Solidaritätszuschlag auf Gewerbesteuer: Das sollten Sie wissen

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Die deutsche Gewerbesteuer ist ein weltweit einzigartiges Konstrukt und daher heftig umstritten. Unvereinbarkeiten mit gewerblichen Belangen zeigen sich schon dadurch, dass viele Betriebe (z.B. forstwirtschaftliche oder Banken) von der Gewerbesteuer befreit sind. Gleichwohl ist die Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der deutschen Kommunen.

Entsprechend ist der Solidaritätszuschlag auf Gewerbesteuer ein weiteres Ärgernis. Denn damit kommt ein Punkt in die Diskussion, der selbst für Zündstoff in den Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und dem Gesetzgeber sorgt. Dazu kommt noch die unterschiedliche Berechnung der Gewerbesteuer.

Gewerbesteuer für Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Wer ein Gewerbe betreibt, muss eine Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Dieses erlässt einen Gewerbesteuermessbescheid, der an den Gewerbetreibenden und die Gemeindeverwaltung geht. Mittels des lokal unterschiedlich definierten Hebesatzes wird dann der Gewerbesteuerbescheid erstellt, der die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer festlegt.

Auf diesen Wert kommen dann noch einmal 5,5% Solidaritätszuschlag. Da die Gewerbesteuer für Einzelunternehmer auch die Form der Einkommensteuer darstellt, wird der Solidaritätszuschlag auf Gewerbesteuer erhoben. Das komplizierte Verfahren mit Hinzurechnungs- und Kürzungbeträgen lässt sich durch Online-Rechner für Gewerbesteuer vereinfachen.

Gewerbesteuer für Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften entrichten nicht den Solidaritätszuschlag auf Gewerbesteuer, sondern auf die Körperschaftssteuer. Beide Steuerarten müssen von Kapitalgesellschaften entrichtet werden. Insgesamt ergeben sie eine Belastung von 29,83%.

Der Solidaritätszuschlag auf Gewerbesteuer ist in dieser Gesamtabrechnung enthalten. Er wird zwar nicht direkt auf die Gewerbesteuer erhoben, mindert aber den Betriebsgewinn, der aus gewerblicher Tätigkeit erzielt wird. Die gesamte steuerliche Belastung für Kapitalgesellschaften lässt sich mit Online-Rechnern ermitteln.

Solidaritätszuschlag auf Gewerbesteuer und Kapitalertragssteuer – Umwege der Einkommensteuer

Ursprünglich sollte die Gewerbesteuer einen finanziellen Ausgleich für Ausgaben der Gemeinden darstellen, die in Zusammenhang mit der Infrastruktur für Gewerbebetriebe entstehen.

Da der Ausgangspunkt für die steuerliche Veranlagung die Ertragskraft des Gewerbebetriebs ist, bemisst sich die Gewerbesteuer auch am Verdienst eines Gewerbetreibenden oder einer Personengesellschaft.

Auf diese Weise auch als Einkommensteuer genutzt, ist für den Gesetzgeber der Solidaritätszuschlag auf Gewerbesteuer eine logische Sache. Bei Kapitalgesellschaften funktioniert dieses Prinzip nicht mehr, weswegen der Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftssteuer erhoben wird.

Die Angestellten einer Kapitalgesellschaft entrichten ihn über ihre Einkommensteuer. Bei den Gesellschaftern greift der Solidaritätszuschlag über die Kapitalertragssteuer, der die Gewinne einer Kapitalgesellschaft unterliegen.

Solidaritätszuschlag auf Gewerbesteuer bleibt fragwürdig

Der Solidaritätszuschlag auf Gewerbesteuer ist nicht nur in sich selbst problematisch, sondern schafft auch strukturelle Probleme. Da die Gewerbesteuer stark konjunkturell abhängig ist, stellt sie für die Gemeinden keine sichere Planungsgröße dar.

In weiten Teilen Ostdeutschlands beträgt sie nur 6 Prozent des Haushalts. Insgesamt erbringen die 80 Prozent kleine Gewerbebetriebe nur einen Anteil von 6 Prozent der Gewerbesteuer-Einnahmen eines Jahres.