So berechnet sich die Waisenrente

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Einen Elternteil zu verlieren ist für Kinder schrecklich. Sterben beide Eltern, stehen die Kinder als Vollwaisen dar. Damit zumindest für eine finanzielle Versorgung der Kinder gesorgt ist, gibt es die Halbwaisen- und die Waisenrente.

Die Halbwaisenrente erhalten Kinder, die einen Elternteil verloren haben, die Waisenrente richtet sich an Kinder, die keinen unterhaltspflichtigen Elternteil mehr haben. Sie berechnet sich anhand des Rentenanspruchs der verstorbenen Personen zum Todeszeitpunkt.

Wer erhält eine Waisenrente?

Eine Waisenrente erhalten leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Pflegekinder und auch Enkelkinder, wenn sie sich überwiegend im Haushalt der Verstorbenen aufgehalten haben oder von ihm unterhalten wurden. Eigentlich wird die Waisenrente nur bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.

Befindet sich der Waise allerdings darüber hinaus noch in der Ausbildung, ist körperlich behindert oder macht ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, kann die Waisenrente noch bis zum 27. Lebensjahr bezogen werden.

So berechnet sich die Waisenrente

Die Halbwaisen- und die Waisenrente berechnen sich anhand des Rentenanspruchs, den die verstorbenen Personen zum Todeszeitpunkt hatten. Hinzu kommt noch ein Zuschlag, der individuell berechnet wird. Hatte ein verstorbener Elternteil zu seinem Tod noch in der Erwerbstätigkeit einen Anspruch auf 1.000 € Rente monatlich, so beträgt die Halbwaisenrente 10 % von diesem Betrag, also 100 €. Hinzu kommt noch der individuelle Zuschlag.

Bei einer Vollwaisenrente (zwei verstorbenen Elternteilen) beträgt der Anspruch 20 % und bezieht sich nur auf den höchsten der beiden Beträge. Hatte also ein Elternteil zu seinem Todeszeitpunkt einen Anspruch auf 800 € Rente und der andere auf 1.500 €, so kriegt der Waise 20 % von 1.500 € monatlich ausbezahlt, also 300 €. Auch hier kommt noch ein Zuschlag hinzu, der individuell berechnet wird.

Das Einkommen des Waisen wird auf die Rente angerechnet

Befanden sich beide Elternteile zum Todeszeitpunkt bereits in Rente, wird der Anspruch anhand der ausbezahlten Rente bemessen. Eigene Bezüge des Kindes werden auf die Waisenrente angerechnet, allerdings erst dann, wenn der Waise über 18 Jahre alt ist.

Bis zum 01. Juli 2015 liegt der Freibetrag im Westen bei 503,54 € und im Osten bei 464,46 €. Zu diesem Datum wird er dann wie schon die Jahre zuvor angepasst. Das Einkommen, dass dann noch übrig bleibt, wird zu 40 % auf die Waisenrente angerechnet und dadurch reduziert.

Wie Waisen die ihnen zustehenden Bezüge erhalten

Um Waisenrente zu erhalten, müssen sich Waisen bei der Deutschen Rentenversicherung oder sonstigen Rententrägern (Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft) melden und einen Antrag stellen.

Die Waisenrente kann bis zu 12 Monate rückwirkend ausbezahlt werden. Waren die verstorbenen Eltern bereits in Rente, wird die Waisenrente ab dem nächsten Kalendermonat ausbezahlt. Waren die Verstorbenen noch berufstätig, dann wird die Waisenrente rückwirkend ab dem Todestag ausbezahlt.