Kfz-Steuer: Berechnung, Steuerklassen & Pendler-Pauschale

- Die wichtigsten Informationen zur Kfz-Steuer im Überblick
- Definition: Was ist die Kfz-Steuer?
- Kfz-Steuer Berechnung: Wie sie sich zusammensetzt
- Die Rolle des CO2-Ausstoßes
- Kfz-Steuer absetzen: Die Pendler-Pauschale
- Kfz-Steuerklassen im Überblick
- Kfz-Steuer: Autofahrer müssen mit deutlichen Mehrkosten rechnen
- Kfz-Steuer: Fazit
Die wichtigsten Informationen zur Kfz-Steuer im Überblick
Definition: Mit Zulassung ist Kraftfahrzeugsteuer für das Halten des Fahrzeugs zu bezahlen
Herkunft: Kraftfahrzeuggesetz von 1922 führte Besteuerung auf Grundlage des Hubraumes ein
Berechnung: Hubraum des Fahrzeugs, Schadstoffemissionen und Ausstoß von Kohlenstoffdioxid
Neuregelung: Die Neuregelung möchte durch Reduzierung der CO2-Emissionen das Klima schützen
Steuerentlastung: Für Privatpersonen nur über Absetzung der Pendler-Pauschale
Definition: Was ist die Kfz-Steuer?
Die Kfz-Steuer (Kraftfahrzeugsteuer) ist für alle zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen Fahrzeuge zu bezahlen. Die Steuerpflicht beginnt mit der erstmaligen Ausstellung der Zulassungsbescheinigung und endet mit der Abmeldung bei der jeweiligen Zulassungsbehörde.
Allgemein gesehen ist die Kfz-Steuer eine Verkehrsteuer für die Zulassung und eine Verbrauchsteuer für das Halten eines Fahrzeuges. In Deutschland wird diese Steuer nur auf das Halten eines Kraftfahrzeuges (Kfz) erhoben.
Seit dem 1. Juli 2009 ist eine Neuregelung der Kfz-Steuer in Kraft getreten. Es gibt im Jahr 2019 so viele zugelassene Fahrzeuge auf den Straßen wie nie zuvor. Die Neuregelung hat zum Ziel, die CO2-Emissionen auf den Straßen zu reduzieren. Klimaschutz ist das neue übergeordnete Ziel. Seit dieser Neuregelung folgten zahlreiche Anpassungen der Grenzwerte.
Die Geschichte der Kfz-Steuer
Erstmals wurde die Kfz-Steuer in Deutschland im Jahre 1906 mit dem Reichsstempelgesetz eingeführt. Damals wurde zunächst der Hubraum besteuert, in dem mit einer Formel eine „Steuer-PS“ berechnet wurde. Diese unterschied sich von der „Leistungs-PS„.
Im Deutschen Reich waren folgende Formeln gültig:
- Für 2-Takter: 1 Steuer-PS = 175,5 cm³ oder 1 Liter Hubraum (5,70 Steuer-PS)
- Für 4-Takter: 1 Steuer-PS = 261,8 cm³ oder 1 Liter Hubraum (3,82 Steuer-PS)
Dieses Gesetz wurde mit dem Kraftfahrzeuggesetz im Jahre 1922 abgelöst. Kleinkrafträder, welche nicht genauer definiert wurden, waren ab sofort von der Steuer befreit. Krafträder und Personenkrafträder wurden weiterhin nach Pferdestärken besteuert. Kraftomnibusse und Lastkraftwagen wurden nach Eigengewicht besteuert.
Die Kfz-Steuer in Deutschland im Jahr 2019
Seit Juli 2009 ist die Kfz-Steuer eine Bundessteuer. Zuvor war es eine Ländersteuer. Die Erhebung und Verwaltung der Kfz-Steuer unterliegt seitdem der Bundesfinanzverwaltung.
Nach §1 Kraftfahrzeugsteuergesetz bezahlt ein Fahrzeughalter die Kfz-Steuer für das Halten von inländischen oder von ausländischen Fahrzeugen, die sich im Inland befinden. Inländisch ist ein Fahrzeug, dass im Inland zugelassen wurde. Ein ausländisches Fahrzeug ist entsprechend im Zulassungsverfahren eines anderen Staates zugelassen worden.
„Fahrzeuge“ sind im Gesetz definiert als „nicht schienengeführte Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger“.
Wann ist die Kfz-Steuer zu bezahlen?
Mit der Anmeldung des Kfz bei der Zulassungsbehörde ist die Kfz-Steuer für die Dauer eines Jahres im Voraus zu bezahlen. Eine jährliche Entrichtung ist erlaubt, wenn die Jahressteuer mehr als 500 € beträgt. Hierbei wird jedoch ein Aufpreis von 3 % erhoben. Eine vierteljährliche Zahlung ist bei einer Gesamt-Jahressteuer von über 1.000 € erlaubt. Das Geld wird an die Bundeskassen gezahlt.
Seit der Neuregelung wurde die Benachrichtigung vor der Fälligkeit der Steuer abgeschafft. Kfz-Halter müssen nun selber darauf achten, das Geld pünktlich zu überweisen. Wer den Termin versäumt, bekommt eine Mahnung zugeschickt mit der Säumnisgebühren fällig werden. Wer noch kein automatisches Lastschriftverfahren beantragt hat, sollte ernsthaft darüber nachdenken: Zu ärgerlich wäre es, wenn die pünktliche Überweisung vergessen würde und eine Strafzahlung fällig wird.
Welches Zollamt ist zuständig?
Zum 1. Juli 2014 hat die Zollverwaltung die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Landesfinanzbehörden übernommen. Somit sind seitdem die Hauptzollämter für die Erhebung und Vollstreckung zuständig.
Für die An- und Abmeldung eines Fahrzeugs sind weiterhin die örtlichen Zulassungsstellen zuständig. Fahrzeughalter, die aus Versehen noch ihren Antrag an das Finanzamt schicken, müssen sich nicht sorgen. Die Anträge werden an das zuständige Hauptzollamt weitergeleitet. Welches Zollamt am Wohnsitz für die eigenen Belange zuständig ist, kann auf der Webseite des Zolls nachgeschaut werden.
Kfz-Steuer Berechnung: Wie sie sich zusammensetzt
Seit dem 1. Juli 2009 gilt die Kfz-Steuer als Bundessteuer. Mit der „neuen“ Kfz-Steuer wurden Autos, die ab dem Stichtag zugelassen wurden, zum ersten Mal anhand ihres CO2-Ausstoßes (Kohlenstoffdioxid-Ausstoß) bewertet.
Auch wenn die Kfz-Steuer seit 2009 als Bundessteuer gilt, wird das Bundesministerium der Finanzen bei der Verwaltung von den Landesfinanzbehörden unterstützt. Die Kfz-Steuer-Änderung macht sich vor allem bei der Zulassung bemerkbar.
Die Behörden dürfen ein Auto erst zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zulassen, wenn die Besteuerungsgrundlagen festgestellt sind. Diese müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I ausgewiesen werden.

Die Parameter zur Berechnung der Kfz-Steuer
Seit dem 1. Juli 2009 werden für die Berechnung der Kfz-Steuer bei Verbrennungsmotoren der Hubraum in ccm, die Treibstoffsorte und der CO2-Ausstoß veranschlagt. Der CO2-Ausstoß wird in der Regel direkt vom Hersteller angegeben. Die aktuellen Eckpunkte bei der Kfz-Steuer in Deutschland:
Zunächst gibt es noch die beiden Gruppen „Verbrennungsmotoren“ und „Elektromotoren“. Die Verbrennungsmotoren werden unterschieden in Otto/Wankel (Benzin) und Diesel. Die Besteuerung eines Benzin-Pkws errechnet sich mit 2 € pro angefangene 100 cm³ Hubvolumen. Bei Dieselmotoren liegt der Betrag bei 9,50 € pro angefangene 100 cm³ Hubraum. Allerdings gilt für die Fahrzeugbesitzer eines Diesel-Pkws eine befristete Steuerbefreiung, wenn der Wagen die Anforderungen der Euro-6-Abgasstufe erfüllt.
Hinzu kommt der CO2-Freibetrag bei der Berechnung der Kfz-Steuer. Eine Basismasse von 110 g/km CO2-Emission bleibt bei der ersten Zulassung bis zum 31.12.2013 steuerfrei. Ab Zulassungen zum 1.1.2014 sinkt dieser Freibetrag auf 95 g/km. Ein darüber hinausgehender CO2-Ausstoß wird mit 2 € pro g/km besteuert.
Bei allen Kfz mit Verbrennungsmotoren erfolgt eine Einstufung der Fahrzeuge in Emissionsklassen durch die jeweilige Zulassungsbehörde.
Ein Beispiel zur Steuerberechnung anhand Hubvolumen und Verbrennungsart: Hat ein Fahrzeug einen Hubraum von 1500 ccm, beträgt der Faktor mit dem gerechnet wird 15. Für die Motorart Ottomotor werden pro 100 ccm 2 € fällig. 15 x 2 € = 30 € im Jahr.
Die Rolle des CO2-Ausstoßes
Je mehr CO2 ein Fahrzeug ausstößt, desto höher ist die Kfz-Steuer für die Fahrzeughalter. Ausschlaggebend für diese Berechnung ist das Jahr der ersten Zulassung und die Verbrennungsart eines Autos (Otto- oder Dieselmotor). Seit der Neuregelung wird auch für den Kohlenstoffdioxid-Ausstoß bezahlt. Da sich der Verbrauch nicht einheitlich messen lässt, wurde dieser Faktor anhand von Sockelwerten mit in die Berechnung der Kfz-Steuer aufgenommen.
Die Berechnung der Steuer für den CO2-Ausstoß hängt nicht von der Motorart ab, sondern richtet sich nach Sockelwerten. Dieser Sockelwert betrug von 2009 bis 2012 120 g/km, seit dem 01. Januar 2012 noch 110 g/km und mittlerweile, seit dem 01. Januar 2014, noch 95 g/km. Für jedes Gramm, das ein Fahrzeug im CO2-Ausstoß über diesem Sockelwert liegt, werden pauschal 2 € fällig.
Beispiel: Ein Auto hat einen Hubraum von 1500 ccm, einen Ottomotor und einen CO2-Ausstoß von 120 g/km. Mit einer Erstzulassung im Januar 2010 kostete dieser Wagen früher insgesamt 30 € Steuern. Ab 2012 kostete das gleiche Fahrzeug 50 € Steuern pro Jahr (20 € aufgrund der Überschreitung des CO2-Sockelwerts um 10 g). 2016 liegt die Steuer für dieses Kfz bei 80 €. 30 € werden aufgrund des Hubvolumens und der Verbrennungsart fällig. 50 € kosten die CO2-Emissionen, die 25 g über dem Sockelwert liegen (25 g/km x 2 € pro g = 50 €).

Kfz-Steuer: PKW und Motorrad
Bei einem Motorrad erfolgt die Besteuerung mit 1,84 € pro angefangene 25 ccm Hubraum. Leichtkrafträder (weniger als 11 kW und 125 ccm) sind von der Kfz-Steuer befreit. Eine Besteuerung nach den Schadstoffemissionen, wie bei PKW und Nutzfahrzeugen über 3.500 kg, erfolgt aktuell nicht. Über die Einführung einer emissionsbezogenen und gestaffelten Kfz-Steuer für Motorräder steht eine Entscheidung noch aus.
Bei Personenkraftwagen erfolgt eine emissionsabhängige Besteuerung. Neben dem Hubvolumen wird hierzu bei der Berechnung der Abgaben die Abgasnorm und der Ausstoß von Kohlenstoffdioxid betrachtet.
Mit der Neuregelung der Kfz-Steuer wurden Fahrzeuge mit der Erstzulassung nach dem 1. Januar 2009 und der Schadstoffklasse Euro 5 (und besser) für 12 Monate von der Kfz-Steuer befreit.
Kfz-Steuer: Diesel und Rußpartikelfilter
Nach der sogenannten Malus-Regelung (Änderung des Kraftfahrzeuggesetzes von März 2007) sieht §9a KraftStG vor, dass Kfz mit Dieselmotoren und ohne Partikelfilter um 1,20 € pro angefangene 100 ccm Hubraum mehr belastet werden.
Nachrüstungen mit einem Partikelminderungs-System bei Dieselmotoren wurden zwischen 2006 und 2009 mit einer befristeten Steuerbefreiung von 330 € gefördert. Bedingung war, dass diese Wagen vor dem 1. Januar 2007 erstmalig zugelassen wurden.
Über die tatsächliche Reduzierung der Partikel entscheidet die Zulassungsbehörde. Eine eventuelle Feststellung wird von der Zulassungsbehörde an die Finanzbehörden weitergeleitet.
Kfz-Steuer: Wohnmobile und Anhänger
Nach dem Kraftfahrzeugsteuer-Gesetz ist ein Fahrzeug ein „Wohnmobil„, wenn es eindeutig zu Wohnzwecken dient. Es müssen die Mindestausstattung nach den Vorgaben des TÜV gegeben sein. Dazu gehört eine Sitzgelegenheit mit Tisch, Schlafplätze, Kücheneinrichtung mit Spüle und Kochstelle sowie ein Schrank. Außer dem Tisch müssen alle Einrichtungen fest eingebaut sein.
Bei Wohnmobilen bildet die zulässige Gesamtmasse und die Schadstoffemission die Grundlage für die Steuerbemessung. Es gilt hier ein besonderer Steuertarif.
Kfz-Steuer: Lastkraftwagen und „andere Kfz“
Die Kfz-Steuer für Lkw wird auf Grundlage des zulässigen Gesamtgewichts berechnet. Hier berechnet man pro 200 kg folgende Steuer:
- < 2000 kg = 11,25 €
- 2000 – 3000 kg = 12,02 €
- 3000 – 3500 kg = 12,78 €
Ab einem Gewicht über 3.500 kg werden zusätzlich noch die Schadstoff- und Geräuschklassen bei der Steuerberechnung berücksichtigt.
Kfz-Steuer: Elektrofahrzeuge
Anders – und zwar wesentlich günstiger – sieht es bei der Besteuerung von Elektroautos aus. Fahrzeughalter, die ihren Wagen im Zeitraum zwischen dem 18.5.2011 und dem 31.12.2015 zulassen, werden für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Wer sein Elektroauto im Zeitraum vom 1.1.2016 bis 31.12.2020 zulässt, unterliegt für fünf Jahre keiner Kfz-Steuerpflicht.
Die Besteuerung der Elektrowagen erfolgt dann über das zulässige Gesamtgewicht. Pro angefangenen 200 kg des zulässigen Gesamtgewichts fallen 11,25 € bis 2.000 kg an. Liegt das Gesamtgewicht bei 3.000 kg, werden 12,02 € für den Anteil über den 2.000 kg fällig. 12,78 € werden für den Anteil über 3.000 bis 3.500 kg fällig.
Anschließend werden 50 % des für „andere Kfz“ und Lkw geltenden Steuersatzes fällig.
Für einen Tesla Model S beispielsweise gilt folgendes: Bei einem Leergewicht über 2.000 kg sind pro 200 kg der Gesamtmasse die Hälfte von 12,02 € zu zahlen. Das wären 75 € in diesem Beispiel. Leichtere E-Autos werden entsprechend mit weniger Steuern belegt.

Kfz-Steuer absetzen: Die Pendler-Pauschale
Bei einem Dienstwagen, welcher nur zu dienstlichen Zwecken genutzt wird, kann man die Kfz-Steuer vollständig absetzen. Über ein Fahrtenbuch ist hierfür der Nachweis zu führen.
Für Privatpersonen lässt sich die Kfz-Steuer nicht absetzen, da die Anschaffung eines Autos nicht unter Zwang geschieht. Dieses Gesetz hat aber eine Lücke: Privatpersonen nutzen hier zur Entlastung den indirekten Weg über die „Pendler-Pauschale„. Hintergrund ist der Gedanke, dass man zur Erzielung eines Gehalts eben doch einen Arbeitsweg zurücklegen muss. Es erfolgt nicht das direkte Absetzen der Kfz-Steuer, sondern eine indirekte Entlastung der Kfz-Kosten.
Kfz-Steuerklassen im Überblick
In welcher Steuerklasse das Kfz eingeteilt ist, richtet sich nach dem Schadstoffausstoß.
Neben der Kraftstoffart und der Leistung des Fahrzeugs ist das Datum der Erstzulassung wichtig. Fahrzeuge, die vor Juli 2009 zugelassen wurden, fallen in andere Kategorien als ihre neueren Gegenstücke. Im Zweifel können wenige Tage große Unterschiede im zweistelligen Eurobereich nach sich ziehen.
Kfz-Steuerklassen: Diesel mit deutlichen Aufschlägen
Da die Energiesteuer auf Dieselkraftstoff deutlich höher ausfällt als auf Ottokraftstoff, werden diese mit deutlichen Aufschlägen bei der Kfz-Steuer bedacht.
Der Grundbetrag richtet sich nach dem Hubraum des Fahrzeuges. Die Größe des Autos wird nicht mit einbezogen. Deshalb sind vor allem Fahrer von leistungsstarken Dieselkleinwagen mit großem Hubraum im Nachteil. Diese müssen oftmals ähnliche Steuern zahlen wie Besitzer von Mittelklassefahrzeugen.
Kfz-Steuerklassen in der Tabelle
Einen Überblick über die einzelnen Kfz-Steuerklassen finden Sie in der folgenden Tabelle.
Kfz-Steuerklassen im Überblick | ||||
Motor | Erstzulassung | Emissionsgruppe | Steuersatz je angefangene 100 cm3 in € | zzgl. 2 € CO2-Zuschlag je g/km |
Diesel | vor 10.07.2009 | |||
Euro 2 | 16,05 € | – | ||
Euro 1 | 27,35 € | – | ||
Euro 0 (ehemals ohne Ozonfahrverbot) | 33,29 € | – | ||
Euro 0 (übrige Fahrzeuge) | 37,58 € | – | ||
Diesel | ab 01.07.2009 | Euro 1-6 | 9,50 € | |
über CO2-Wert von 110 g (EZ 2012-2013) | ||||
über CO2-Wert von 95 g (EZ ab 2014) | ||||
Otto/Wankel | vor 01.07.2009 | |||
Euro 2 | 7,36 € | – | ||
Euro 1 | 15,13 € | – | ||
Euro 0 (ehemals ohne Ozonfahrverbot) | 21,07 € | – | ||
Euro 0 (übrige Fahrzeuge) | 25,36 € | – | ||
ab 01.07.2009 | Euro 1-6 | 2,00 € | ||
über CO2-Wert von 110g (EZ 2012-2013) | ||||
über CO2-Wert von 95g (EZ ab 2014) |
Bis zur Neuregelung der Kfz-Steuer war der Grundbetrag auf Basis der Schadstoffeinteilung von „Euro-0″ bis „Euro 3 und höher“ gestaffelt.
Während beispielsweise für schadstoffarme Fahrzeuge der höheren Klassen mit Erstzulassung vor Juli 2009 ein Betrag von 6,75 € (Otto) bzw. 15,44 € (Diesel) pro angefangene 100 ccm Hubraum anfällt, erhöht sich der Betrag für Fahrzeuge aus „Euro 0″ auf 37,58 €.
Neuregelung seit 2009
Seit 2009 ist der Grundbetrag für neue Fahrzeuge fest. Diese zahlen jetzt unabhängig von der Einteilung in die einzelnen Schadstoffklassen den Pauschalbetrag von 2,00 € für Ottomotoren bzw. 9,50 € für Diesel. Hinzu kommt ein Zusatzbetrag, der sich nach dem Ausstoß von CO2 richtet. Welche Grenze für den Ausstoß steuerfrei bleibt, richtet sich erneut nach der Erstzulassung.
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung von Juli 2009 bis Dezember 2011 liegt diese Grenze bei 120 g/km. Für Fahrzeuge aus 2012 und 2013 liegt der Wert bei 110 g/km. Fahrzeuge, die ab Januar 2014 zugelassen werden, müssen den CO2-Ausstoß ab 95 g/km besteuern.
Und dies kann schnell teuer werden. Jedes Gramm über den jeweiligen Grenzen wird mit 2 € besteuert. Der CO2-Ausstoß für das jeweilige Fahrzeug wird vom Hersteller übermittelt und beim Kauf angegeben.
Sonderregelung für Elektrofahrzeuge
Eine Sonderstellung besitzen Kraftfahrzeuge mit Elektromotoren. Die Einteilung in die Kfz-Steuerklassen richtet sich nach dem Gewicht der Fahrzeuge.
Diese Grundbeträge werden pro angefangene 200 kg des zulässigen Gesamtgewichts fällig. Bis zu einem Gesamtgewicht von 2.000 kg beträgt dieser Betrag 11,25 €. Bis 3.000 kg sind es 12,02 € und bis 3.500 kg 12,78 €.
Die derzeitige Regelung der Kfz-Steuerklassen wird sich in den kommenden Jahren nicht ändern. Dies bedeutet für den Kunden: Mit den Daten der Hersteller beim Autokauf und den Steuerklassen der obenstehenden Tabelle kann die anfallende Steuer berechnet werden.
Kfz-Steuer: Autofahrer müssen mit deutlichen Mehrkosten rechnen
Im September 2017 wurde ein neues Verfahren eingeführt, um den Verbrauch von PKW zu ermitteln. Ab Herbst 2018 sollen sich die Ergebnisse dieses Verfahrens auf die Kfz-Steuer niederschlagen.
Bundesfinanzminister Schäuble rechnete aufgrund des neuen Verfahrens mit 1,1 Milliarden Euro Mehreinnahmen bei der Kfz-Steuer zwischen 2018 und 2022.
Diese Veränderungen bringt WLTP mit sich
WLTP heißt das neue Prüfverfahren, das steht für „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“. Im Gegensatz zum bisherigen Verfahren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) werden Sonderausstattungen eines Fahrzeugs wie Rädergrößen und Reifengrößen untersucht und das Fahrzeuggewicht spielt eine Rolle.
Zudem wird das Verbrauchsverhalten in konkreten Fahrsituationen wie Autobahnfahrten oder Fahrten in verkehrsreichen Innenstädten untersucht, nicht mehr nur wie bisher im Labor. Test-Geschwindigkeiten wurden erhöht und Standzeiten verringert.
Für die Autohersteller ist der neue Abgastest eine Herausforderung. Denn nur Autos, die den Test bestanden haben, dürfen verkauft werden. Das neue Messverfahren lässt Herstellern weniger Spielraum für die Verfälschung von Ergebnissen, wodurch der CO2-Austoß eines Autos realistischer abgebildet wird. Die Tests fallen nun schlechter aus als im früheren Messverfahren. Gründe hierfür sind eine stärkere Beschleunigung der Fahrzeuge, eine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit und die Einrechnung von Zusatzausstattungen (Klimaanlage oder elektrischen Sitzen).
Durch die anspruchsvolleren Messungen ist der CO2-Ausstoß der Fahrzeuge höher, was zu einer Erhöhung der Kfz-Steuer führt. Diese basiert auf Hubraum und CO2-Austoß eines Fahrzeugs. Besonders leistungsschwächere Klein- und Kompaktwagen sind von der neuen Regelung betroffen, da sie auf die neuen Messkriterien stärker regieren.
Auswirkungen des WLTP: Für diese Fahrzeuge wird mehr Kfz-Steuer fällig
Kleine Fahrzeuge, die sparsam sind, sind von der Neuregelung am stärksten betroffen. So wird im Rahmen des neuen Messverfahrens eine um 40 % höhere Durchschnittsgeschwindigkeit und eine um 50 % stärkere Beschleunigung getestet. Das wirkt sich negativ auf den Spritverbrauch aus.
Autos mit weniger Motorleistung werden für längere Zeit voll ausgelastet, wodurch sie mehr verbrauchen. Für Fahrzeuge wie zum Beispiel den Smart oder den VW Up kann dies um 10 bis 15 % höhere Werte bedeuten.
Große, leistungsstarke Autos profitieren sogar von dem neuen Messverfahren, da sie viel stärker belastbar sind. Je nach Modell können die CO2-Messwerte um 5 bis 7 % niedriger ausfallen, wodurch dann die Kfz-Steuer reduziert wird.
Die Neuregelung ab 2018 betrifft Neuwagenkäufer
Für manche Autofahrer bedeutet das neue Messverfahren eine höhere Kfz-Steuer. Dennoch sind noch lange nicht alle davon betroffen. Auf bereits zugelassene Fahrzeuge wirkt sich die neue Regelung nicht aus. Erst für Fahrzeuge, die nach September 2018 zugelassen wurden, soll die Kfz Steuer auf Basis der WLTP-Tests berechnet werden.
Für die Autohersteller bietet das neue WLTP-Verfahren Lücken, die sie zu ihrem Vorteil ausnutzen können. Sie können ihre Autos auf das Verfahren hin optimieren und so während des Tests bis zu 40 % niedrigere Werte erzielen.
Kfz-Steuer: Fazit
Beim Kauf eines Neuwagens sollten aus steuerlichen Aspekten verschiedene Kriterien überprüft werden. Die Hubraumgröße ist entscheidend für die Steuer und seit 2009 werden die Kraftstoffemissionen eines Fahrzeugs miteinbezogen. Autos mit einem hohen CO2-Ausstoß sind damit deutlich teurer in der Steuer als umweltschonende Fahrzeuge.
Alle für die Berechnung der Kfz-Steuer relevanten Daten findet der Halter im Fahrzeugschein.
Autokäufer müssen beim Kauf darauf achten, dass ein Wagen neben einem guten Anschaffungspreis auch bezahlbare Haltungskosten mit sich bringt. Wer sich die Kfz-Steuer in Deutschland für die nächsten Jahre ganz sparen möchte, kann das mit dem Erwerb eines Elektroautos tun.
Personenkraftwagen sind in Deutschland durchschnittlich mehr als 12 Jahre in Betrieb. Da summieren sich diese Kosten zu einem Faktor, der so hoch wie der Kaufpreis sein kann. So glimpflich Inspektionen und Reparaturen ausfallen mögen – die Versicherungskosten und Steuern auf das Fahrzeug werden jedes Jahr in definierter Höhe fällig.
Versicherung und Steuern vor dem Kauf des Autos berechnen, kann helfen, das gute Preis-Leistungs-Verhältnis über die gesamte Betriebszeit zu wahren.