Arbeitnehmersparzulage beantragen: Vermögensaufbau ohne Eigenanteil
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatlich geförderte Subvention, die zur Förderung der Vermögensbildung der Bevölkerung dienen soll. Es handelt sich also um vermögenswirksame Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt.
Arbeitnehmersparzulage beantragen: Welche Ansparformen gibt es?
Es gibt verschiedene Anlageformen für die vermögenswirksamen Leistungen.In welcher Form der Arbeitnehmer die staatliche Förderung anlegen möchte, kann er selbst entscheiden. Die meist verbreitete Variante ist wohl der Bausparvertrag.
Aber auch die Darlehenstilgung bei selbst genutzten Immobilien, Investmentfonds oder auch Geschäftsguthaben an eingetragenen Wohnbaugenossenschaften kommen dafür in Frage.
Durch die Arbeitnehmersparzulage nicht mehr gefördert werden Lebensversicherungen und Banksparpläne. Grundsätzlich kann bei den verschiedenen Anlageformen aber zwischen dem Beteiligungssparen und dem Bausparen unterschieden werden.
Das Beteiligungssparen: Beachten Sie die Höhe Ihres Bruttoeinkommens
Beim Beteiligungssparen kann aufgrund eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andere Kapitalbeteiligungen (unter anderem am Unternehmen des Arbeitgebers) oder in Aktienfonds angespart werden.
Hierbei beträgt die Arbeitnehmersparzulage 20% (§ 13 Abs. 2 Fünftes Vermögensbildungsgesetz). Der jährliche Maximalbetrag liegt bei 400 € für ledige Personen und 800 € für Verheiratete.
Jedoch ist zu beachten, dass die Bezuschussung nur dann gewährt wird, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht über einem bestimmten Betrag liegt. Bei alleinstehenden Personen gelten an dieser Stelle 20.000 € als oberste Einkommensgrenze, für zusammen zur Einkommenssteuer veranlagte Ehepartner beläuft sich der Betrag auf das doppelte (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Fünftes VermBG).
Bausparen: Investieren in das Eigenheim
Beim Bausparen wird für den Bau, Erwerb oder Ausbau von im Inland gelegenen Immobilieneigentum in Form von Wohngebäuden, Eigentumswohnungen oder Grundstücken angespart. Außerdem wird das Bausparen auch mit der Wohnungsbauprämie gefördert.
Diese beträgt 8,8% auf einen jährlichen Sparbetrag von maximal 512 € für eine Einzelperson. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9% (§ 13 Abs. 2 Fünftes VermBG). Der Höchstbetrag für Ledige beträgt beim Bausparen jährlich 470 €, für verheiratete Paare liegt er bei 940 €.
Um die vermögenswirksamen Leistungen gewährt zu bekommen, darf das zu Bruttoeinkommen lediger Personen jährlich jedoch nicht über 17.900 € liegen. Bei Ehepartnern handelt es sich wiederum um den doppelten Betrag, also 35.800 € (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 Fünftes VermBG).
Arbeitnehmersparzulage beantragen: Wie die Antragsstellung funktioniert und wann sie fällig ist
Die Arbeitnehmersparzulage muss jedes Jahr neu beantragt werden.Um die Subvention zu erhalten, muss die Anlage VL der jährlichen Einkommenssteuererklärung an das Finanzamt beigefügt werden. In der Regel sendet Ihnen das zuständige Kreditinstitut diese Anlage nach Ablauf eines Jahres zu.
Sollte dies nicht der Fall sein, fordern Sie die Anlage beim Finanzamt an.Spätestens vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Sparjahres müssen Sie den Antrag stellen, ansonsten verfällt Ihr Recht auf die Sparzulage. Im Klartext bedeutet dies: Für das Sparjahr 2012 stellen Sie Ihren Antrag beim Finanzamt bis spätestens Ende 2016 (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO).