Differenzbesteuerung: Welche Güter sind betroffen?

Differenzbesteuerung: Welche Güter sind betroffen?
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Inhaltsverzeichnis

Im Bereich der Kapitalertragsteuer gibt es unter anderem mit mehreren Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, damit Anleger ihre Erträge nicht mehrfach versteuern müssen. Nach einem ganz ähnlichen Prinzip funktioniert die sogenannte Differenzbesteuerung. Diese ist für Unternehmen relevant, die mit gebrauchten, physischen Gütern handeln.

In unserem Beitrag erfahren Sie, was die Differenzbesteuerung ist und worin deren Ziele bestehen. Ferner gehen wir darauf ein, welche Unternehmen diese Form der Besteuerung anwenden dürfen, welche Gegenstände betroffen sind und wie hoch der Steuersatz ist. Darüber hinaus gehen wir ebenfalls kurz darauf ein, wie ein Steuerausweis im Zusammenhang mit der Differenzbesteuerung im Detail funktioniert.

Was ist die Differenzbesteuerung?

In der Praxis zum Tragen kommt die Differenzbesteuerung dann, wenn es um den Handel von Gebrauchsgütern beweglicher Art geht. Sinn und Zweck der Differenzbesteuerung ist, dass dadurch beim Wiederverkauf von Gütern verhindert werden soll, dass noch einmal in vollem Umfang Umsatzsteuer anfällt. Stattdessen beinhaltet die Differenzbesteuerung, dass lediglich der Differenzbetrag zwischen An- und Verkaufspreis der jeweiligen Umsatzsteuer unterliegt. Nicht eingesetzt wird die Differenzbesteuerung allerdings unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden, gekauften Güter vom Unternehmen selbst zur Eigennutzung verwendet werden.

Grundsätzliche Bedingung für die Differenzbesteuerung ist, dass ein Wiederverkauf vorliegt. Zudem ist es erforderlich, dass der Verkäufer an einen sogenannten Wiederverkäufer keine Umsatzsteuer schuldet. Alternativ ist es ebenfalls möglich, dass der Verkäufer in den Bereich der Differenzbesteuerung fällt. Weiterhin ist es relevant, dass beim Kauf keine Umsatzsteuer angefallen ist, was zum Beispiel beim Erwerb durch Privatpersonen oder Unternehmen, die auf Grundlage der Kleinunternehmerregelung agieren, der Fall ist.

Was sind die Ziele der Differenzbesteuerung?

Das Hauptziel der Differenzbesteuerung ist natürlich, dass der Verkauf gebrauchter Güter nicht noch einmal in vollem Umfang mit einer Umsatzsteuer belastet wird. Anders ausgedrückt soll die Differenzbesteuerung eine Doppelbesteuerung von Gebrauchsgütern verhindern. Dazu möchten wir im Folgenden ein typisches Beispiel dafür nennen, wann eine solche Doppelbesteuerung auftreten würde, wenn die Differenzbesteuerung nicht angewendet würde.

Nehmen wir dazu an, dass Sie Ihr bisheriges Auto an einen Händler veräußern. Da Sie natürlich als Privatperson nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, können Sie Ihr Fahrzeug ohne Umsatzsteuer an den entsprechenden Autohändler verkaufen. Für den Händler hat das die Folge, dass er auf den entsprechenden Kaufpreis keine Vorsteuer anrechnen kann. Ohne Differenzbesteuerung wäre es nun so, dass der Händler seinerseits beim Verkauf des Fahrzeuges an einen anderen Händler oder eine Privatperson dazu verpflichtet wäre, die gesamte Umsatzsteuer auszuweisen und dementsprechend an das Finanzamt zu transferieren.

Trotzdem dürfte keine Vorsteuer abgezogen, sodass sich exakt daraus ergibt, dass das Finanzamt im Prinzip für ein- und dasselbe Auto gleich zweimal Umsatzsteuer erhalten hätte. Im ersten Schritt würde das Finanzamt nämlich Umsatzsteuer vom privaten Verkäufer erhalten, welcher das Fahrzeug natürlich irgendwann einmal als Neuwagen erworben hat. Das zweite Mal Umsatzsteuer erhält das Finanzamt dann von Händler, der beim Weiterverkauf Umsatzsteuer ausweisen und dementsprechend zahlen muss. Exakt wegen solcher Beispiele wird die Differenzbesteuerung zur Verhinderung der Doppelbesteuerung angewendet.

Welche Unternehmen können die Differenzbesteuerung nutzen?

In § 25a Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes ist exakt festgelegt, wer die Differenzbesteuerung nutzen darf. Begrenzt ist diese ausschließlich auf gewerbliche Wiederverkäufer bzw. Händler. Dabei handelt es sich um Unternehmen, deren wesentliche Geschäftstätigkeit darin besteht, auf der einen Seite Güter anzukaufen und diese auf der anderen Seite wieder zu verkaufen. Das wiederum wird in der Regel als Wieder- oder Weiterverkauf bezeichnet.

Voraussetzung ist ferner, dass das jeweilige Unternehmen die entsprechenden Güter für sich selbst gekauft haben muss. Dementsprechend ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, wenn zum Beispiel ein Unternehmensinhaber Güter aus seinem privaten Vermögen einbringt. Darüber hinaus kann die Differenzbesteuerung von allen Unternehmen verwendet werden, auf welche die genannten Voraussetzungen zutreffen.

Welche Güter sind von der Differenzbesteuerung betroffen?

Im Umsatzsteuergesetz ist im Detail definiert, welche Voraussetzungen Güter und Sachwerte haben müssen, damit ausschließlich die Differenzbesteuerung angewendet werden kann. Genauer gesagt ist das in Paragraph 25 Abs. 1 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz festgehalten. Danach gibt es im Wesentlichen drei Voraussetzungen, welche die entsprechenden Güter erfüllen müssen:

  • Erwerb der Güter in Deutschland oder zumindest innerhalb der Europäischen Union
  • Verkäufer muss innerhalb der EU ansässig sein
  • Gewerblicher Wiederverkäufer hat für das entsprechende Gut kein Recht des Vorsteuerabzugs

Das Recht auf Vorsteuerabzug wiederum entfällt insbesondere dann, wenn der Kauf von Privatpersonen oder Unternehmen erfolgt ist, die der Kleinunternehmerregelung unterliegen. Aufgrund dieser Vorgaben kommt die Differenzbesteuerung bevorzugt in einigen Bereichen der Wirtschaft zum Einsatz, nämlich vorwiegend dort, wo es um den An- und Weiterverkauf von Waren und Gütern geht. Gebrauchtwaren sind insbesondere in den folgenden Sparten gängig:

  • Handel von Kunst und Antiquitäten
  • Gebrauchtwagenhandel
  • Secondhand Geschäfte und Online-Händler

An dieser Auflistung erkennen Sie, dass die Differenzbesteuerung insbesondere bei Autohändlern häufig verwendet wird. Dort ist es nämlich gang und gäbe, dass der Händler Autos von Privatpersonen ankauft, also in Zahlung nimmt, um diese anschließend an eine andere Person weiterzuverkaufen.

Für welche Güter gilt die Differenzbesteuerung nicht?

Neben den erlaubten Gütern gibt es einige Waren und Sachwerte, bei denen die Differenzbesteuerung auf keinen Fall angewendet werden darf. Diese sind auf Basis des Umsatzsteuergesetzes sozusagen verboten, zumindest im Hinblick auf die Differenzbesteuerung. Dazu gehören in erster Linie die folgenden Waren und Güter:

  • Neufahrzeuge
  • Einzelteile für Pkws
  • Edelmetalle
  • Edelsteine
  • Aus Einzelteilen gefertigte, neue Güter

Nicht ganz einfach ist der Ausschluss der Differenzbesteuerung im Hinblick auf Edelmetalle und Edelsteine. Diese sind grundsätzlich ausgeschlossen, nicht jedoch eventuelle Gegenstände, die zum Teil aus Edelsteinen und Edelmetallen bestehen. Dazu gehören zum Beispiel Schmuck oder auch Goldschmiedewaren.

Wie hoch ist der Differenzsteuersatz?

Wenn es um das Thema Differenzsteuerung geht, dann ist es eine wichtige Frage, wie hoch der Steuersatz eigentlich ausfällt. Basis ist stets der reguläre Mehrwertsteuersatz, der sich bekanntlich in Deutschland auf 19 Prozent beläuft. Dieser Satz wird immer im Rahmen der Differenzbesteuerung zugrunde gelegt, auch wenn die entsprechenden Güter manchmal mit einem verminderten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent ausgestattet sind. Die Berechnung des Steuersatzes bzw. der anzusetzenden Umsatzsteuer erfolgt dann so:

Verkaufspreis – Ankaufspreis = Differenz

Dazu ein kurzes Beispiel: Nehmen wir an, dass ein Autohändler von einem Privatkunden dessen Auto ankauft, und zwar zu einem Preis von 6.000 Euro. Dies wäre im Beispiel der Ankaufspreis. Anschließend veräußert der Händler das Fahrzeug zu einem Betrag von 8.000 Euro an einen anderen Kunden. Das wäre ein Beispiel der Verkaufspreis. Die Differenz ist somit 2.000 Euro und auch nur darauf ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent anzuwenden. Der Betrag, der sich somit auf Grundlage der Differenzbesteuerung ergibt, wäre im Beispiel Euro 380 Euro.

Wie funktioniert der Steuerausweis?

Eine Frage im Zusammenhang mit der Differenzbesteuerung, die häufiger gestellt wird, ist, ob und wie ein Ausweis dieser Steuer erfolgen muss. Zwar gibt es auf der einen Seite die Vorschrift über einen gesonderten Steuerausweis, der innerhalb einer Rechnung erfolgen muss. Allerdings gilt diese Vorschrift nicht für die Differenzbesteuerung. In den Zusammenhang spielt es auch keine Rolle, an wen der Wiederverkäufer die entsprechenden Waren veräußert und liefert. Sollte der gewerbliche Wiederverkäufer nämlich Umsatzsteuer in der entsprechenden Rechnung gesondert ausweisen, wäre dies für ihn eine zusätzliche Steuerlast, die gerade durch diese Differenzbesteuerung verhindert werden soll. Anders ausgedrückt: Die Umsatzsteuer ist in der Rechnung nicht gesondert auszuweisen, sodass eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer erstellt werden muss.