Bankenvollmacht, Erbschaftsvollmacht und die liebe Steuer
Banken sind verpflichtet, Konten Verstorbener dem Fiskus zu melden.
Dies ist der eigentliche Clou einer Meldung, die jetzt wieder durch die Medien geistert. Lassen Sie sich nicht irritieren.
Banken melden Konten im Erbfall
So heißt es in den Meldungen, Banken müssen erst ab Kontoständen von 10.000 Euro melden. Bis dato war diese Grenze 5.000 Euro hoch.
Meldung kommt automatisch
Diese Meldung erfolgt dann automatisch. Das große Aber: das hat mit Ihnen im Zweifel wenig zu tun.
Sie sind immer verpflichtet, Erbschaften in voller Höhe anzugeben. Das heißt: hier werden Banken von ihrer Pflicht teilweise entbunden. In öffentlichen Artikeln hat dies unkommentiert wenig zu suchen.
Eine Erleichterung oder gar Verbesserung in Erbfällen ist 2011 nicht in Sicht. Der Staat sucht jeden Cent.
Rechtzeitig absichern
Daher raten wir – gestalten Sie – auch mit älteren Verwandten – alles rechtzeitig. In bestimmten Freigrenzen dürfen Vermögen alle 10 Jahre schenkungsteuerfrei weitergereicht werden. Die Grenzen hängen vom Verwandtschaftsgrad ab.
Mit einer rechtzeitigen Schenkung lassen sich sogar Abgeltungssteuern sparen: einfach ein Aktiendepot an die Kinder übertragen, sofern diese noch Freigrenzen haben. Zwar dürfen die nicht rückabwickeln, Sie können aber indirekt andere Zuschüsse zum Lebensunterhalt kürzen. Unter dem Strich fällt die Abgeltungssteuer weg.
Bankenvollmacht: Wieso Sie sich umsonst Sorgen machen
Der Grund für eine fehlende Bankenvollmacht ist zum einen oft, dass sich einfach niemand gekümmert hat.
Zum anderen aber herrscht Angst vor. Die Vollmacht könne missbraucht werden – beim Geld hört die Freundschaft bekanntermaßen oft auf. Sie können aber sichergehen.
Eine Bankenvollmacht ist keineswegs der Vollzugriff auf Ihr Konto oder das Konto desjenigen, der Sie einsetzt. Mit dem richtigen Zusatz beschränken Sie die Vollmacht auf echte Notfälle. Die Vordrucke der Banken haben alles geregelt.
Die Bankvollmacht ist auch für Krankheitsfälle wichtig. Sorgen Sie in Ihrem Umfeld dafür, dass alle Vollmachten erteilt sind – ansonsten sind die Konten schlicht vor dem Zugriff „gesichert“. Leider.,
Bei Todesfall: Erbschaftsvollmacht beantragen
Stirbt ein Angehöriger und haben die nächsten Hinterbliebenen für seine Konten keine „Bankvollmacht über den Tod hinaus“, dann folgt eine Prozedur, die umso mühsamer ist, je mehr Erben Anspruch auf den Nachlass haben: Sie müssen eine Erbschaftsvollmacht beantragen.
Zunächst gilt es abzuwarten, bis der Erbschein ausgestellt ist. Dafür ist das Nachlassgericht zuständig. Bis der Erbschein erteilt ist, können nach dem Todesfall gut und gerne sechs Wochen ins Land gehen. Mit Erbschein sollten dann alle Erben – möglichst gemeinsam – zur Bank gehen und dabei ihren Personalausweis vorlegen, damit die Bank ihre Identität zweifelsfrei feststellen kann.
Lösung: Erbschaftsvollmacht
Bei der Bank können sie dann eine Erbschaftsvollmacht beantragen, um Zugriff auf die Konten des oder der Verstorbenen zu erhalten.Die Crux ist nur: Oft wohnen nicht alle Erben an einem Ort – die Bank gibt sich aber mit der reinen Unterschrift der Erben ohne Identitätsnachweis nicht zufrieden.
Hier hilft nur eines: Gehen Sie als Erbe mit der Erbschaftsvollmacht zur nächsten Filiale derselben Bank, bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen genügt in der Regel auch eine Bank desselben Verbunds.
Lassen Sie sich dort die Echtheit Ihrer Unterschrift bestätigen. So sollten alle Erben vorgehen. Ist die Liste der beglaubigten Unterschriften auf der Erbschaftsvollmacht dann vollständig, ist auch der Zugriff auf die Konten und Depots des oder der Verstorbenen kein Problem mehr.