Grundsteuer: Bei Eigentumswohnung ist die Umlegung einfach

Grundsteuer: Bei Eigentumswohnung ist die Umlegung einfach
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Die Grundsteuer ist umlagefähig. Sie zählt nämlich nach § 2 der Betriebskostenverordnung zu den laufenden öffentlichen Lasten eines Grundstücks. In die Nebenkostenabrechnung sollte der Vermieter daher die Grundsteuer mit einbeziehen, um nicht allein auf den Kosten sitzenzubleiben.

Grundsätzlich darf nach § 556 BGB vereinbart werden, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Dafür ist aber eine eindeutige Regelung im Mietvertrag notwendig, ohne sie muss der Vermieter die Kosten allein tragen.

Daher muss bezüglich der Umlegung der Grundsteuer klar formuliert werden: Gibt es Unklarheiten im Mietvertrag, so geht das immer zu Lasten des Vermieters und er muss selbst dafür aufkommen.

Die Grundsteuer wird meist nach dem Flächenmaßstab umgelegt. Das heißt, sie wird anteilig nach der Wohnfläche der einzelnen Wohnungen auf die Mieter verteilt.

Die Art der Umlegung wird als Verteilerschlüssel bezeichnet. Dieser muss auch im Mietvertrag bestimmt werden. Der Flächenmaßstab ist zwar als gesetzlicher Maßstab vorgesehen, andere Verteilerschlüssel können aber auch vertraglich bestimmt werden.

Sind die Wohnungen in einem Mietshaus etwa gleich groß, kann die Aufteilung auch nach Anzahl der Wohneinheiten erfolgen.

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Grundsteuer wird bei Eigentumswohnung für Wohneinheiten erhoben

Bei Eigentumswohnungen wird die Grundsteuer nicht für das ganze Gebäude, sondern für die einzelnen Wohneinheiten erhoben. Deshalb ist hier die Umlage der Grundsteuer besonders einfach, da kein Verteilerschlüssel benutzt werden muss.

Wichtig ist zu unterscheiden, dass bei Eigentumswohnungen ein Hausgeld gezahlt wird und keine Nebenkostenvorauszahlung. Allerdings sind die beiden durchaus vergleichbar – mit dem Unterschied, dass ein Hausgeld meist höher ausfällt.

Interessanterweise sind die Betriebs- und Heizkosten und damit das Hausgeld bei Nachkriegsbauten am höchsten. Das liegt daran, dass zu dieser Zeit wegen der Wohnungsnot schnell gebaut wurde und darunter die Qualität litt.

Bei modernen Gebäuden galten beim Bau deutlich höhere Qualitäts- und Energiestandards. Dadurch fallen niedrigere Energie- und Reparaturkosten an. Darauf sollte ein Anleger achten, wenn er eine Eigentumswohnung erwerben möchte, um sie zu vermieten und als Geldanlage zu nutzen.

Bei einer sehr alten Eigentumswohnung können schnell unerwartete Ausgaben nötig werden, wenn diese in der Eigentümerversammlung beschlossen wurden. Auch auf die Ausstattung des Gebäudes sollte geachtet werden, denn je luxuriöser die Ausführung ist, desto mehr kosten Betrieb und Instandhaltung.

Für Vermieter von Eigentumswohnungen ist es außerdem wichtig, darauf zu achten, dass der Mietvertrag und die Gemeinschaftsordnung sich nicht widersprechen. Die Gemeinschaftsordnung steht über dem individuellen Mietvertrag, sodass dieser keine weitergehenden Rechte einräumen darf.

Eigentumswohnung: Umlage der Grundsteuer muss vereinbart werden

Damit der Vermieter einer Eigentumswohnung nicht auf der Grundsteuer sitzen bleibt, muss die Umlage im Mietvertrag eindeutig geklärt werden.

Am besten sollte im Mietvertrag auf § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen werden.