Rentenbesteuerung: Alles, was Rentner wissen sollten

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Entgegen einer weitverbreiteten Meinung sind nicht wenige Rentner steuerpflichtig
  • Ob Sie eine Steuererklärung machen müssen oder nicht, hängt zum Beispiel vom Überschreiten von Freibeträgen ab
  • Steuern zahlen müssen Rentner dann, wenn Sie oberhalb des Grundfreibetrages von rund 11.000 Euro liegen
  • Nicht die gesamte Rente muss versteuert werden, sondern lediglich der sogenannte Besteuerungsanteil

Vielleicht sind auch Sie der Meinung, dass Rentner keine Steuern zahlen müssen? Dem ist allerdings nicht, denn vom Grundsatz her sind erst einmal alle Renten einkommensteuerpflichtig. In unserem Beitrag gehen wir unter anderem darauf ein, wann Sie als Rentner Steuern zahlen muss. 

Ferner erfahren Sie, welches Einkommen zu versteuern ist, warum die Rente besteuert wird und wann Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Zudem erläutern wir, wie es plötzlich zur Abgabepflicht der Steuererklärung kommen kann und ob es Steuervergünstigungen gibt.

Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen?

Die überwiegende Mehrheit der Rentner müssen zwar keine Steuern zahlen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Rentenbeiträge grundsätzlich steuerfrei wären. Allerdings steigt die Anzahl der steuerpflichtigen Rentner kontinuierlich an, sodass es mittlerweile über 25 Prozent aller Ruheständler trifft. Häufiger besteht ein Grund jedoch nicht in der Rente, sondern in zusätzlichen Einkünften, die versteuert werden müssen.

Steuern müssen Rentner ab dem Rentenbeginn zahlen, wenn die Einnahmen den persönlichen Grundfreibetrag in Höhe von 10.908 Euro (2023) überschreiten. Unterhalb dieses Betrages hingegen sind sämtliche Einkünfte, sowohl Renten als auch sonstige Einkünfte, komplett steuerfrei. Zu diesen aktuell 10.908 Euro können Sie noch einen Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36 Euro sowie eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro addieren. Das bedeutet, dass sämtliche Einkünfte bis zu 11.046 Euro steuerfrei sind. 

Welches Einkommen wird versteuert?

Neben dem genannten Grundfreibetrag gibt es für Rentner nach Renteneintritt noch einen weiteren Freibetrag, nämlich den sogenannten Rentnerfreibetrag. Dieser beinhaltet, dass stets lediglich ein Teil der gesetzlichen Rente versteuert wird und somit steuerpflichtig ist. Das gilt bis ins Jahr 2040, denn ab dann ist der steuerfreie Anteil bei 0 Prozent. 

Anders ausgedrückt: Ab 2040 muss die volle Rente versteuert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist stets das Jahr, in dem Sie Ihren Renteneintritt durchführen, entscheidend für die Höhe des zu versteuernden Anteils. Dieser gestaltet sich zum Beispiel wie folgt: 

  • Renteneintritt 2023: 83 Prozent Besteuerungsanteil
  • Renteneintritt 2024: 84 Prozent Besteuerungsanteil
  • Renteneintritt 2030: 90 Prozent Besteuerungsanteil

Warum findet eine Besteuerung der Rente statt?

Insbesondere viele Rentner fragen sich, warum ihre Einkünfte im Alter überhaupt besteuert werden. Grundsätzlich ist die Erklärung im Prinzip die gleiche wie die Antwort auf die Frage, warum Arbeitnehmer Lohnsteuer zahlen müssen. Renten werden deshalb versteuert, damit der Staat Einnahmen hat, um seinen allgemeinen Verpflichtungen nachkommen zu können. Demzufolge wird kein Unterschied zwischen Renteneinkünften und allen sonstigen Einkünften gemacht, zu denen zum Beispiel zählen:

  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Sonstige Einkünfte

Zusammenfassend können wir festhalten, dass in Deutschland sämtliche Einkünfte, unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge auch Nebeneinkünfte, generell steuerpflichtig sind.

Wann muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Viele Rentner stellen sich nicht nur die Frage, ob und in welchem Umfang Ihre Rente versteuert wird, sondern ebenfalls, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Abhängig ist das von Ihrer Jahresbruttorente, also von Ihren steuerpflichtigen Renteneinkünften. Darüber hinaus kommen eventuell noch weitere Einkünfte zum Tragen, die ebenfalls mitgerechnet werden müssen. 

Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist also stets verpflichtend, wenn Ihre gesamten Einkünfte Ihren Grundfreibetrag von rund 11.000 Euro übersteigen. Für 2022 bedeutet das, dass Ihre Bruttorente monatlich bei mindestens 1.263 Euro (Westdeutschland) bzw. 1.267 Euro (Ostdeutschland) liegen müsste.

Wie kommt es plötzlich zur Abgabepflicht der Steuererklärung? 

Auch wenn Sie als Rentner bisher noch keine Steuererklärung abgeben mussten, kann sich das relativ schnell ändern. Es gibt mehrere Gründe, warum die sogenannte plötzliche Abgabepflicht Inkrafttreten kann, auch unter Einbezug des bestehenden Rentnerfreibetrages. Gründe sind insbesondere:

  • Rentenerhöhung
  • Tod des Lebenspartners
  • Zusätzliche Renten

Sollte es durch eine Rentenerhöhung dazukommen, dass Ihr Rentenfreibetrag nebst Grundfreibetrag unterschritten wird, gibt es damit eine Abgabepflicht. Dies geschieht leider öfter unbemerkt, was durchaus ein größeres Problem für manche Rentner darstellt. Ebenfalls abgabepflichtig im Hinblick auf die Steuererklärung können Sie werden, wenn Sie zusätzliche Renten aus einer privaten Vorsorge beziehen, wie zum Beispiel eine Riester- oder Rürup-Rente.

Erhalte ich im Rentenalter steuerliche Vergünstigungen?

Tatsächlich haben Sie im Alter eventuelle Ansprüche auf Steuervergünstigungen. Das ist insbesondere der Fall, wenn Sie – neben Ihrer Rente – zusätzliche Einkünfte haben, beispielsweise aus einer Erwerbstätigkeit. Unter der Voraussetzung gibt es den Altersentlastungsbetrag, der zum ersten Mal nach Vollendung Ihres 64. Lebensjahres gewährt werden kann. 

Was darf ich von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich haben natürlich auch ein Rentner das Recht, bestimmte Aufwendungen und Ausgaben steuerlich geltend zu machen und damit von der Steuer abzusetzen. Das gilt in erster Linie für die folgenden Aufwendungen: 

  • Werbungskosten
  • Sonderausgaben
  • Kirchensteuer
  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Spenden
  • Mitgliedsbeiträge
  • Haushaltsnahe Dienste
  • Energetische Gebäudesanierung

Zu den Werbungskosten können beispielsweise Ausgaben für eine Rentenberatung zählen. Sonderausgaben sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, während insbesondere Krankheitskosten sowie Pflegekosten zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen. Ebenfalls steuerlich geltend machen können Sie Spenden sowie Mitgliedsbeiträge und Haushaltsnahe Dienste, zu denen beispielsweise Handwerker oder Reinigungskräfte zählen.

Welche Steuer muss ich für meine Rente zahlen: ein Beispiel

Gegen Ende unseres Beitrages möchten wir anhand eines Beispiels verdeutlichen, wie hoch die Steuer auf Ihre Rente ungefähr ausfallen könnte. Dafür gehen wir davon aus, dass Sie eine monatliche Rente in Höhe von 1.300 Euro erzielen. Das führt zu einer jährlichen Rente in Höhe von 15.600 Euro. Sind Sie 2022 in Rente gegangen, liegt der Besteuerungsanteil bei 82 Prozent und würde somit 12.792 Euro umfassen. 

Damit ergibt sich eine Differenz zu Ihrer Rente in Höhe von 2.808 Euro. Dabei handelt es sich um Ihren persönlichen Rentenfreibetrag. Dieser wird bis zu Ihrem Lebensende nicht versteuert. Auf dieser Grundlage ergibt sich nun die folgende Berechnung:

Rente: 15.600 Euro

– Grundfreibetrag: 10.908 Euro

– Werbungskostenpauschale 102 Euro + Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro

– Rentenfreibetrag: 2.808 Euro

= Saldo: 1.746 Euro zu versteuern

Sie erkennen an dem Beispiel, dass aufgrund der Freibeträge Ihre Rente nur zu einem sehr geringen Teil zu versteuern ist. Kommen jedoch noch weitere Einkünfte hinzu, wird die Steuerlast selbstverständlich größer.