Kontoführungsgebühren: Wie viel kostet ein Girokonto?

Beitragsbild zum Artikel "Kontoführungsgebühren". Rechts ist ein Piktogramm mit einer Person und einem Handy zu sehen, welche Kontoführungsgebühren zahlt.
Inhaltsverzeichnis

Mindestens mit Beginn einer Ausbildung, eines Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit benötigen Bürger hierzulande ein Girokonto. Folglich ist das Konto mit Kosten verbunden, insbesondere den Kontoführungsgebühren. Ein Vergleich hilft dabei, möglichst günstige Konten mit geringen oder im besten Fall keinen Gebühren zu finden.

In unserem Beitrag gehen wir darauf ein, was Kontoführungsgebühren sind und welche Kosten darunter fallen. Sie erfahren, welche Gebührenmodelle die Banken haben, welche Kosten es außerhalb der Kontoführungsgebühren gibt und welche Gebühren unzulässig sind. Ferner geben wir Ihnen Auskunft über die Höhe der Kontoführungsgebühren und ob Sie die Kontoführungsgebühren steuerlich absetzen können.

Das Wichtigste zu Kontoführungskosten zusammengefasst

  • Bei zahlreichen Girokonten müssen die Kunden Kontoführungsgebühren an die Bank zahlen.
  • Die Kosten sind sehr unterschiedlich und belaufen sich im Schnitt zwischen monatlich fünf bis zehn Euro.
  • Manche Banken bieten ein kostenloses Konto an, aber oft nur bei zu erfüllenden Bedingungen.
  • Die Kontoführungsgebühren verlangen die Banken, weil sie Überweisungen ausführen, Buchungen vornehmen und sonstige Dienstleistungen erbringen.
  • Ein Vergleich der Angebote ist sinnvoll, um die Banken mit niedrigen oder keinen Kontoführungsgebühren ausfindig zu machen.

Was sind Kontoführungsgebühren?

Per Definition handelt es sich bei den Kontoführungsgebühren um ein Entgelt, welches die Bank den Kunden in Rechnung stellt, weil sie das Girokonto führt. Andere Bezeichnungen für die Kontoführungsgebühren sind ebenfalls Konto- oder Bankgebühren.

Welche Leistungen decken die Kontoführungsgebühren?

Die Kontoführungsgebühren sollen den Aufwand abdecken, den die Bank mit dem Führen des Girokontos hat. Sie erbringt in dem Zusammenhang verschiedene Dienstleistungen, insbesondere:

  • Online-Banking zur Verfügung stellen
  • Überweisungen ausführen
  • Daueraufträge einrichten und ausführen
  • Ausgabe einer girocard als Karte oder einer Kreditkarte
  • Ausführung von Lastschriften
  • Geld ein- oder auszahlen vom Konto in bar
  • Sonstige Services rund ums Geld

In erster Linie sind es Buchungen, welche die Bank auf dem Konto vornimmt, die mit den Kontoführungsgebühren abgedeckt werden sollen. Aber auch Bareinzahlungen verursachen Kosten für das Kreditinstitut, die durch die Kontoführungsgebühren abgedeckt werden sollen.

Welche Kosten werden nicht von den Kontoführungsgebühren gedeckt?

Wie bereits erwähnt, sind in der Regel nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit Konten, insbesondere dem Girokonto, anfallen, mit den Kontoführungsgebühren abgedeckt. Manche Kosten werden beim Konto separat berechnet, wenn der Kunde die entsprechende Leistung in Anspruch nimmt. Das sind insbesondere die folgenden Kosten beim Girokonto:

  • Versand der Kontoauszüge auf Wunsch des Kunden
  • Nicht eingelöste Lastschrift
  • Geld bar abheben am Automaten (fremde Bank)
  • Ändern von Daueraufträgen
  • Geld bar einzahlen auf ein fremdes Konto
  • Kosten einer girocard als Karte der Bank oder einer Kreditkarte

Wie hoch sind Kontoführungsgebühren?

Es gibt in Deutschland weder eine Vorschrift zur Berechnung von Kontoführungsgebühren noch existiert ein Höchstbetrag, den die Bank veranschlagen darf. Somit ist es ausschließlich vom einzelnen Kreditinstitut abhängig, ob und in welchem Umfang Kontogebühren in Rechnung gestellt werden. Kontoführungsgebühren bewegen sich durchschnittlich oft im Bereich zwischen monatlich fünf und zehn Euro.

Dabei hängt die Höhe der Kontoführungsgebühren durchschnittlich betrachtet von mehreren Faktoren ab, insbesondere:

  • Alter des Bankkunden
  • Umfang der Leistungen
  • Gebührenmodell der Bank
  • Sonstige Konten des Kunden

Darüber hinaus gibt es zum Beispiel durchaus regionale Unterschiede zwischen den Kreditinstituten, wie hoch die Kontoführungsgebühren ausfallen. Das gilt nahezu ausnahmslos für Kreditinstitute mit Filialnetz, insbesondere Sparkassen, Volksbanken sowie Sparda-Banken.

Bei Online-Girokonten ist die Höhe der Kontoführungsgebühren in der Regel davon abhängig, wie alt der Kunde ist und welche Leistungen mit der Gebühr abgegolten werden.

Welche Gebührenmodelle gibt es bei den Banken?

Die Höhe der Kontoführungsgebühren von Banken hängt unter anderem von dem gewählten Gebührenmodell ab. Die drei gängigsten Varianten sind:

  • Alle typischen Leistungen in der Grundgebühr abgegolten: Wenn die Grundgebühr sämtliche Leistungen beinhaltet, dann sind damit in erster Linie die Buchungsposten gemeint. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Grundgebühr tatsächlich alles Services der Bank im Zusammenhang mit Girokonten erfasst.
  • Mischung aus Grundgebühr und Einzelabrechnung: Häufig gibt es auch alternativ als Gebührenmodell eine Mischung aus einer Grundgebühr, die zum Beispiel 40 Buchungen im Monat umfasst. Alle weiteren Buchungen werden dann einzeln abgerechnet.
  • Ausschließlich Einzelabrechnung der Buchungen: Manche Banken haben keine Grundgebühr, sondern berechnen jede Buchung separat, beispielsweise mit 0,20 Euro.

Wenn Sie als Kunde wissen möchten, welches dieser Gebührenmodelle im Vergleich am günstigsten ist, sollten Sie ungefähr einschätzen können, wie viele Buchungen Sie monatlich im Durchschnitt haben. Eine Grundgebühr mit allen darin enthaltenen Buchungen lohnt beispielsweise dann, wenn Sie eine vergleichsweise große Anzahl an Buchungen haben.

Sind es hingegen nur relativ wenige Buchungen pro Monat, ist oftmals die ausschließliche Einzelabrechnung jedes Buchungspostens am preiswertesten.

Wo finde ich die Kontoführungsgebühren der Bank?

Die Banken sind dazu verpflichtet, die Kontoführungsgebühren in ihrem Preis- und Leistungsverhältnis aufzuführen. Bei Filialbanken hängt dieses für gewöhnlich aus, während es bei Direktbanken oder Filialbanken mit einer Webseite dort in aller Regel einzusehen ist.

Gibt es auch Banken ohne Kontoführungsgebühren?

Ja, es gibt auch Banken ohne Kontoführungsgebühren. Denn Banken ist es freigestellt, ob und in welcher Höhe sie Kontoführungsgebühren veranschlagen, solange die Gebühren an sich zulässig sind. Aus dem Grund haben sich mehrere Kreditinstitute in der Vergangenheit und aktuell entschieden, ein Konto ohne Kontoführungsgebühren anzubieten. Diese Girokonten werden häufig als kostenfreie oder kostenlose Konten sowie Gratis-Konten offeriert. Allerdings beinhaltet ein kostenloses Konto nicht zwingend, dass sämtliche Leistungen der Bank im Zusammenhang mit dem Girokonto kostenfrei sind.

Stattdessen bezieht sich die Kostenfreiheit in der Regel nur auf die Kontoführungsgebühren, vornehmlich Ausführen der Buchungen. Das bedeutet, dass Sie bei einem kostenfreien Girokonto am besten im Preis- und Leistungsverzeichnis nachsehen, für welche Services eventuell doch Kosten anfallen. Das sind in nicht wenigen Fällen Kosten für:

  • Beleghafte Überweisungen
  • Einzahlungen oder Auszahlungen fremder Währungen
  • Zahlung mit der Girocard
  • Geld abheben am Automaten
  • Mindestgeldeingang unterschritten
  • Geld besonders schnell überweisen
  • Ersatzkarte wird bereitgestellt

Neben diesen eventuell zusätzlichen Kosten, die trotz des kostenlosen Kontos anfallen, verbinden nicht wenige Banken die Kostenfreiheit mit einer oder mehreren Bedingungen.

Das bedeutet, dass das Girokonto nur unter der Voraussetzung kostenlos geführt wird, dass Sie zum Beispiel die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Mindestgeldeingang
  • Mindestgehaltseingang
  • Nutzung eines anderen Kontos mit Mindestguthaben (zum Beispiel Tagesgeldkonto)
  • Alter des Kontoinhabers maximal 28 Jahre

Das sind typische Bedingungen, die es bei einigen Banken gibt, die ein kostenloses Konto anbieten. So wird beispielsweise zwischen einem Mindestgeldeingang und Mindestgehaltseingang differenziert. In beiden Fällen bewegen sich die Beträge häufig zwischen monatlich mindestens 700 und 1500 Euro.

Aber auch jüngere Kunden erhalten häufiger ein kostenfreies Girokonto, zum Beispiel bis zum Alter von 28 Jahren.

Kostenloses Girokonto – Bedingungen stets prüfen

Natürlich entscheiden sich Kunden bevorzugt für ein kostenloses Girokonto, um die Kontoführungsgebühren zu sparen. Dennoch sollten Sie die Angebote kritisch prüfen, denn entweder gibt es häufig zu erfüllende Bedingungen für die Kostenfreiheit oder bestimmte Leistungen sind nicht enthalten. Sollten Sie die Anforderungen nicht erfüllen, wird das kostenlose Girokonto zu einem kostenpflichtigen Konto.

Vergleich: Welche Kontoführungsgebühren erheben bekannte Anbieter?

In der Praxis ist es Kunden anzuraten, insbesondere im Bereich Girokonto die Angebote einem Vergleich zu unterziehen. Es gibt durchaus größere Unterschiede zwischen den einzelnen Banken, was die Berechnung der Kontoführungsgebühren angeht. Insbesondere die großen Anbieter veröffentlichen ihre Kontogebühren auf ihrer Webseite. Bei den regionalen Instituten wird es deshalb sehr unübersichtlich, weil zum Beispiel jede Sparkasse oder Volksbank frei entscheiden kann, welche Gebühr für die Kontoführung sie veranschlagt. Dann ist es sinnvoll, wenn Sie sich bei der Bank in Ihrer Region im Detail erkundigen.

Commerzbank

Die Commerzbank ist eine Filialbank, die allerdings ebenfalls mit ihrer Webseite als Vertriebsweg arbeitet, sodass Sie das Girokonto offline und online eröffnen können. Das Basiskonto der Commerzbank ist mit der Bezeichnung „Basic“ unter der Voraussetzung kostenfrei, dass es einen monatlichen Mindestgeldeingang in Höhe von 700 Euro gibt. Alternativ entscheiden Sie sich für das Klassik-Konto, bei dem die Kontoführung 6,90 Euro pro Monat beträgt.

Deutsche Bank

Die größte Großbank in Deutschland ist die Deutsche Bank. Das Institut bietet mehrere Kontomodelle an. Beim sogenannten AktivKonto beträgt die Kontoführung 6,90 Euro monatlich, während sie beim BestKonto mit 13,90 Euro pro Monat mehr als doppelt so ausfällt. Allerdings ist in dem Fall die sonst kostenpflichtige MasterCard Kreditkarte kostenfrei in der monatlichen Gebühr enthalten.

Postbank

Die Postbank bietet mehrere Girokonten an, die sich auch im Hinblick auf die zu zahlenden Gebühren unterscheiden. Im Überblick sind es aktuell die folgenden Kontomodelle:

  • Online-Konto: 1,90 Euro/Monat
  • Flexibles Konto: 5,90 Euro/MonatKomfort-Konto: Ab 3.000 Euro mtl. bargeldlosen Geldeingang kostenlos, sonst 10,90 Euro / Monat
  • Junges Konto: Kostenfrei für Kunden von 7 bis 22 Jahren

ING

Die ING bietet ihr Girokonto kostenfrei unter der Voraussetzung an, dass Sie entweder einen monatlichen Gehaltseingang von mindestens 700 Euro haben oder noch keine 28 Jahre alt sind. Trifft beides nicht zu, müssen Sie beim Girokonto der ING eine monatliche Gebühr in Höhe von 4,90 Euro zahlen.

DKB

Fast identisch ist das Angebot der DKB mit dem der ING. Auch in dem Fall entfällt die Kontoführungsgebühr, sollten Sie entweder 700 Euro monatlichen Eingang haben oder noch keine 28 Jahre alt sein. Allerdings geht es in dem Fall um einen Geldeingang und nicht zwangsläufig um einen Gehaltseingang. Sollten die Bedingungen nicht zutreffen, zahlen Sie für das DKB Girokonto eine monatliche Gebühr in Höhe von 4,50 Euro.

Comdirect

Bei der comdirect sind die ersten sechs Monate nach Kontoeröffnung auf jeden Fall im Hinblick auf die Kontoführung kostenfrei. Danach wird das Girokonto weiterhin kostenlos geführt, sollten Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen können:

  • Mindestgeldeingang pro Monat 700 Euro
  • Mindestens drei Zahlungen im Monat mit Apple Pay oder Google Pay
  • 1 Trade bzw. 1 Wertpapiersparplan werden monatlich ausgeführt
  • Sie sind jünger als 18 Jahre und Student, Schüler, Azubi oder Praktikant

Können Sie diese Bedingungen nach Ablauf der sechs Monate nicht erfüllen, fällt eine Kontoführungsgebühr von 4,90 Euro monatlich an.

Kann ich Kontoführungsgebühren steuerlich geltend machen?

Sie dürfen im Rahmen einer Pauschale Kontoführungsgebühren in Höhe von 16 Euro jährlich als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt das ebenfalls für Kreditkartengebühren. Aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Jahrespauschale handelt, dürfen Sie die 16 Euro auch dann absetzen, wenn Sie das Konto zum Beispiel erst im November eröffnet haben.

Was sind unzulässige Gebühren der Bank?

Unabhängig davon, ob die Kosten unter die Kontoführungsgebühren oder sonstige Gebühren fallen, gibt es mittlerweile einige Bankgebühren, die der Rechtsprechung zufolge (BGH) nicht zulässig sind. Dabei handelt es sich unter anderem um die folgenden Kosten und Gebührenarten:

  • Einzahlung auf das eigene Konto
  • Auszahlungen vom eigenen Konto am Schalter
  • Verlust der girocard
  • Pfändung eines Girokontos
  • Basiskonto
  • Entgelt für Rücklastschriften
  • Entgelt für die Ermittlung der Adresse
Infografik zur Veranschaulichung, was laut BGH unzulässige Bankgebühren im Rahmen der Kontoführungsgebühren sind. Die dargestellten Informationen sind dem Text entnommen.
Infografik Kontoführungsgebühren: Was sind unzulässige Gebühren der Bank?

FAQs Kontoführungsgebühren

Wenn die Bank für Ihr Girokonto Kontoführungsgebühren berechnet, dann werden diese in der Regel entweder monatlich oder einmal im Quartal in Rechnung gestellt. Normalerweise sehen Sie die Belastung der Gebühren auf Ihrem Kontoauszug im Rahmen eines Rechnungsabschlusses.
Die Kontoführungsgebühren fallen an, wenn die Bank diese grundsätzlich in ihrem Preis- und Leistungsverhältnis verankert hat.
In Rechnung gestellt werden die Gebühren in aller Regel entweder monatlich oder quartalsweise und entsprechend auf dem Girokonto des Kunden belastet.
Nicht selten sind die Gebühren der Banken in Deutschland in der Kritik. Allerdings passiert es öfter, dass die Kontoführungsgebühren im Ausland noch höher als bei deutschen Banken sind. Deshalb ist es sinnvoll, dass Sie gerade Angebote ausländischer Banken im Detail studieren.
Ob sich ein Wechsel aufgrund der geringeren Kontoführungsgebühren zu einem anderen Kreditinstitut lohnt oder nicht, ist stets eine individuelle Entscheidung. Auf jeden Fall sollten Sie in den Vergleich auch die Höhe der Dispozinsen einbeziehen, sollten Sie Ihr Girokonto häufiger oder sogar regelmäßig im Rahmen überziehen.
Bei den weitaus meisten Banken müssen Minderjährige keine Kontoführungsgebühren zahlen. Diese Konten sind in aller Regel komplett und ohne Bedingung kostenfrei und werden von den Kreditinstituten zum Beispiel als Schülerkonten, Jugendgirokonten oder Kinderkonten angeforderten.