nicht durch eine Einlagensicherung geschützt.

Im ersten Fall haben Sie Glück. Durch die private Einlagensicherung sind auch deutlich höhere Beträge als 100.000 Euro geschützt. Sie würden voraussichtlich die vollen 150.000 Euro zurückerhalten. Ist die Bank allerdings keiner privaten Einlagensicherung angeschlossen, wird ausschließlich ein Guthaben von 100.000 Euro aufgrund der gesetzlichen Einlagensicherung an Sie zurückfließen. 

Die restlichen 50.000 Euro müssten Sie versuchen, im Zuge eines gewöhnlichen Insolvenzverfahrens zurückzuerhalten, indem Sie Ihre Forderungen in die Insolvenztabelle eingetragen lassen. Sie können allerdings davon ausgehen, dass Sie – wenn überhaupt – eher einen kleineren Teil dieses Betrages nach Abschluss des Insolvenzverfahrens tatsächlich zurückerhalten.

Deutsche Banken oft noch besser abgesichert

Sollten Sie bei einer Bank mehr als 100.000 Euro angelegt haben, bedeutet das im Insolvenzfall nicht zwangsläufig, dass Sie dieses „überschüssige“ Geld verlieren. Das trifft insbesondere bei deutschen Banken zu. Diese sind oft Mitglied in einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Dieser deckt in der Regel sogar zwei- bis dreistellige Millionenbeträge je Kunde ab.

Was ist nicht von der Einlagensicherung abgedeckt?

Unabhängig davon, ob es sich um die gesetzliche oder eine freiwillige Einlagensicherung handelt: Die meisten Anlageformen sind nicht geschützt. Das gilt zum Beispiel für folgende Finanzprodukte:

  • Aktien
  • Anleihen
  • Aktiv gemanagte Fonds 
  • ETFs
  • Schuldverschreibungen
  • Zertifikate
  • Alle Arten von Derivaten
  • Sachwerte wie Gold

Es sind nur wenige, sehr risikoarme Anlageformen wie Spareinlagen, Tages- und Festgelder sowie Guthaben auf dem Girokonto, die durch die Einlagensicherung abgedeckt sind. 

Sollte ich mein Geld aufteilen?

Falls Sie nicht mehr als 100.000 Euro bei einer Bank angelegt haben und für das Finanzprodukt die gesetzliche Einlagensicherung greift, müssen Sie Ihr Kapital nicht zwangsläufig auf mehrere Institute aufteilen. Theoretisch gilt dies ebenfalls unter der Voraussetzung, dass die Bank eine zusätzliche, private Einlagensicherung hat. Die Frage ist allerdings, ob diese Sicherungssysteme im Fall des Falles so sicher sind, dass Sie garantiert Ihr volles Kapital zurückerhalten.

Viele Experten empfehlen daher, bei Anlagesummen oberhalb von 100.000 Euro tatsächlich eine Aufteilung des Kapitals auf mehrere Banken vorzunehmen. Damit ist die Wahrscheinlichkeit noch einmal größer, dass Sie im Fall der Insolvenz der Bank tatsächlich durch die gesetzliche Einlagensicherung Ihre volle Anlagesumme zurückerhalten.

Ist die Einlagensicherung zu 100 Prozent sicher?

Die kurze Antwort lautet: in der Theorie ja, in der Praxis nicht unbedingt. Die Sicherheit der Einlagensicherungssysteme hängt unter anderem von der finanziellen Leistungskraft des Staates ab. Sollte zum Beispiel in einem südeuropäischen Land eine relativ große Bank insolvent werden, ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Bankensicherungssysteme das nicht vollständig auffangen können. 

In dem Fall müsste normalerweise der Staat einspringen, wie es auch in Deutschland der Fall wäre. Hat der Staat allerdings selbst nicht die ausreichenden wirtschaftlichen und finanziellen Mittel, kann das dazu führen, dass Anleger trotz Einlagensicherung nicht ihren vollen Anlagebetrag zurückerhalten. Abhängig ist die tatsächliche Sicherheit der Systeme in der Praxis von folgenden Faktoren:

  • Welcher Schadensumfang ist entstanden (Größe der Bank)?
  • In welchem Land hat die Bank ihren Hauptsitz (Leistungskraft des Staates)?
  • Gibt es eine Kettenreaktion? (Werden weitere Banken insolvent)?

Sollte es zum Beispiel zu einer Kettenreaktion kommen, ist selbst in Deutschland bei einer Insolvenz mehrerer Banken nicht garantiert, dass die Einlagensicherungssysteme und der Staat den Schaden in vollem Umfang auffangen können.