Einspruch Steuerbescheid – Fristen, Form & Ablauf
Überblick: Einspruch gegen den Steuerbescheid
Einspruchsfrist: Ein Monat – relevant ist der Tag des Poststempels (Erhalt Steuerbescheid) plus drei Tage
Einspruchsverfahren: Prüfung des Steuerbescheids, schriftlichen Einspruch einlegen, erneute Prüfung durch das Finanzamt abwarten
Abgrenzung: Antrag auf Änderung für kleinere Anpassungen
Erfolgsquote: Zwei Drittel der Einsprüche gehen positiv für den Steuerpflichtigen aus
Ablehnung: Klage beim Finanzgericht kostenpflichtig einreichen
Einspruch gegen Steuerbescheid im Überblick: Frist beachten
Steuern sind in Deutschland ein elementarer Bestandteil der Finanzierung des Staates. Dementsprechend werden zahlreiche Arten von Steuern erhoben, die von den Steuerzahlern zu begleichen sind. Das zuständige Finanzamt informiert dafür den Steuerzahler mit einem Steuerbescheid über zu zahlende Abgaben und zu beachtende Frist.
Eine genaue Prüfung des Steuerbescheids sollte schnellstmöglich nach Erhalt geschehen, gegebenenfalls sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden. Denn stimmt mit den Berechnungen des zuständigen Finanzamtes etwas nicht, kann nur innerhalb der Frist eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch eingelegt und das Einspruchsverfahren eröffnet werden. Nach einer Prüfung informiert das Finanzamt über die Einspruchsentscheidung, dies kann mehrere Wochen dauern.
Definition: Was ist der Steuerbescheid?
In der Abgabenordnung (§ 155 Abs. 1 Satz 1) ist niedergeschrieben, dass Steuern im Regelfall von der Finanzbehörde mittels Steuerbescheids erhoben werden. Beim Steuerbescheid handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der im § 122 Abs. 1 AO angegeben ist.
Mehrere Angaben dürfen bei einem Steuerbescheid nicht fehlen. So muss Steuerpflichtigen beispielsweise ersichtlich sein,
- um welche Steuer es sich handelt,
- um welchen Betrag
- und welchen Steuerschuldner es geht.
Die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung gehört ebenso dazu und erklärt, was beispielsweise im Einspruchsfall bzw. bei einer unerwünschten Einspruchsentscheidung zu tun ist und welche Fristen eingehalten werden müssen. § 165 Abs. 1 AO sieht vor, dass ein Steuerbescheid nicht endgültig sein muss. Die Gründe dafür müssen angegeben werden. Dies regelt § 165 Abs. 1 Satz 3 AO.
Grundsätzlich muss bei einem Steuerbescheid hervorgehen, ob Steuern nachgezahlt werden müssen oder möglicherweise eine Steuererstattung erfolgt.
Wie lange dauert es, bis der Einkommensteuerbescheid zugestellt wird?
Wie lange es tatsächlich dauert, bis der Einkommensteuerbescheid zugestellt wird und klar ist, ob man als Steuerzahler Steuern nachzahlen muss oder eventuell Geld zurückbekommt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Relevant ist vor allem, wo der jeweilige Steuerpflichtige wohnt bzw. wo das zuständige Finanzamt seinen Sitz hat.
Nach Erhalt des Steuerbescheids: Genaue Prüfung durchführen
Wer seinen Steuerbescheid erhält, sollte sich nicht zwangsläufig darauf verlassen, dass die Angaben allesamt richtig sind. Möglicherweise schneidet man sich ins eigene Fleisch bzw. büßt unnötig Geld aufgrund eines fehlerhaften Bescheids ein. Daher sollte stets der Steuerbescheid kritisch unter die Lupe genommen und Unklarheiten innerhalb der Frist abgeklärt werden. Nur so kann auch sichergestellt werden, dass das Einspruchsverfahren rechtzeitig eröffnet wird.
Mit der Bescheidprüfung sind Unterschiede zwischen der vom Steuerpflichtigen ausgefüllten Erklärung und den Punkten, die das Finanzamt abgesegnet hat, auszumachen.
Wann kann man einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einreichen?
Verantwortlich für einen fehlerhaften Steuerbescheid können beide Parteien sein. Sowohl Steuerpflichtigen als auch Mitarbeitenden des Finanzamt können hier Fehler unterlaufen. Es kann deshalb mehrere Gründe für einen Einspruch gegen den ausgestellten Steuerbescheid geben. Hilfe bei einem einzubringenden Einspruch kann gegebenenfalls ein Steuerberater leisten.
Möglicherweise sind Versehen orthografischer Natur aufgetreten. Unter Umständen hat der Betreffende erkannt, dass entsprechende Aufwendungen noch geltend gemacht werden können, die er aber nicht in seiner Steuererklärung berücksichtigt hat. Oder der Mitarbeiter im Finanzamt hat typische Werbungskosten aus einem nicht nachvollziehbaren Grund außer Acht gelassen.
Video: Einspruch Steuerbescheid
Wie lange kann man gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen?
Eine genaue Prüfung des Steuerbescheides sollte schnellstmöglich nach Erhalt geschehen. Denn stimmt mit den Berechnungen des zuständigen Finanzamtes etwas nicht, kann nur innerhalb der Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch eingelegt werden. Die Einspruchsentscheidung folgt anschließend und wird meist nach mehreren Wochen nach Beginn des Einspruchsverfahrens zugestellt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Monatsfrist allerdings verlängern, beziehungsweise nach Ablauf von neuem beginnen. Wer beispielsweise im Urlaub war oder ins Krankenhaus musste, hat die Möglichkeit, die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen. Allerdings muss auch dies innerhalb des geltenden Monats geschehen sein. Außerdem muss in solch einem Sonderfall ein unverschuldetes Versäumnis der Frist begründet dargestellt werden.
Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, ob dem Steuerbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung beiliegt. Hat das Finanzamt vergessen, dieses Dokument zukommen zu lassen, dann verlängert sich die Frist für den Einspruch auf ein Jahr.
Was bedeutet Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand?
Kommt es in der Steuererklärung zu unerklärlichen Abweichungen, ist es die Pflicht des Finanzamtes, diese gegenüber dem Steuerpflichtigen zu erläutern. Dies muss in schriftlicher Form im Steuerbescheid festgehalten werden. Nicht auszuschließen ist allerdings, dass das Finanzamt dies versäumt. Dem Steuerpflichtigen fällt das Versäumnis möglicherweise nicht sofort auf, sondern erst nach Ende der Einspruchsfrist.
Hier kommt dann die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zum Tragen. Sie ermöglicht es dem Betreffenden bei nicht selbstverschuldeter Versäumnis der Frist den Antrag nachträglich als fristgerecht eingegangen anerkannt zu bekommen.
Steuererklärung nachträglich ändern: Möglichkeiten & Unterscheidung
Manch einer ist sich sicher, die Steuererklärung gewissenhaft gemacht und vollständig ausgefüllt zu haben oder hat sogar einen Steuerberater beauftragt. Doch plötzlich kommen dem Steuerpflichtigen Versäumnisse in den Sinn und er möchte noch nachträglich Änderungen vornehmen lassen. Die Lage ist keineswegs hoffnungslos und es gibt Möglichkeiten in dieser Situation – beispielsweise mittels Einspruchs oder Antrags auf Änderung des Steuerbescheids im Einspruchsverfahren.
Unterscheidung zwischen Einspruch & Antrag auf Änderung des Steuerbescheids
Wer es als Steuerpflichtiger darauf anlegt, dass das Finanzamt den gesamten Vorgang des Steuerbescheids noch mal überprüft, der legt einen Einspruch ein. Bei einer Antragsänderung soll allerdings nicht der gesamte Ablauf noch mal in Augenschein genommen werden. Vielmehr geht es darum, dass das Finanzamt nur die entsprechenden Kernpunkte des Einspruchs, die im Änderungsantrag aufgeführt sind, einer erneuten Prüfung unterzieht.
Was ist die Verböserung eines Steuerbescheids?
Wer mit seinem Steuerbescheid nicht einverstanden ist und Einspruch dagegen eingelegt hat, hofft dabei auf eine nachträgliche Auslegung und Bewertung zu seinen Gunsten. Während Einsprüche beim Finanzamt zwar durchaus Aussicht auf Erfolg haben, kann es jedoch auch teilweise zu einer sogenannten Verböserung des Steuerbescheids kommen. In diesem Fall wird der Steuerzahler nach einer erneuten Prüfung des Finanzamtes dazu aufgefordert, eine noch höhere Steuerschuld als ursprünglich veranschlagt, zu entrichten.
Das Finanzamt ist grundsätzlich dazu verpflichtet, über die Option einer Verböserung zu informieren. Kommt es zur Verböserung, muss das Finanzamt diese gegenüber dem Steuerzahler auch begründen und ihm die Möglichkeit dazu bieten, den Sachverhalt aus seiner Sicht zu erklären.
Den Erläuterungsteil & Vorläufigkeitsvermerke beachten
Wichtig ist es, den Erläuterungsteil des Steuerbescheids zu berücksichtigen. Unter Umständen kann es sein, dass der Steuerbescheid nicht ganz vollständig ist und ein paar notwendige Positionen nicht einbezogen wurden. Normalerweise sind Verweise auf die fehlenden Posten aufgeführt. Ist das nicht der Fall, besteht deshalb die Möglichkeit eines Einspruchs. In diesem Fall nicht vergessen, sich über mögliche Beschränkungen zu informieren, die bei anhängigen Verfahren auf einen zukommen können.
Außerdem kann es sein, dass der Steuerbescheid zunächst nur unter Vorbehalt erlassen wurde. Entsprechende Vermerke dazu finden sich ebenfalls im Erläuterungsteil. Bei Steuerbescheiden, die unter Vorbehalt erlassen wurden, hat das Finanzamt die Möglichkeit, auch noch einige Zeit später entsprechende Nachzahlungen auszusprechen. Es ist in diesem Fall nicht notwendig, zusätzlich Einspruch einzulegen.
Bei Einspruch gegen Steuerbescheid von anhängigen Verfahren profitieren
Wenn zu einem strittigen Punkt in dem Steuerbescheid ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof läuft, dann empfiehlt es sich, Einspruch einzulegen und sich der Klage anzuschließen. In solch einem Fall beantragt man mit Hinweis auf das Aktenzeichen das „Ruhen des Verfahrens“, damit keine Gerichts- oder Anwaltskosten anfallen.
Wird nicht pünktlich gezahlt, wird von der Überschreitung der Zahlungsfrist an, pro angefangenen Monat, 1 % der Steuerschuld als Säumniszuschlag fällig. Wer mit den Berechnungen des Finanzamtes nicht einverstanden ist, kann einen „Antrag auf Aussetzung der Vollziehung“ stellen. Ist dies fristgerecht geschehen, dann muss innerhalb der Monatsfrist nur der Steueranteil gezahlt werden, welcher nicht angefochten wird. Der Restbetrag wird erst dann fällig oder erlassen, wenn über den Einspruch entschieden wurde.
Einspruch gegen den Steuerbescheid: Ablauf der nachträglichen Änderung
Wer Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegt, sollte nicht nur auf Fristen und Formalitäten achten, sondern nach Einreichung des Einspruchs Geduld aufbringen. Manchmal vergehen Monate, teilweise auch sogar Jahre, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Ist man sich seiner Sache sehr sicher, so kann man mit dem jeweiligen Sachbearbeiter aber auch durch Nachfragen eine Beschleunigung erreichen. Davon ist aber normalerweise abzuraten.
Formalitäten bei einem Einspruch gegen den Steuerbescheid beachten
Wer einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen möchte, sollte dies keineswegs im Hauruckverfahren machen, sondern auf Formalitäten achten. Grundsätzlich ist es wichtig, dass klar zu erkennen ist, wer den Einspruch eingelegt hat. Der Einspruch muss an die richtige Stelle geschickt werden – und zwar an das Finanzamt, das für den jeweiligen Steuerzahler zuständig ist.
Das Finanzamt muss klar erkennen, um welchen Steuerbescheid es konkret geht beziehungsweise gegen welchen Bescheid der Steuerzahler Einspruch einlegt. Eine entsprechende Begründung, warum der Einspruch erfolgt, ist grundsätzlich keine Pflicht aber durchaus ratsam. Auf diese Weise kann der Steuerzahler den Sachverhalt aus seiner Sicht und in Ruhe darlegen, was den Prozess des Einspruches unter Umständen zugutekommt.
Diese Formalia müssen im Einspruchsverfahren beachtet werden
Der Einspruch muss schriftlich eingelegt werden. Wird es zeitlich eng, können Sie auch ein Fax schicken.
- Es muss eindeutig sein, wer Einspruch einlegt.
- Den Einspruch kann nur an das zuständige Finanzamt gerichtet werden.
- Geben Sie eindeutig an, gegen welchen Bescheid Sie Einspruch einlegen.
- Eine Begründung ist keine Voraussetzung für den Einspruch – aber hilfreich.
Was passiert bei einer Ablehnung des Einspruchs?
Nicht auszuschließen ist, dass der Einspruch beim Finanzamt nicht anerkannt wird bzw. es zu einer negativen Einspruchsentscheidung kommt. Dann sind Zinsnachzahlungen die Folge, wenn eine Aussetzung der Vollziehung beantragt wurde. Mit 0,5 % monatlich wird der Steuerzahler dann zusätzlich zur Kasse gebeten – jedoch erst ab dem 16. Monat der Fälligkeit.
Nachprüfungsvorbehalt des Finanzamtes
Das Finanzamt hat das Recht, Steuerbescheide noch einmal nachprüfen zu lassen. Geregelt ist dies in der Abgabenordnung (§ 164 AO). So lange der Steuerbescheid nicht endgültig ist, kann dieser noch Änderungen unterzogen werden. Wer als Angestellter seinen Steuerbescheid erhält, findet auf diesem in der Regel nichts vermerkt. Deshalb lautet die Devise auch hier: Steuerbescheid noch mal genauer unter die Lupe nehmen und auf mögliche Fehler und Versäumnisse hin prüfen.
Wie können neue Tatsachen bei der Steuererklärung behandelt werden?
Das Finanzamt ist dazu verpflichtet, bereits finalisierte Steuerbescheide für nichtig zu erklären und einer entsprechenden Änderung zu unterziehen, wenn nach der Bearbeitung offensichtliche Gründe vorliegen, die am Ergebnis des Steuerbescheids noch etwas ändern würden.
Es ist möglich, dass der Steuerzahler somit eine noch höhere Steuerschuld begleichen muss oder eventuell sogar einen Teil erlassen bekommt. Wichtig dabei ist allerdings, dass dem betroffenen Steuerzahler selbst keine Vorwürfe im Hinblick auf die zu spät eingebrachten Belege oder Sachverhalte gemacht werden können.
Nachträgliche Änderung des Steuerbescheids: Wann ist die Steuerschuld zu zahlen?
Wer seinen Steuerbescheid erhalten hat, muss nicht zwangsläufig sofort im Falle von Nachzahlungen diese begleichen.
Grundlegender Ablauf:
- Schritt: Steuererklärung erstellen.
- Schritt: Sobald der Steuerzahler seinen Steuerbescheid erhalten hat, sollte er diesen kritisch prüfen. Wenn darin Fehler festgestellt werden oder falls Angaben in der Steuererklärung vergessen wurden, muss innerhalb eines Monats dagegen Einspruch eingelegt werden.
- Schritt: Wenn Einspruch einlegt wird, muss trotzdem die Steuerforderung bezahlt werden. Wer das nicht will, muss zusätzlich eine „Aussetzung der Vollziehung“ beantragen.
- Schritt: Lehnt das Finanzamt den Einspruch ab, kann beim zuständigen Finanzgericht Klage einlegt werden. Diese ist kostenpflichtig.
Was bedeutet Aussetzung der Vollziehung?
Grundsätzlich ist der Steuerzahler dazu verpflichtet, die vom Finanzamt geforderten Steuern zu begleichen. Das ist auch der Fall, wenn der Steuerzahler nicht mit dem Bescheid einverstanden ist und dagegen Einspruch erhoben hat. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Vollziehung auszusetzen. Dies muss vom Steuerzahler beantragt werden.
Das Finanzamt kann nun diese Aussetzung ablehnen oder ihr zustimmen. Stimmt es zu, ist die Nachzahlung zunächst ausgesetzt und es gibt Hoffnung, dass der Steuerbescheid sich nachträglich positiv auf den Geldbeutel des Steuerzahlers auswirkt.
Fazit: Einspruch Steuerbescheid
Wer seinen Steuerbescheid erhält und Unstimmigkeiten ausmacht, sollte diese nicht auf sich sitzen lassen und möglicherweise erst einen Steuerberater konsultieren. Ein Einspruch kann nicht nur bei der Aufklärung helfen, sondern dem Steuerpflichtigen möglicherweise finanziell zugutekommen. Doch bevor es dazu kommt, benötigt es meist etwas Geduld – die Bearbeitung des Einspruchs kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Und im ungünstigsten Fall wird der Einspruch abgelehnt und die Kosten sind höher als zuvor.
Daher sollte ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid immer auf Tatsachen beruhen und wohl überlegt sein. Manchmal schafft auch ein Antrag auf Änderung bereits das gewünschte Ergebnis. Beratend kann hier ein Steuerberater zu Seite stehen und über alle wichtigen Eckdaten bei einem Einspruch aufklären.