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Antrag auf Arbeitnehmersparzulage: So geht’s

Inhaltsverzeichnis

Wer Arbeitnehmer, Praktikant oder etwa Student ist und die Einkommensgrenzen nicht überschreitet, kann für Immobilien oder die Geldanlage in Wertpapiere einen Zuschuss bekommen.

Die Höhe wird künftig variieren, sowohl bei den Einkommensgrenzen als auch bei der Höhe der Förderung. Für Ledige gilt bis auch 2016 eine Einkommensgrenze von 20.000 €, für Verheiratete eine Grenze von 40.000 €. Verschiebt der Staat die Grenzen ab 2013, bleibt aber das Verfahren.

Beantragen Sie die Zulage richtig und sichern sich über die Steuererklärung diesen vermögensbildenden Extra-Hebel. Wir empfehlen dafür Fonds.

Das “Amt” hat Vordrucke

Wie bei jeder anderen staatlichen Maßnahme auch können Sie sich hier darauf verlassen, dass es ein richtiges Formular gibt. Einen amtlichen Vordruck, den Sie im Zweifel auch in kleineren Ortschaften über das Ordnungsamt erhalten. Die richtige Anlaufstelle aber ist das für Sie zuständige Finanzamt. Der erste Schritt ist Ihre Einkommensteuererklärung.

Der 4-seitige so genannte Mantelbogen, das Hauptformular, hat auf der ersten Seite bereits ein Feld für Sie parat: “Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage”. Dieses Feld müssen Sie ankreuzen.

Wenn Sie diese Steuererklärung dann abgeben, reichen Sie zusätzlich die “Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen – die so genannte “Anlage VL” – ein. Diese erhalten Sie auch bei dem Anbieter Ihrer Sparwahl, etwa bei der Bank.

Kleine Ausnahmen beachten

Sofern Sie mehrere Sparpläne abschließen, erhalten und benötigen Sie mehrere dieser amtlichen Vordrucke. Sie müssen dann in Ihrer Einkommensteuererklärung in der “Anlage N” angeben, wie viel dieser Bescheinigungen Sie einreichen.

Geben Sie überhaupt keine Einkommensteuererklärung ab, stellen Sie beim Finanzamt stattdessen einen förmlichen Antrag auf die Sparzulage. Sie verwenden dafür einfach das 4seitige Hauptformular der Einkommensteuererklärung, den Mantelbogen. Dort kreuzen Sie wie beschrieben den “Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage” an.

Die Anlage N sowie die Bescheinigung oder bei mehreren Sparplänen die Bescheinigungen müssen Sie ebenfalls abgeben. Alle Dokumente zur Einkommensteuererklärung erhalten Sie üblicherweise bereits beim Ordnungsamt an den Pforten. Sie müssen nicht eigens das Finanzamt aufsuchen.

Achtung Frist

Den Antrag auf die staatliche Förderung, die Sie mit der Steuererklärung dann automatisch abgeben, müssen Sie zwei Jahre nach dem ersten Sparjahr spätestens stellen. Ist Ihr erstes Sparjahr beispielsweise 2014 gewesen, müssen Sie den Antrag bis Dezember 2016 abgeben.

Wenn Sie diese kleinen Nebenbedingungen beachten und förderberechtigt sind, dann wird der Staat Sie fördern – auch unabhängig von Arbeitgebern. Verwenden Sie die Seite 1 des Hauptformulars der Einkommensteuer-Erklärung.

Geben Sie in der Anlage “N” die Anzahl der Bescheinigungen über vermögenswirksame Leistungen (VL) an, die Sie mit einreichen Die Bescheinigungen erhalten Sie von den Banken, bei denen Sie Sparformen für  vermögenswirksame Leistungen abgeschlossen haben.

Wir empfehlen: Fonds

GeVestor.de meint: Fonds, die Sie jahrelang besparen, werden nach den vorliegenden Statistiken die höchsten Renditen schaffen. Über Anbieter wie die “Frankfurter Fondsbank” oder “Fondsdepot Bank” erhalten Sie Zugriff auf mehrere 100 Fonds, die VL-geeignet sind.

Mit der Arbeitnehmersparzulage auf diese Fonds hebeln Sie Ihre Rendite und Ihre Vermögensbildung entscheidend. Sparen Sie zusätzlich Gebühren über die genanten Anbieter, ist diese Sparform lukrativ.